Wer weiß was über das Beschäftigungsverbot für die Arbeit

A

abraxi

hallöchen alle zusammen,

ich hab da mal ne frage.

mein arzt hat mir für den betrieb ein beschäftigungsverbot ausgeschrieben, weil ich in unserer firma nur arbeit im stehen machen kann. so viel wie er gesagt hat, muß chefin mir weiterhin meinen vollen lohn bezahlen. er meinte auch, das wenn sie mir arbeit im sitzen anbietet, muß ich doch wieder zur arbeit gehen, in dem attest das er mir gegeben hat steht so etwas aber nicht drin.

hat von euch schon mal jemand erfahrungen gemacht oder weiß zufällig einer was darüber???? :o

freu mich auf die antworten
 
N

NicoAngel

Hallo Sonja,

ich hatte letztes Jahr im September Beschäftigungsverbot bekommen (da war ich mit Nico im 6./7. Monat schwanger). Mein Frauenarzt hat mir dieses Verbot ausgestellt, weil ich in der Notaufnahme eines Krankenhauses gearbeitet habe und es mir in der Schwangerschaft ständig schlecht ging (Kreislaufprobleme, ständig grippale Infekte, leichte Vorwehen, Beckenlockerung). Der Arbeitgeber muss bei einem Beschäftigungsverbot das volle Gehalt zahlen. Es gibt zwei Beschäftigungsverbote - einmal das generelle (z. B. wenn Du in einer Chemiefirma arbeiten würdest oder z. B. im Krankenhaus in der Röntgenabteilung usw.) in Deinem Fall müsstest Du doch arbeiten gehen, wenn Dir Dein Arbeitgeber eine Arbeit gibt, die Du ausführen kannst - z. B. im Sitzen etc.) Aber nur, wenn Dein Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot für Dich erteilt hat für stehende Arbeit. Dann gibt es noch das individuelle Beschäftigungsverbot, was ich bekommen habe. Da durfte ich garnicht arbeiten gehen, egal was für eine Stelle im Krankenhaus mir mein Chef angeboten hätte.

Was steht denn genau im Beschäftigungsverbot drin? Es kommt wirklich darauf an, was der Arzt da rein schreibt.

Hier ist auch noch ein Link zu einem Gesetzesblatt, wo Du nachlesen kannst, was es mit dem Beschäftigungsverbot auf sich hat http://arbeitsmedizin.de/muschg.html

Liebe Grüsse
Ulla
 

Tamara

Prinzessin
Ich hatte für die gesamte SS in generelles Beschäftigungsverbot und der AG ist verpflichtet das volle Gehalt bis zum Mutterschutz zu zahlen. Mein AG sah das nicht so und ich musste das Geld einklagen, aber ohne weiteres habe ich Recht vor dem Arbeitsgericht bekommen. War aber ein langer Weg und mein Gehalt bekam ich einen Monat nach Leon´s Geburt, solange hat sich der Prozess hingezogen. War zwar eine Durststrecke, aber hat sich gelohnt. Es ist entscheidend was im Beschäftigungsverbot drin steht, also welche Begründung. Hol Dir einfach Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
 
A

abraxi

hallo

danke für die antworten.

in meinem verbot steht nur drin, das ich bis zum mutterschutz wegen schwangerschaftsbedingter erschwernisse nicht mehr arbeiten darf.

gestern war ich in der firma und habe s der chefin erzählt und die ist total ausgerastet. sie hat mich angeschrien und gesagt das sie zum anwalt geht. ich konnte nicht einmal in ruhe mit ihr reden. ich hatte kaum gelegenheit ihr das zu erklären. die hat nur rumgebrüllt.

mal sehen was sie macht.
 
N

NicoAngel

Hallo Sonja,

Deine hysterische Chefin kann garnichts machen und das macht sie wahrscheinlich so zornig.

Und jetzt erst recht. Diese Chefin und auch die Arbeit sind für Dich in Deinem Zustand und für Dein Baby nicht gut. Dafür ist ja dann das Beschäftigungsverbot gedacht. Es muss drinstehen, dass eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist, weil Gefahr für die Gesundheit von Mutter und Kind besteht.

Da kann Deine Chefin klagen wie sie will. Gesetz ist Gesetz :jaja:

Bitte nicht aufregen, Du bist im Recht!

