Vermieter meldet Eigenbedarf an

N

nike5907

Hallo,
hatte meine Urlaubstasche noch in der Hand und schon stand der Vermieter vor mir. Kündigung wegen Eigenbedarf zum 30.08.2010!
Super. Find mal ne neue bezahlbare Wohnung für 4 Personen und 4 Haustiere, mit Garten und über 100 qm.
Son Sch...!
Kennt das jemand?
 

YONCA

Gehört zum Inventar
AW: Vermieter meldet Eigenbedarf an

:winke:

Ich glaube, das ist zu kurzfristig,
das geht garnicht...glaub ich.
Unter einem jahr müsste das nicht gehn...

yonca
 

Idefix

Gehört zum Inventar
AW: Vermieter meldet Eigenbedarf an

Oh je, das ist doof. :bussi:

Wir haben genau das selbe durch, so vor vier Jahren. Ich kann daher soo gut nachvollziehen, wie du dich fühlst.

Aber mach Dich mal schlau. Es gibt andere Kündigungsfristen bei Eigenbedarf (Habe ich zumindest mal gehört. ) Und der Vermieter muss auch nachweisen können,das es Eigenbedarf ist.

Wir sind damals so ausgezogen, weil wir keinStreß machen wollten, aber nochmal würde ich eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht einfach so hinnehmen. Das weiß ich.

Letztendlich wirst Du nichts machen können, aber du kannst Zeit rausschinden.
 

Ulrike

will auch einen
AW: Vermieter meldet Eigenbedarf an

Seit wie vielen Jahren seid ihr denn in der Wohnung? Der VM muss sich auf jeden Fall an die Kündigungsfristen halten. Der 31.08. wäre ja ein Unding :umfall:
 
N

nike5907

AW: Vermieter meldet Eigenbedarf an

Hi,
ja der Mietvertrag besteht seit dem 17.08. 2005. Noch keine 5 Jahre. Wegen Kündigungsfristen bei Eigenbedarf muß ich mich mal schlau machen.
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Vermieter meldet Eigenbedarf an

Huhu,

wir sind ja auch gerade deshalb am Packen. :umfall: Zwar haben wir jetzt vorher gekündigt, weil wir was gefunden haben, unsere Mitmieterin wird allerdings in Kürze die Eigenbedarfskündigung auf dem Tisch haben.

Eigenbedarfskündigungsfristen sind auch nicht anders als normale - also gestaffelt nach Mietdauer. Es gibt nur eine Ausnahme, ich glaube bei Erwerb einer Eigentumswohnung darf man nicht direkt Eigenbedarf anmelden. (meine ich zumindest)

Man kann der Kündigung widersprechen, falls z.B. ein sozialer Härtefall vorliegt. Letztenendes bekommt man da aber nur Aufschub vom Gericht gewährt. Raus muss man auf jeden Fall über kurz oder lang. Es sei denn man kann nachweisen, dass es nur Pseudo-Eigenbedarf ist (also tatsächlich der Eigentümer oder nahe Familie dort nicht einzieht) oder aber der Eigentümer seinen 18jährigen Sohn in eine 4-Zi-Wohnung setzt und dafür dann eine Familie auf die Straße setzen will. Das geht so einfach nicht. Auch wenn man das im Nachhinein feststellt, hat man Schadensersatzansprüche.

Also würde ich mir keine Sorgen machen, dass ihr wirklich so zeitig auf der Straße steht oder jetzt "irgendwas" nehmen müsst. Aber gucken würde ich halt trotzdem auf jeden Fall. Und Rechtshilfe in Anspruch nehmen.

Das berechtigte Interesse des Eigentümers und des Mieters wird gleich gewichtet.

Liebe Grüße
Angela, die gerade auch so einen Hals auf Vermieter hat, die Leute auf die Straße stellen. (auch wenn ich versuche, es von Vermieterseite zu verstehen....)
 

laispa

Rettender Engel
AW: Vermieter meldet Eigenbedarf an

hab das im Netz beim Mieterverein gefunden:

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf unterscheidet sich nicht von den sonst üblichen Kündigungsfristen, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Kündigt der Vermieter, muss er folgende Kündigungsfristen beachten:

Bis fünf Jahre Mietdauer drei Monate
Bis acht Jahre Mietdauer sechs Monate
Nach acht Jahren Mietdauer neun Monate.
 
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