Welche Rechte habe ich? Mir wurde heute ein Gastkind vom Hof "entführt".

Schäfchen

Copilotin
Ich sitz hier und schwanke zwischen explodieren, heulen und Ohrfeigen verteilen.

Gestern Abend bekam ich die Tocher der Nachbarn als Gast, sie blieb über Nacht und spielte heute mit meinen beiden friedlich auf dem Hof. Die Eltern leben im selben Haus, jedoch in Scheidung und sie hat ihm das fürs Wochenende anstehende Papaweekend gestrichen (wenn ich das richtig mitbekommen hab), weil er sich weigert ihr zu sagen, wo er mit dem Kind ist.

Ich halte mich da weitestgehend raus, es ist nicht mein Krieg. Nun war er mit dem Hund, die Kleine sah ihn und sie unterhielten sich am Zaun. Dann kam er wieder und kam zu uns auf den Hof. Kurzzeitig unschlüssig hab ich mich entschieden, das zu akzeptieren und ließ ihn seine Tochter schaukeln. Wir plauderten ein wenig - er ist der Onkel von meinem Mann. Meine SchwieMa kam dazu auf dem Weg zum Zeitung holen und ich ging ein Stück mit ihr zum Carport mit, um was zu besprechen. Ich blöde Kuh! Als ich zurück kam, war das Kind weg.

Nun steh ich da. Das Kind war mir von der Mutter anvertraut worden. Selbige ist inzwischen informiert, kocht vor Wut (vermute ich) und wird nun das tun, was sie für den richtigen Weg hält. Ich hab mich dreimal entschuldigt, denn ich fühl mich schuldig, dass ich ihm vertraut und auf den Hof gelassen hab. Ja, er ist der Vater - aber MIR war das Kind anvertraut und das kann er nicht sang und klaglos einfach aufheben. Oder doch?

Welche Rechte hab ich in diesem Fall? Was kann ich durchsetzen und was nicht, wenn sich sowas in den Ansätzen wiederholen sollte. Darf ich den Zutritt zu unserem Garten verwehren? Darf ich die Polizei rufen, wenn die Mutter nicht greifbar im Nachbar Haus informiert werden kann (weil sie vielleicht arbeiten ist)?

wütende und ratlose Grüße
Andrea
 

Silvia

Showtalent
AW: Welche Rechte habe ich? Mir wurde heute ein Gastkind vom Hof "entführt".

Wow, das ist wirklich harter Tobak! :entsetzt:

Ich weiss nicht, wie die Rechtslage aussieht, aber ich denke Du hättest sehr wohl das Kind "zurückhalten" dürfen, denn es ist DIR von der Mutter anvertraut worden.

Ansonsten bin ich im Moment erstmal sprachlos.

VLG

Silvia
 

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Welche Rechte habe ich? Mir wurde heute ein Gastkind vom Hof "entführt".

Mensch Andrea,

zuerst mal :tröst: das ist ja wirklich eine blöde Situation.

Wie das rechtlich aussieht, weiß ich leider nicht. Ist zwar euer Grundstück, aber er ist halt der Vater. ... Keine Ahnung, wie in solch einem Fall entschieden wird, zumal er ja auch ein Erziehungsberechtigter ist.


Tröstegrüße

Rosi
 

Stephanie

The one and only Mrs. Right
AW: Welche Rechte habe ich? Mir wurde heute ein Gastkind vom Hof "entführt".

Weia. Andrea, ich verstehe dass du aufgewühlt bist, aber ich finde dass du nichts 'verschuldet' hast. Ich hätte in deiner Situation genauso gehandelt und den Vater auch in den Hof gelassen. Dass er sich dann mit dem Kind klammheimlich verdrückt ist unfassbar!

Weiss denn die Mutter wo er sich jetzt aufhält?

Liebe Grüsse,

Stephanie
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Welche Rechte habe ich? Mir wurde heute ein Gastkind vom Hof "entführt".

