Was wenn der "Kläger" Tod ist.........??

Babuu

Gehört zum Inventar
Huhuuu ihr lieben!

Hab da jetzt eine komische Frage........

Viele können sich ja sicher an unseren Mietstreit erinnern?!Wir haben die Miete um 30% gemindert und letztendlich die letzte Miete gar nicht bezahlt (bevor wir ausgezogen sind) weil der Vermieter keine Einsehen in das Kautionssparbuch gewährt hat.Die ganze Sache lief über den Anwalt.

Die Wohnungsübergabe wurde mit dem Protokoll "alles in Ordnung" abgeschlossen.

Vor ein paar Tagen rief unser Anwalt an und meinte unser Vermieter hätte geklagt.........

gut, damit haben wir ja gerechnet........

nun ist der gute Herr aber am Montag einfach umgefallen und aus dem Leben geschieden.

Und jetzt?

Er ist der Kläger und auch der Vermieter??

Kennt sich damit jemand aus?!
 

Maminka

Familienmitglied
AW: Was wenn der "Kläger" Tod ist.........??

Halli Hallo,

wenn er Erben hat (gesetzliche oder testamentarische Erben) sind diese die Rechtsnachfolger des Vermieters.
Es tritt gem. § 239 Abs. 1 ZPO eine Unterbrechung des Verfahrens bis zu dessen Aufnahme durch die Rechtsnachfolger ein.
Da die Erben eine Ausschlagungsfrist von 6 Wochen haben, kann dies natürlich dauern.
Es gibt natürlich noch 1000 wenns und abers, aber das würde zu weit führen.
 
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