Wenn im Supermarkt was runterfällt...

Rona Roya

Gehört zum Inventar
... bevor es bezahlt ist, wer hat dann für den Schaden aufzukommen?

Hallo in die Runde,

meine Eltern waren letzte Woche mit Isabelle einkaufen und dort zerdöpperte sie an der Kasse zwei Glassaftflaschen. Meine Eltern berichteten mir, sie hätten die kaputten Flaschen noch bezahlt...

... also, mir ist im Supermarkt auch schon mal einiges kaputt gegangen (als die Twins noch kleiner waren), aber das wurde immer weggewischt und ich bekam das Teil dann neu und brauchte für das kaputte nicht zu bezahlen. Die im Supermarkt sind doch dagegen versichert- oder? :verdutz:

Meine Eltern sind da anderer Auffassung....

Wie seht Ihr das?

Liebe Grüße
 
X

xkleinekroetex

ich weiß leider nicht, wie das rechtlich ist, aber in dem supermarkt, in dem ich mal kassiert hab, mussten die kunden in dem fall nie bezahlen. hab jetzt keine ahnung, ob das kulanz war oder ähnliches.
 
M

Mama-Huhn

Also, wenn ich alles hätte bezahlen müssen, was die Kinder angeknabbert, runtergeworfen und verschüttet haben....:nix:

Noch nie hat mir jemand da was berechnet. Das ist in der Preiskalkulation mit drin, sagte mal ein Verkäufer augenzwinkernd....
 

Glace

nächtliche Muse
Also ich weiß auch nich wie das Rechtlich aussieht...
Ich denke im Grunde muß man es schon Zahlen, Rechtlich gesehen aber bei so "klecker" Beträgen werden die meisten Läden das über die Versicherung machen und es auslegen als währe es dem Personal passiert...
Im Porzelanladen sieht das Natürlich anders aus,
(ist dann immer auch ne sache der Aufsichtspflicht...)
da ist es vom Vorteil man hat ne Haftpflicht...
Wenn Natürlich das Personal die Ware Ungünstig Positioniert hat
( Glas was schon auf der Kippe steht...) ist der Laden schuld und du fein raus...




LG Katja

LG Katja
 
M

MagicMoments

Ich glaub da wird schon ein Unterschied gemacht.

Aber wenn jetzt z. B. Flaschen/Nahrungsmittel zu Bruch gehen, angeknabbert werden oder sonstiges, muss das nicht gezahlt werden.

Da hätte ich auch schon öfter was zahlen müssen, da Justy gerne mal was aus dem Einkaufswagen schnappt und runterwirft :-?

Wenn ich mich nicht irre, ist das auch an einem bestimmten Betrag festgemacht.

Und im Notfall gibts ja die Haftpflicht.

Lieben Gruß
Sandy
 

Sonja

Integrationsbeauftragte
:winke:

Ich habe mal im Filialsystem gearbeitet und Lebensmittelmärkte betreut. Dort gab es so genannte Bruchlisten, in die solche Sachen eingetragen wurden.

Am Jahresende gibt es von der Industrie dann meist eine Bruchvergütung in festgelegter Höhe (Prozentsatz vom Umsatz).

Also ist es tatsächlich in die Kalkulation mit einbezogen.

Zumindest im Lebensmittelhandel.

:winke:
 

Stef

Gehört zum Inventar
Ist das bei der Haftpflicht nicht so, daß wenn Kinder Verursacher sind, der Geschädigte auf dem Schaden sitzen bleibt? (Was für ein Satz!)
 
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