@volleybap oder Juristen

cecafu

Oberhenne
Ich krieg hier gerade die Krise.

Es geht um meine Scheidung.

In einem Schreiben von meiner Anwältin wurde nachgefragt, ob ich den Versorgungsausgleich geltend machen möchte.
Eig. ist er durch den Ehevertrag ausgeschlossen.

Da ich mir unsicher war, was genau damit gemeint ist, telefonierte ich mit der Sekretärin meiner Anwältin.
Sie erklärte es mir (Rente usw.) und wir verblieben so, das ich mir Gedanken machen würde und falls sie nichts mehr von mir hören würde,
hätte es sich erledigt.

Heute bekomme ich ein Schreiben vom Amtsgericht mit 3Fragebögen zum Versorgungsausgleich vom Amtsgericht.
Ich solle diese innerhalb der gesetzlichen Frist ausfüllen und zusenden, sonst würde ein Zwangsgeld verhängt.

Ich habe sofort meinen Mann angerufen, ob er dafür verantwortlich sei.
Er hat damit nichts zu tun, da wir uns ja einig waren, den Versorgungsausgleich auszuschliessen.

Ich bin total durch den Wind...
Denn es ist Samstag und meine Anwältin natürlich nicht zu erreichen.

Ich möchte das alles nicht.
Mein Mann und ich hatten eine Vereinbarung...
Außerdem habe ich im Moment nicht die Zeit und Muße alle Unterlagen rauszusuchen...

Was kann ich tun?
Denn ich vermute dass meine Anwältin einfach einen Antrag beim Amtsgericht gestellt hat.
Missverständnis, oder so??
Oder kann das ohne ihr Einwirken einfach vom Amtsgericht kommen?
Kann man so einen Antrag rückgängig machen?

Sorry,bisschen wirr alles, aber kann mir Jemand helfen?????

Danke :winke:

Bitte helft mir
 

Volleybap

Herzkönig
AW: @volleybap oder Juristen

Hm, das ist ein bisschen schwierig, weil hier von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich verfahren wird.
Die Unterlagen bezüglich Versorgungsausgleich musst Du m.W. irgendwann ausfüllen, denn es ist eine juristische Feststellung des Versorgungsstandes. Diese Unterlagen braucht das Gericht. Ebenso den Ehevertrag. Danach und mit diesen Grundlagen wird ein Urteil zum Versorgungsausgleich gesprochen. Auch wenn Dir und Deinem Mann anscheinend alles klar ist, will das Gericht nicht in eine Verhandlung eintreten und dann fehlen auf einmal Unterlagen.
Es ist zum Beispiel fraglich, ob der Ehevertrag dem Gericht bereits vorliegt. Dann muss geprüft werden, ob der Ehevertrag nicht unbillig ist. (Ist er meistens nicht, aber es könnte sein, dass zB jemand in der Ehe einen Zugewinn hat, der ihm einen solchen Vorteil schafft, dass der Ehevertrag deshalb in einigen Punkten aufgehoben wird. Selten, aber es passiert). Dann sind im Ehevertrag sicherlich nicht die Kinder geregelt. Da sind die Vereinbarungen bei der Rentenversicherung gutgeschrieben. Die braucht Deine Unterlagen, um dort eine Berechnung festzustellen. Ist jetzt nicht juristisch 100prozentig, aber die Richtung. Ich denke, Du kommst um die Kiste nicht rum. Und die Zwangsgeldandrohung ist übliche Formulierung. Weil bei einer Scheidungssache der eine Partner den anderen schön hängen lassen kann, indem er über Wochen, Monate und manchmal Jahre Unterlagen nicht beibringt und damit die Scheidung auf den St. Nimmerleinstag verschoben wird. Deshalb, damit gar niemand auf die Idee kommt, winken die gleich mit dem Zaunpfahl, vermute ich.
Ausfüllen musst Du übrigens. Nur Du hast Deine Unterlagen. 80% der Fragen werden gar nicht auf Dich zutreffen, kannst Du offen lassen. Es ist nicht so wild (ich hab noch nie gehört, dass eine Ehe nicht geschieden wurde, weil ein Betroffener am Ausfüllen der Versorgungsausgleichsunterlagen gescheitert ist...)
 

cecafu

Oberhenne
AW: @volleybap oder Juristen

:winke: Ralf, dank dir vielmals.

Jetzt bin ich ein wenig beruhigter, da ich ja vermutete, dass meine Anwältin aufgrund eines evtl. Missverständnisses einfach einen Antrag stellte.

Werde berichten, was sie mir am Montag mitteilt.

Daanke :winke:
 

cecafu

Oberhenne
AW: @volleybap oder Juristen

Watt ein Gedönse.

Also meine Anwältin hat schonmal keinen Antrag gestellt.
Durchgestellt hat mich die Sekretärin natürlich nicht:piebts:.

Sie meinte, die Fragebögen kämen vom Amtsgericht.

Das hat mir alles keine Ruhe gelassen, da die Unterlagen am 21.12.07 bei Gericht liegen müssen:umfall:
Is ja Wurscht, dass mir die Sachen von der Anwältin erst am 7.12.07 zugestellt wurden.:ochne:

Naja, ich habe dann halt selber beim Amtsgericht mit einer sehr netten Sachbearbeiterin gesprochen und mein Anliegen vorgetragen, sprich auch nochmal den Notarvertrag erwähnt.
Sie verstand auch nicht so recht, warum ich dann die Fragebögen ausfüllen soll.
Leider ist der zuständige Richter im Urlaub, aber sie meinte ich solle nochmal den Hinweis auf den Notarvertrag schriftl.ans Amtsgericht senden und um Fristverlängerung bitten, sofern ich die Bögen doch ausfüllen muss.

Nächste Woche soll ich mich nochmal melden.:zeitung:

Drückt mir die Daumen, das der Richter ein Einsehen hat, ansonsten habe ich näml. nur noch den Donnerstag (20.12.) zur Verfügung, zum Versicherungsamt der Stadtverwaltung zu dackeln, welches mir beim Ausfüllen der Formulare hilft und einen Kontenerklärungsantrag stellt.

Ich bin so sauer auf meine Anwältin, wofür habe ich sie überhaupt, wenn ich im Endefekt alles selber erledigen muss.:bruddel:

Einen Vorteil hat die ganze Sache.
Ich weiß jetzt, nach Aussage der Sachbearbeiterin, dass der Scheidungstermin bald ansteht und das mein Noch-Mann nur noch Stellung zu meinem Prozesshilfeantrag nehmen muss.

Ein komisches Gefühl ist das allerdings schon alles...:(

Danke fürs Zulesen :winke:
 

cecafu

Oberhenne
AW: @volleybap oder Juristen

So es gibt Neuigkeiten.

Nach toller Zusammenarbeit mit meiner Sachbearbeiterin vom Amtsgericht,
muss ich keine Formulare ausfüllen. :)

Wollte es nur mitteilen :winke:
 

cecafu

Oberhenne
AW: @volleybap oder Juristen

Was denn unterschreiben?

Post zum Anwalt ist unterwegs,laut Aussage der Sachbearbeiterin.
Bin gespannt, wann ich dann die Post erhalte....
 

Volleybap

Herzkönig
AW: @volleybap oder Juristen

Dat dauert. Denn die schicken es nicht an den Anwalt, sondern legen es in sein Gerichtspostfach. Und "unterwegs" heißt oft: Es ist diktiert. Wann es rausgeht, ist eine andere Frage. Dir kann es egal sein. Die wichtigen Dinge laufen. Du musst ja nichts mehr machen...
 
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