Was nach ALG I ?

Luzi

Gehört zum Inventar
mal eine blöde frage hab.

Mein ALG I läuft Anfang Mai aus, dann müßte ich ALG II bentragen.

Wir wollen aber mal mit unserem Steuerberater reden ob es günstiger wäre mich über den Salon meines Mannes anzustellen!

Falls er meint es wäre ungünstig muss ich dann ALG II beantragen?
Also das Geld könnten wir schon gebrauchen, aber wenn ich den Antrag sehe wird mir schlecht. Wir haben 2 Autos und schon einige Versicherungen die schon seit mehreren Jahren laufen, und ich möchte davon eigentlich nichts kündigen müssen, da es für unsere Rente sein soll.

Kann ich mich bei meinem Mann dann wieder krankenversichern?
Und dürfen die eigentlich auch jetzt an die Sparbücher vom Kind?

Danke für Eure Antworten!

LG
Manu
 

Laney

Strandluder
AW: Was nach ALG I ?

Nach dem Arbeitslosengeld folgt ALG II. :jaja:

Da ihr als Bedarfsgemeinschaft gilt, würde man Eure Finanzen durchleuchten, wie Du schon selbst geschrieben hast. Das betrifft auch die Sparbücher der Kinder. Jeder von Euch hat Freibeträge (auch die Kinder).

Versichert wärest Du, wenn Du ALGII bekommst, über das Arbeitsamt.

Aber Euer Steuerberater wird sicherlich auch über die Vorraussetzungen von ALG II Bescheid wissen.

LG
 
M

MagicMoments

AW: Was nach ALG I ?

Hallo Manu,

wie würde Dich denn Dein Mann über seinen Salon anstellen?

Wenn er Dich als Teilzeit/Vollzeitkraft anstellt, kannst Du Dich NICHT über ihn mit familienversichern. Ist er denn freiwillig bei einer gesetzlichen KK versichert oder einer privaten?

Da gibts ja auch so viele Unterschiede.

Würde es reichen, wenn Dich Dein Mann auf 400 Euro anstellt? Dann hätte er ja Ausgaben, die er absetzen kann und Du die 400 Euro. Alles was Du dazu brauchst ist ein eigenes Konto (keinerlei Gemeinschaftskonto).

Bei ALGII werdet Ihr zusammen veranlagt. Und ich nehm schon an, dass solche Dinge wie Lebensverischerungen, Sparkonten, Autos mit einberechnet werden bzw. dann abgeschafft werden müssten.

LG
Sandy, die auch bei ihrem Steuerberater nachgefragt hat
 

Luzi

Gehört zum Inventar
AW: Was nach ALG I ?

Danke Ihr beiden!!

Ich dachte eigentlich das die Sparbücher der Kinder tabu sind!!

Mein Mann ist freiwillig in einer gestzlichen KK (IKK) und Kay ist dort auch mitversichert, denke mal wenn ich dann auch noch dazu komme wirds wieder teurer.

Wenn würde er mich nur auf 400 € einstellen, mehr geht zur Zeit leider noch nicht!Und ein eigenes Konto habe ich. Es gibt auch keinerlei Unterstützungen mehr für Existensgründer, da haben wir uns schon erkundigt.

Ich möchte eigentlich um ALG II herumkommen, werde wohl aber noch mal mit unserem Steuerberater sprechen.

LG
Manu
 
F

Frau Giraffe

AW: Was nach ALG I ?

Wenn Dein Mann freiwillig in der IKK ist, dann kann er Dich NOCH familienversichern. Das soll sich aber irgendwann ändern.

Aber egal, wies läuft, die fragen nicht nur nach Deinem Zeuchs, sondern auch nach dem Deines Mannes, und wenn er Dich einstellen könnte, dann würdet Ihr wahrscheinlich sowieso kein ALG II bekommen. Zumindest hier wurde ja sogar verlangt, dass das Gewerbe abgemeldet wird!

LG Bine
 
M

MagicMoments

AW: Was nach ALG I ?

Manu,

also wenn Dir die 400 Euro reichen, würde ich diese Möglichkeit vorziehen.

Dein Mann kann Dich dann noch mitversichern - normal gilt der Beitrag für die Familienversicherung. Bei uns (KKH) sind das im Monat knapp 300 Euro und da sind wir alle drei versichert und ich bin bei Christian auf 400 Euro angestellt.

So hast Du "Dein" Geld und Dein Mann Zahlungen, die er absetzen kann. Im Moment noch zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Ich hoffe, das wird so belassen.

Liebe Grüße
Sandy
 

Luzi

Gehört zum Inventar
AW: Was nach ALG I ?

Frau Giraffe hat gesagt.:
Wenn Dein Mann freiwillig in der IKK ist, dann kann er Dich NOCH familienversichern. Das soll sich aber irgendwann ändern.


Aber egal, wies läuft, die fragen nicht nur nach Deinem Zeuchs, sondern auch nach dem Deines Mannes, und wenn er Dich einstellen könnte, dann würdet Ihr wahrscheinlich sowieso kein ALG II bekommen. Zumindest hier wurde ja sogar verlangt, dass das Gewerbe abgemeldet wird!

LG Bine

Mit der KK das hört sich schon mal gut an!:bravo:

Ich weiß das sie auch an die Sachen von meinem Mann gehen!
Und mir geht es ja darum das ich kein ALG II beantragen würde, wenn er mich einstellt. Nur falls der Steuerberater sagt es wäre besser das erst mal zu lassen (warum auch immer), dann würde ich ALG II beantragen.

Aber zu dem Gewerbe abmelden sag ich nur :piebts:, das käme ja schon mal gar nicht in Frage. Ich bekommen ALG II und dafür gibts dann 2 Arbeitslose mehr, na was ne logik.

LG
Manu
 

Luzi

Gehört zum Inventar
AW: Was nach ALG I ?

MagicMoments hat gesagt.:
Manu,

also wenn Dir die 400 Euro reichen, würde ich diese Möglichkeit vorziehen.

Dein Mann kann Dich dann noch mitversichern - normal gilt der Beitrag für die Familienversicherung. Bei uns (KKH) sind das im Monat knapp 300 Euro und da sind wir alle drei versichert und ich bin bei Christian auf 400 Euro angestellt.

So hast Du "Dein" Geld und Dein Mann Zahlungen, die er absetzen kann. Im Moment noch zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Ich hoffe, das wird so belassen.

Liebe Grüße
Sandy

Hallo Sandy!

Da ich noch nicht mal 400 € ALG I bekomme, würden uns 400 € über meinen Mann reichen! Unser Steuerberater ist manchmal nur etwas seltsam, deeshalb bin ich mal gespannt was er dazu sagt!

LG
Manu
 
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