Welche Möglichkeiten nach dem Elterngeld???

M

marie, thalia

AW: Welche Möglichkeiten nach dem Elterngeld???

dann noch landeserziehungsgeld beantragen... kann man zwar nicht von leben jedoch ist es eine zusätzliche unterstützung.
dann gibt es noch die möglichkeit z.B. über pro familia bei der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" einen Antrag zustellen.
Dies als zusaetzliche Hilfen.

lg
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: Welche Möglichkeiten nach dem Elterngeld???

Meine Erfahrung:
Als ich in Erziehungsurlaubgegangen bin, musste ich mich arbeitslos suchen! Habe ganz normal mein Elterngeld bekommen und sogar noch zusätzlich vom Amt!
Vom Amt aus hätte ich mich zur Verfügung stellen müssen, aber ich habe es klären können, das es nicht machbar ist, durch die Elternzeit. Ich nehme ja keine Elternzeit um mich dann vom Amt vermitteln zu lassen. Ich habe ja meinen festen Job!


So würde ich es immer wieder machen. Elternzeit, Elterngeld, zum Amt! Ich habe einen festen Job, mein Vertrag habe ich deswegen nicht aufgelöst und würde es nicht machen!


"Amt" heisst aber in dem Fall schon Arbeitsgemeinschaft bzw. die zuständige Stelle für den Bezug von Alg2, oder? Eine Voraussetzung für den Bezug des regulären Arbeitslosengelds ist nämlich, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und tatsächlich arbeiten gehen kann, das wäre ja hier wegen der fehlenden Kindesbetreuung nicht der Fall - ansonsten könnte Mone ja auch beim jetzigen Arbeitgeber arbeiten gehen.

Bei der ArGe gibt es die Regelung, dass Mütter bzw. Väter mit Kindern unter drei Jahren nicht zur Vermittlung herangezogen werden bzw. hier eben die Elternzeit ausschöpfen können.

Also wäre der notwendige Weg der zur ArGe, die prüfen dann, inwieweit unter Anrechnung von Kindergeld, Unterhalt etc. Ansprüche auf Leistungen bestehen.
 

mone_1978

Dauerschnullerer
AW: Welche Möglichkeiten nach dem Elterngeld???

Hi ihr!

Danke schonmal!

Zu meinem Nocharbeitgeber kann ich auch nach der Elternzeit nicht mehr zurück, da dieser 50 km entfernt ist und es dann mit dem Hinkommen Zeit und Geldmässig (auch Benzin)keinen Sinn mehr macht da es eine Halbtagsstelle war. (Abgesehen davon dass die mich da auch nach kürzester Zeit mit irgend nem Grund kündigen würden wenn sie können da ich eben nicht mehr flexibel einsetzbar bin). Deshalb hatte ich die Sache mit dem Auflösungsvertrag ins Auge gefasst. Aber ich hab mich nun auch nach euren Anregungen mal belesen und werd die ganze Elternzeit dies so belassen.

@Maggie: Was ist das für ne Förderung die man bei der Stiftung beantragen kann? Ich kenn das nur als Erstausstattungszuschuss?!?

Kann man eigentlich ALG2 auch zum Erziehungsgeld hinzu und während der Elternzeit beantragen?

liebe Grüße

Mone
 

kleiner hase

Familienmitglied
AW: Welche Möglichkeiten nach dem Elterngeld???

das landeserziehungsgeld gibt es nur in einigen bundesländern. bei uns z.b. nicht. ich denke aber es wird nicht angerechnet bei algII bezug. so ist es jedenfalls beim bundeserziehungsgeld!
 

Nats

Jupheidi
AW: Welche Möglichkeiten nach dem Elterngeld???

Also wenn du unter dem Satz von harzt IV liegst, kannst du ergänzend immer Hilfe beantragen. Selbst wenn du arbeiten gehst und zuwenig verdienst. Selbst wenn dein Elterngeld jetzt weniger ist als der Hartz IV -Satz, kannst du zur ARGE gehen und Beihilfe beantragen.

Viel Glück!
Nats
 
M

marie, thalia

AW: Welche Möglichkeiten nach dem Elterngeld???

@Maggie: Was ist das für ne Förderung die man bei der Stiftung beantragen kann? Ich kenn das nur als Erstausstattungszuschuss?!? kann man auch noch mal für das zweite Jahr beantragen!

Kann man eigentlich ALG2 auch zum Erziehungsgeld hinzu und während der Elternzeit beantragen? Kommt auf die höhe des Erziehungsgeldes an...während der Elternzeit auf alle Fälle.

lg
 
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