Urgent! Keine Abfindung für Mütter nach Erziehungsurlaub?

B

Britta

Hallo,
ich hoffe es gibt hier einen Juristen, der sich mit dem aktuellsten Stand der Dinge auskennt!

Mein Erziehungsurlaub endet nächste Woche und meine Firma sieht sich nicht in der Lage mir eine Halbtagsstelle freizumachen. Ich stehe jetzt in Verhandlung und habe ein Angebot über einen Aufhebungsvertrag mit einer großzügigen Summe vorliegen. Dies liess ich aber heute erst mal vom Betriebsrat prüfen und der schlug noch etliche Euro drauf und machte telefonisch für mich einen neuen Termin mit der Personalabteilung aus. Doch dann kam der Hammer, ich solle mit dem Angebot zufrieden sein, den GESTERN gäbe es ein neues Urteil was besagt, dass Müttern garnichts mehr zu kriegen haben!

Weiß einer, wo man aktuelle Urteile nachlesen kann?
Hoffe auf Hilfe, mein Rechtsanwalt war heute schon im Wochenende als ich es erfuhr
Gruß
Britta
 

claudi

Gehört zum Inventar
also, darüber muss Dir Euer Betriebsrat aber auch Rede und Antwort stehen können. Sollte er das nicht können, dann wende Dich an die zuständige Gewerkschaft, die müssen es auf jeden Fall wissen.

Was aber richtig ist, ist die Tatsache, dass Dich Deine Firma nicht Teilzeit beschäftigen muss, wenn sie dafür nachweislich keine Stelle haben, es sei denn Du warst vorher schon Teilzeitbeschäftigt. Und wenn Du nicht bereit bist wieder in Dein Arbeitsverhältnis zurückzukehren ( aus welchen Gründen auch immer ), was Dir Dein AG während Deiner Elternzeit freigehalten hat und auch vom Gesetz her tun musste und wofür es ja auch einen ordentlichen Arbeitsvertrag gibt, kann das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden mit beiderseitigem Einvernehmen. Eine Abfindung für diesen Sachverhalt zu verhandeln ist immer eine Sache beider Parteien und des Tatbestandes der Kulanz, jedoch besteht hier kein Anspruch auf Abfindung weil es eben noch keine feste gesetzl. Grundlage auf Teilzeitarbeit gibt.

Du siehst, es steht alles noch auf wackeligen Beinen und bewegt sich auf dünnem Eis. Frag bei der Gewerkschaft nach, da gibt es Arbeitsrechtler die sich tagtäglich mit solchen Dingen beschäftigen.

LiGrü
Claudi
 

Alley

Miss Ellie
Deine Firma muß dir eine Teilzeitbeschäftigung anbieten, (ist jedenfalls bei mir der Fall) es gibt ab dem 01.01.2001 ein neues Gesetz:

Kernstück des neuen Gesetzes ist § 8, nach dessen Abs. 1 ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, eine Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verlangen kann, sofern der Arbeitgeber, ausschließlich der Personen in Berufsbildung regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Für die Berechnung des Schwellenwerts ist auf die Zahl der im gesamten Unternehmen und nicht lediglich auf die der in einem bestimmten Betrieb oder einer Betriebsstätte beschäftigten Arbeitnehmer abzustellen. Die Berechnung hat dabei "nach Köpfen" zu erfolgen, so daß gleichgültig ist, ob die Arbeitnehmer voll- oder teilzeitbeschäftigt sind.

Hier nachzulesen:
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/richardi/Forschung/neueTeilzeit.shtml

Von einem Aufhebungsvertrag rate ich dir dringend ab, da er als eigene Kündigung gilt (vor dem Arbeitsamt). Laß dich auf jeden Fall kündigen.
Und daß Mütter nichts mehr bekommen, ist von deinem AG warscheinlich ein Schuß ins Blaue, da die Elternzeit angerechnet wird.
Mach dich mit eurem Betriebsrat (wenn ihr einen habt) schlau.

Halt uns auf dem Laufenden!

Alles Gute!
 

claudi

Gehört zum Inventar
Alley hat gesagt.:
Kernstück des neuen Gesetzes ist § 8, nach dessen Abs. 1 ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, eine Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verlangen kann,


"verlangen kann" und das ist die Krux. Ein einklagbarer Rechtsanspruch besteht leider auch danach nicht. Der AG kann, wenn er will, muss aber nicht.

