Isabella
Schneller Klickfinger
Hallo,
wer kennt sich den hiermit ein wenig aus?
Fall: Eine Bekannte hatte einen Wasserrohrbruch in der Küche ihrer Mietwohnung, da das Rohr durchgerostet war. Der Vermieter hat jemanden beauftragt, das Rohr zu reparieren, bzw. zu erneuern. Die Wand wurde nach der reperatur nicht neu verputzt, sonder so liegen gelassen. Vom Vermieter wurde nur der Boden mit Ausgleichsmasse ausgebessert. Die Rechnung für die Masse hat er Ihr auf den Tisch gelegt, zum begleichen.
Meine Bekannte hat daraufhin die besagte Rechnung der Ausgleichsmasse dem Vermieter wieder in den Briefkasten geworfen.
In wie weit, muss der Mieter sich denn an den entstandenen Kosten beteiligen?
Ich bin ja der Meinung, das normalerweise die ganzen entstanden Kosten der Vermieter tragen muss.
Ein Kommentar der Vermieter war noch, die Mieteinnahmen würden noch nicht einmal die Grundkosten der Immobilie decken. Aber dafür können ja die Mieter nichts, oder?
LG
Tanja
wer kennt sich den hiermit ein wenig aus?
Fall: Eine Bekannte hatte einen Wasserrohrbruch in der Küche ihrer Mietwohnung, da das Rohr durchgerostet war. Der Vermieter hat jemanden beauftragt, das Rohr zu reparieren, bzw. zu erneuern. Die Wand wurde nach der reperatur nicht neu verputzt, sonder so liegen gelassen. Vom Vermieter wurde nur der Boden mit Ausgleichsmasse ausgebessert. Die Rechnung für die Masse hat er Ihr auf den Tisch gelegt, zum begleichen.
Meine Bekannte hat daraufhin die besagte Rechnung der Ausgleichsmasse dem Vermieter wieder in den Briefkasten geworfen.
In wie weit, muss der Mieter sich denn an den entstandenen Kosten beteiligen?
Ich bin ja der Meinung, das normalerweise die ganzen entstanden Kosten der Vermieter tragen muss.
Ein Kommentar der Vermieter war noch, die Mieteinnahmen würden noch nicht einmal die Grundkosten der Immobilie decken. Aber dafür können ja die Mieter nichts, oder?
LG
Tanja