Wer weiß was über das Beschäftigungsverbot für die Arbeit

M

Mama

NEIN !!!
Du musst den vorher anmelden ....!!!

Genau weiss ich es nicht mehr ...ich glaube es waren 4 oder 6 Wochen ,..
vor Entbindungstermin ,am Besten machst Du ein Einschreiben mit Rückschein !!!

Da Deine Chefin ja nicht die Liebste zu schein scheint,wie Du beschreibst ..würde ich es Dir sicher ans Herz legen ,,es schnell zu machen ...denn wie Du ja schreibst macht sie Leuten gerne das Leben zur Hölle

Liebe Grüsse
Yvonne
 
A

abraxi

da hast du wohl recht!!!!!

aber wie und wo mache ich das. so wie ich bei dir rausgelesen habe, muß ich das bei meiner chefin machen.
habe mich ehrlich gesagt noch nicht dafür interessiert.
 

Helga

Frau G-Punkt
Hallo Sonja,

schau mal hier:

http://www.essen.ihk24.de/

Schau dann dort mal unter "Recht und Fair Play" und dann unter Arbeitsrecht (in der linken Navigationsleiste), dann scrollst Du runter und suchst "Muttschutz, Elternzeit und Erziehungsgeld" ! Es öffnet sich eine PDF-Dokument, welches alle wichtigen Punkte enthält !! Vorausgesetzt, dass Dein Arbeitgeber der IHK angeschlossen ist !
 
M

Mama

HALLO

Du musst ein Schriftstück schreiben das Du mit der Geburt des Kinderes die vollen 3 Jahre des Erziehungsurlaubes in Anspruch nimmst.....
Da der ET ja noch nicht bekannt ist ,schreibt man in der Regel mit TAG DER GEBURT bis zum 3 Geburtstag

Das Arbeitsamt hat auch Broschüren dadrueber ,..Infos über Erziehungsurlaub und Mutterschutz ect.pp bekommst Du aber auch bei Deiner Stadt ...

Ich denke nicht das sich im Vergleich zu meinen beiden Erziehungsurlauben was verändert hat ...zur Sicherheit überprüfe es einfach bei der Stadt /Familienministerieum ect.ppp

LG
YVONNE
 

Tamara

Prinzessin
6 Wochen vor dem errechneten ET muss Du Deinem Arbeitgeber mitteilen, weilange Du Elternzeit nehmen möchtest. Du kannst aber dann während der Elternzeit noch zwei mal umentscheiden. Z.B. Wenn Du nur ein Jahr genommen hast und sich in Deiner Situation etwas ändert, kannst Du die Elternzeit ohne Probleme verlängern.
Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt es folgende Broschüren:
Erziehungsgeld, Elternzeit
Mutterschutzgesetz
www.bmfsfj.de dort kannst Du sie anfordern. Da steht alles drin, was Du wissen solltest.
 
A

abraxi

super und danke schön für die tpps. ich werde gleich mal was anfordern.

ich habe jetzt noch ungefähr zehn wochen vor mir.
 
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