Wer kennt sich aus? (Wohnungsübergabe)

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Ramona

Hallo,

ich hatte eine Wohnung bei einer Wohnungsgesellschaft und bin dort endlich weg. Zur Wohnungsübergabe war nur meine Schwägerin dort, weil die nicht fähig waren mir einen Termin (ab 15.30Uhr) nach Feierabend zu geben. Sie hat mir dann erzählt, das die Frau von der Wohnungsgesellschaft ein bisschen was gemeckert hätte, aber die Schlüssel mitgenommen hat. Gut dachte ich, dan ist die Wohnung übergeben.
Heute flattert mir eine Rechnung über 340€ ins Haus, da in meiner ehem. Wohnung Mängel beseitigt wurden. Innentüren, Hizungsrohre und der Stahlrahmen der neuen Wohnungstür wurden gestrichen.
Jetzt meine Frage, muss ich das zahlen? Ich wurde auf keinen Mangel aufmerksam gemacht und demzufolge hatte ich auch keine Möglichkeit den zu beseitigen.
 
B

BuchLiesel

Ich denke, Du mußt das nicht bezahlen. Die Mängel müssen festgestellt, schriftlich festgehalten und von Dir beseitigt werden. Es könnte natürlich sein, daß im Mietvertrag stand, Du müßtest die Wohnungstüren alle x Jahre streichen und Du wohntest da schon so lange. Aber grundsätzlich würde ich erstmal nein sagen. Aber vielleicht gibt noch jemand einen rechtlich kompetenten Rat.

Ursula :V:
 

Bärbel

bringt es auf den Punkt.
Bei der Wohnungsübergabe muss ein Mängelprotokoll erstellt werden, in
dem alles aufgenommen wird. Dies muss von beiden Parteien unterschrieben werden. Wenn Du laut Mietvertrag zu Renovierung
verpflichtet warst, muss der Vermieter Dich unter Fristsetzung zur
Ausführung auffordern. Erst nach Ablauf dieser Frist kann er die
Arbeiten kostenpflichtig erledigen lassen.

frdl. Grüße
 

JASMIN

Gehört zum Inventar
also

sie müssen dich bzw demjenigen der bei der wohnungübergabe vorhanden sind einen zettel mit den mängeln übergeben und dir auch die möglichkeit geben die mängel zu beseitigen.

da du weder was schriftliches noch mündliches bekommen hast und die schlüssel von der WBG entgegengenommen worden sind musst du die rechnung nicht bezahlen

nimm dir lieber einen anwaltschaftlichen rat
und schreib ihnen einen lieben brief :-D


liebe grüße jasmin
 

Krawumbuli

Mama Liebenswert
Ich denke auch, dass du das erst mal nicht bezahlen musst. Bei einer Wohnungsübergabe muss ein Mängelrotokoll erstellt werden und dir muss Zeit gegeben werden, diese Mängel zu beseitigen oder du stimmst zu, dass die WBG das auf deine Kosten macht.
Drücke dir die Daumen, dass dieses leidige Thema bald vorbei ist.

LG; Bianca :blume:
 
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Mama

Habt Ihr eine Wohnungsuebergabe Protokol??????

Habt Ihr im Mietvertrag stehen ,das Ihr bestimmte Sachen über die
Gesellschaft renovieren muesst bei Auszug?

Yvonne
 
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Ramona

Nein, ich hab kein Protokoll erhalten. Im Mietvertrag stehet das Tapeten, Fliesen, Bodenbeläge entfernt werden müssen, das haben wir auch gemacht und nur die üblichen Sachen, das alle 3 Jahre Küche renoviert werden muss, alle 5 Jahre Wohn Schlaf und Kinderzimmer, alle 4 Jahre die Türen, Fenster, Heizungsrohre gestrichen werden müssen. Ich hab die Wohnung 1 Jahr gehabt und die Türe, Fenster und Heizungsrohre waren da auch nicht neu gestrichen.
 
M

Mama

Ich wuerde Dir mal empfehlen Mieterschutzbund zu befragen,..ich denke das ist schon eine Summe ,die ich nicht bezahlen wuerde...zumindestens erst wenn es der Msb auch sagt....
Aber ich denke die Renovierung hätte Euch gesagt werden muessen und nicht einfach Rechnung her und zahlen..

Yvonne
 
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