Welche Rechte bei defekter Ware?

Sonja

Integrationsbeauftragte
:winke:

Wir haben im Herbst einen neuen Roller bei einem Vertragshändler gekauft. Extra kein so Billigdings wie sie überall in den Prospekten angeboten werden.

Ralph wurde aber erst Anfang März 15 - in der Zwischenzeit ist Thomas mal Zigaretten holen damit gefahren - es sind noch keine 400 km drauf.

Vorletzte Woche dann ging er auf einmal nicht mehr.

Wir haben ihn dann Montag letzter Woche in die 15 km entfernte Werkstatt gebracht (war auch eine Action) und die haben eine Woche (also bis Freitag) gebraucht, weil sie den Fehler nicht gefunden haben.

Im Endeffekt war es dann angeblich der Vergaser und wir haben den Roller am Freitag abgeholt.

Ralph ist dann freitags die 15 km nach Hause gefahren und gestern abend ca. 10 km und diese 10 km dann heute wieder heim.

Und jetzt geht er wieder nicht mehr :bruddel:

Wie gehe ich jetzt vernünftig vor, so dass ich sagen kann, nach so und so oft in Verzug setzen muss er das Ding zurücknehmen? :???:

Vor allem müssen wir jetzt erst wieder gucken, wie wir den Roller dort hin bringen.

Dann hat Ralph am Dienstag einen Termin wegen seiner Lehrstelle, den er eigentlich mit dem Roller hätte erreichen müssen, weil ich arbeiten muss etc.

Ich bin grad etwas angenervt.

Liebe Grüße
 

flonikki

Habibi
AW: Welche Rechte bei defekter Ware?

Hallo Sonja,

wirklich helfen kann ich Dir jetzt nicht. Ich hatte ebenfalls ein Problem mit meinem Roller, und die Fachwerkstatt sagte damals, dass ich mir das einbilde und der Roller in Ordnung sei (er klapperte und schlug im Vorderrad beim Fahren).

Schlussendlich haben wir ihn zu einem anderen Vertragshändler gebracht, der dann feststellte, dass das Lenkkopflager und das Radlager defekt waren. Das alles wurde auf Garantie behoben.

Hast Du denn die Möglichkeit, zu einem anderen Vertragshändler zu fahren? Schließlich handelt es sich um einen Garantiefall. Den meisten Händlern ist es egal, ob sie das Geld von Dir oder vom Hersteller bekommen.

Zum Transport des Rollers: Seid Ihr im ADAC? Wenn ja: anrufen, einschleppen lassen. Kostet Euch nix :jaja:

Ich drück' Euch die Daumen, dass die Werkstatt das Problem in den Griff bekommt.
 

Susa

einfach nur langweilig...
AW: Welche Rechte bei defekter Ware?

Ich würde die Werkstatt den Roller abholen lassen!
 

Dorli

ohne Furcht und Tadel
AW: Welche Rechte bei defekter Ware?

Also *tieflufthol*

der Händer hat ein 3 maliges Nachbesserungsrecht, dann kannst du den Kaufvertrag wandeln.

Wenn der Roller neu war, dann hast du 2 Jahre Garantie. Wenn er gebraucht war, dann hast du ein 1 Jähriges Sachmangelhaftungsrecht. Dann musst der Händler ind den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Schaden vor dem Verkauf noch nicht an dem Roller war (was er wahrscheinlich nicht kann), und nach 6 Monaten musst du beweisen, dass der Fehler bereits an dem Roller war, als du ihn gekauft hast.
 
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