Hallo,

wie es rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Aber das Kind würde ich ihn nicht mitgegeben, wenn es von der Mutter untersagt wurde. Spielen hätte ich gestattet - zumal es der Onkel von deinem Mann ist, kannst du ja schlecht der Verwandtschaft die Tür weisen.

Die rechtliche Seite würde ich abklären lassen - und zwar auch von der Mutter. Wenn sie dir sagt: ruf die Polizei, wenn du mich z.B. auf dem Handy nicht bekommst bzw. geb ihm das Kind nicht mit, dann musst du das tun. Aber ein kleines Telefonat mit dem JA z.B. würde dir auch zusätzlich Klärung geben. Du wirst da evtl. in eine schmutzige GEschichte mit reingezogen. Du kennst ja nicht die Ursachen, warum da was wie läuft - es geht dich auch nicht so viel an.

Ich weiß nur, dass ich ich auch ziemlich wütend wäre, wenn mein Kind wo weggeholt wird, wo ich es hingebracht habe - und zwar ohne Rücksprache. allerdings kannst du in diesem Fall nichts dafür. Nur das nächste Mal sind klare Absprachen - auch für deine Sicherheit nötig.


Hach, ich hasse diese Geschichten, wo die Kinder derart mit reingezogen werden :( Ich hoffe zugunsten des Kindes, dass sie sich wieder einigen.

:winke:

Conny
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Welche Rechte habe ich? Mir wurde heute ein Gastkind vom Hof "entführt".

PS: Ob es okay war vom Vater das Kind mitzunehmen? Keine Ahnung. Wars okay von der Mutter den Kontakt zu untersagen? Keine Ahnung. Es gibt immer 2 Seiten.
 

Dana

Ikea Junky
AW: Welche Rechte habe ich? Mir wurde heute ein Gastkind vom Hof "entführt".

Hallo Andrea,

ich denke rechtlich wäre erstmal wichtig zu wissen, ob Vater und Mutter geteiltes Sorgerecht haben. Wenn ja, sollte geklärt wären, ob Mutter alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Vater meiner Meinung nach berechtigt, das Kind zu holen, auch wenn es dir von der Mutter anvertraut wurde.

Sollte er kein Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, ist das Kindesentführung.

Gehört euch das Grundstück / Haus, darfst du ihn des Hofes verweisen. Sollte er sich ncith dran halten, könnt ihr eine einstweilige Verfügung über einen Anwalt erwirken. Gehört es deinen Schwiegereltern, müssen die es aussprechen.

Zum emotionalen Aspekt: du kannst nichts dafür. Das Problem besteht definitiv zwischen Mutter und Vater und klar macht sich die Mutter jetzt Sorgen und ist sicherlich auch kurze Zeit sauer auf dich. Wäre ich vielleicht auch. Letztendlich hast du aber nicht die Aufsichtspflicht verletzt (wie alt ist das Kind? Einen 4jährigen darf man lt. Tabelle 15 Minuten ohne Augenkontakt, ich glaube noch nichtmal in Rufweite lassen). Un du warst ja offensichtlich in Rufweite.

Jetzt erstmal ruhig Blut, du kannst nichts dafür.

Liebe Grüße

PS ich finde es übrigens unschön, dass dich die Mutter in so eine prekäre Lage bringt. Irgendwie ist doch damit zu rechnen dass der Vater auftaucht, wenn ihm das WE untersagt wird. Zumal es sich dabei auch noch um eure Verwandtschaft handelt *kopfschüttel*
 

Michi72

Gehört zum Inventar
AW: Welche Rechte habe ich? Mir wurde heute ein Gastkind vom Hof "entführt".

PS: Ob es okay war vom Vater das Kind mitzunehmen? Keine Ahnung. Wars okay von der Mutter den Kontakt zu untersagen? Keine Ahnung. Es gibt immer 2 Seiten.

Genau das dachte ich auch.Wir wissen nicht, wie das besuchsrecht geregelt ist.Aber vom Vater finde ich es krass, das Kind einfach so mit zu nehmen, ohne auch nur ein Wort zu sagen :bruddel:

Lg,
Michaela
 
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