Glaube mir, auch dies kann ich aus Erfahrung sagen, weil ich vor meiner Elternzeit in einem grossen Unternehmen als Betriebsrat tätig war und ständig am grossen Verhandlungstisch bei diesem Thema und viele andere Themen mitgewirkt habe. Und da ich jetzt auch davon betroffen bin und mit meinen Betriebratskollegen in ständigem Kontakt stehe im Bezug auf Teilzeit, hat sich diesbezügl. nichts geändert. Es ist immer noch die Entscheidung der Firma ob sie dem "Verlangen" eines Mitarbeiters nachkommen will, kann oder nicht.

Erst wenn es ein Gesetz gibt, dass besagt dass ein 100%tiger Rechtsanspruch besteht der einklagbar ist, dann besteht auch ein Rechtsanspruch. Und das steht auch in dem zuvor genannten Text nicht schwarz auf weiss, leider.

LiGrü
Claudi

LiGrü
Claudi
 
B

Britta

Danke für die Antworten, ich bin durch Betriebsrat und RA wohl ganz gut beraten, mir geht es um dieses ganz aktuelle Urteil von vorgestern! Es scheint laut BR auch kein Blöff zu sein, hatte aber kurz vor dem Wochenende keine Zeit zum prüfen.

Im Aufhebungsvertrag stehen die Schlagworte " aus betrieblichen Gründen nach Erziehungsurlaub" und das ist wohl wichtig fürs Arbeitsamt, damit man nicht gesperrt wird. Reiche aber auch noch mal am Montag beim RA rein.

Nochmal, weiß einer wo man aktuelle Urteile nachlesen kann?
Gruß
Britta
 

claudi

Gehört zum Inventar
Hab mal gegoogelt....

guck doch mal hier. Vielleicht findest Du da was. Und da es sich hierbei um Arbeitsrecht für AG handelt, gibt es hier auch Informationen, die Eurer BR vielleicht noch nicht weiss.


http://www.arbeitsrecht.org/

Da ich aber auch betroffen bin, werde ich mich auch im Netz nochmal schlau machen. Sollte ich was aktuelles finden was von dem abweicht was ich weiss, melde ich mich bei Dir.

LiGrü
Claudi
 
B

Britta

nochmal ein kleiner Rückblick:

im Mai letzten Jahres habe ich wie gewünscht angegeben, dass ich gerne wieder kommen möchte aber halt nur Teilzeit. Naja, wurde gesagt, das ist aber schlecht nur halbtags eigentlich stellen wir nur ganztags wieder ein. den Ton fand ich bei diesem Telefonat schon merkwürdig. Hat sich jetzt bestätigt, denn in meiner Personalakte ist eine Telefonnotiz, dass ich darauf hingewiesen wurde dass eine Teilzeitstele nicht möglich ist... und meine Abteilung auch!

Dann hörte ich ganz lange nichts, obwohl mir mehrfach eine Prüfung und Rückruf zugesagt wurde. Bis ich erfuhr, dass man einen

schriftlichen Antrag auf Teilzeit bis 3 Monate vor Ende des Erziehungsurlaubes stellen muß

Ich glaube, dass wissen ganz viele Frauen nicht, wenn der Antrag nicht erfolgt, verfällt der wischiwaschi Anspruch ganz!!!

Daraufhin bekam ich ganz schnell die telefonische und schriftliche Absage: Aus betrieblichen und oranisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Dann Beratung durch Rechtsanwalt und Betriebsrat: Beide sagen, wenn Sie mir mit Kündigung drohen, ist diese immer negativ für mich, weil wenn ich trotz Absage nicht ganztags erscheine, erfülle ich nicht meinen Arbeitsvertrag.
In diesem Fall muß man dem AG androhen, ganztags zu erscheinen bis man die Teilzeit eingeklagt hat, da hat natürlich kein AG Nerv drauf und die meisten bieten dann halt Aufhebungsvertrag mit Abfindung an, was aber jetzt wohl ganz aktuell nicht mehr möglich ist. Das hieße, dass ich jetzt den letzten Vertrag hier liegen habe und wie meinen Augapfel hüte...
 

claudi

Gehört zum Inventar
Britta hat gesagt.:
In diesem Fall muß man dem AG androhen, ganztags zu erscheinen bis man die Teilzeit eingeklagt hat,

:???: :???: wo steht schwarz auf weiss und kann nachgelesen werden, dass grundsätzlich ein gesetzl. Anspruch auf Teilzeit besteht der einklagbar ist?

LiGrü
Claudi
 
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