Liebe Grüsse und halte uns auf dem Laufenden
Ulla
 

Schäfchen

Copilotin
Wenn deine Chefin dir einen dem Mutterschutz angepassten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, mußt du wieder arbeiten gehen. Aber laß dich von ihr nicht fertig machen! Wichtig ist in erster Linie die Gesundheit von Mutter und Kind - ich mußte es in meiner ersten SS aber auch erst begreifen.

Hatte bei Ariane im 6. Monat erste Wehen, Gefahr einer Fehl- bzw- Frühgeburt. Kein Wunder! Statt kürzer zu treten hab ich Überstunden gemacht, nur der Firma wegen und um ja kein schlechtes Bild für die Chefin abzugeben, die durch die SS eh sauer war. Mit den Wehen zog mich meine FÄ mit einem vollständigen Beschäftigungsverbot vorläufig aus dem verkehr. D. h. das Verbot war zeitlich begrenzt. Als der Vorwurf der Chefin kam, eine drohenden fehlgeburt sei kein Grund nicht zu arbeiten, das sei verantwortungslos der Firma gegenüber, bekam ich fast einen Nervenzusammenbruch. Denn natürlich traf mich der Vorwurf hart - bis mich meine Hebamme anschnauzte und mir den Kopf gerade rückte. Da machte es seinerzeit "klick" und ich begann an meiner Einstellung zu arbeiten. Klar, Ariane war geplant, aber der Drang es allen recht zu machen ... Ich habe daraus gelernt und mir keine Vorwürfe wegen der Firma gemacht bzw. gekontert.

Resultat der Diskussion war: Ich erhielt aufgrund von Gefahr für Mutter und Kind ein totales Beschäftigungsverbot bis zum Beginn des Mutterschutzes. Wäre der Vorwurf nicht gekommen, hätte ich ggf. ein Teilbeschäftigungsverbot bekommen, dass mir zwei / drei Tage Arbeit erlaubte oder eine bestimmt Stundenanzahl pro Woche. Das geht nämlich auch. Und da wir die Wehen in den Griff bekamen, wäre ein bissel Arbeit ggf. nicht schädlich gewesen.

Deine Chefin kann hysterisch schreien, wie sie will - Gesetz ist Gesetz! Red auf alle Fälle mit deinem Arzt über ihr Verhalten. Denn bei der Einstellung ist sie schlecht für deine Gesundheit und die des Kindes, selbst wenn sie einen sitzenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellt - sie wird es vermutlich nicht liebevoll tun. Und Spießrutenlauf muß nicht sein!

Halt uns auf dem laufenden!

Alles Gute wünscht
Andrea
 
M

Mama

Es gibt 2 Arten von Beschäftigungsverboten

Eine VOLLES und ein TEILWEISES Beschäftigungsverbot

Beim Vollen Beschäftigungsverbot bleibst du daheim !
und bekommst den VOLLEN Lohn !

Bei Teilweisen Beschäftigungsverbot
kannst Du /musst Du ggf eine Beschäftigung nachgehen die Ebend vorher festgelegt ist und auch Vollen LOHN

Am besten schaust Du genau rein um welche Art es geht

So wie ich aber rauslese geht es um ein VOLLES Beschäftigungsverbot
und dann DARFST Du net arbeiten zum Schutz von Mutter und Kind ,...dann kann sich Deine Chefin auf den Kopf stellen wie sie will und LOHN steht Dir zu
Wenn Du net sicher bist rufe mal bei Deinem Frauenarzt an und frage nach

Liebe Grüsse
yvonne
 
A

abraxi

hallo

und erst mal ein ganz dolles dankeschön für eure hilfreichen antworten.

mein arzt hat gesagt das wenn sie mir ein job im sitzen gibt, dann muß ich auch arbeiten gehen. ich wollte chefin ja auch sagen das das in ordnung wäre, aber wie gesagt, ich hatte keine gelegenheit dazu.
sie war nur am rumbrüllen und meinte das sie mich nie hätte einstellen dürfen. so etwas tut weh, wenn man sie für die firma den arsch aufgerissen hat. ich hätte nur leere versprechungen gemacht und nicht gehalten.
der text von meinem verbot lautet:

wegen schwangerschaftsbedingter beschwernisse besteht bei unten genannter patientin ein beschäftigungsverbot nach § 3 absatz 1 des MuSchuG bis zum mutterschutz ( 18.11.0:relievedface:

ich weiß nicht was ich machen soll.
 
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