Wasserschaden der Achte!

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: Wasserschaden der Achte!

Corinna der Hausmeister Herr R. war in der Wohnung und hat festgestellt das es von der defekten Waschmaschiene kommt.
Das habe ich schriftlich.
Ich habe nur wie mir aufgetragen wurde mich mit dem Mieter F. in Verbindung gesetzt.
Er würde mir das nie schriftlich geben das er meint es käme von den Rohren.
Zudem ist der Mieter F. schon mit der Hausverwaltung vor Gericht weil er die Nebenkosten nicht bezahlen will.



LG
 

Corinna

Forenomi
AW: Wasserschaden der Achte!

Astrid, dann mach dir keinen Kopp, melde es der Hausverwaltung mit der Bitte, sich der Sache anzunehmen... :heilisch:

Sollen DIE sich doch drum kümmern!
Ist EH deren Aufgabe!!!!

:winke:
 

Claudia

glücklich :-)
AW: Wasserschaden der Achte!

Ist EH deren Aufgabe!!!!

:nein: Nicht wenn der Schaden von der Waschmaschine verursacht wurde. Dann haftet - wenn überhaupt haftbar zu machen (wie gesagt, es muss schon Fahrlässigkeit im Spiel sein) - der Besitzer/Eigentümer der Waschmaschine, also Mieter F. So wie sich das anhört, könnte das jedoch schwierig werden.

So bleibt im Zweifel Die eigene Hausratversicherung, die dann eintritt, wenn kein dritter (hier Mieter F.) haftbar gemacht werden kann. Ruf doch da mal an.

Die "Aufgabe" des Vermieters wird das erst, wenn es tatsächlich von ihm zu verantworten ist, also die Rohre IN der Wand tatsächlich kaputt sind o.ä. Dann kommt erst das Mietrecht ins Spiel.

Ich bin kein Mietrechtler oder Fachidiot fürs BGB, welches die Schadensersatzplicht regelt, aber das ist das was aus meiner Ausbildung hängen geblieben ist und was meine Oma mit ihren Versicherungen am eigenen Leib erfahren durfte - nur dass sie in ihrem Fall "Mieter F." war und sich auch noch "schuldig" fühlte, es aber nicht war und somit der Mieter unter ihr auf dem Schaden sitzen blieb, weil er keine Hausratversicherung hatte.

:winke:
Claudia
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: Wasserschaden der Achte!

Corinna ich mache mir keinen Kopp mehr denn am Montag läuft es erst mal über den Mieterschutz.
Hausverwaltung werde ich heute ein Fax schreiben und denen das mitteilen.


Claudia der Schaden ist von der Waschmaschiene laut Hausmeister.Mieter F. ist so d... wie er lang ist. Man hätte sich ohne weiteres auf zwei Pötte Farbe einigen können und gut wäre gewesen.Jetzt bestehe ich allerdings darauf das es gemacht wird.Mit ihm war absolut NICHT zu reden.
Und es ist ja nicht der erste Schaden.
Es ist der VIERTE!!!!! Und das immer an der gleichen Stelle.


LG
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: Wasserschaden der Achte!

Es gibt was neues!

Ich war gestern also beim Mieterbund und die schreiben die Hausverwaltung an.Laut Aussage von denen ist NICHT der Mieter über uns dafür haftbar zu machen sondern die Hausverwaltung.Jetzt lasse ich mich mal weiter überaschen was es noch dabei gibt.


LG
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: Wasserschaden der Achte!

Corinna lieber Cappo.
Die Hausverwaltung hat bis 13.07 Zeit den Schaden zu beheben.Eigentlich sollte ich direkt schon Mietminderung machen aber davon habe ich erst einmal abgesehen.
Allerdings behalte ich mir vor dies doch noch zu tun.
Und die müssen es genauso streichen wie es ist.Das heißt es muß ein Maler hier hin kommen um die Töne so hin zu bekommen wie sie sind.
Dem wünsche ich viel Spaß dabei.


LG
 
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