Unterstütungspflicht für Geschwister?

Corina

Gehört zum Inventar
Hallo zusammen

Ich habe mal eine Frage, die ich recht allgemein halten möchte. Vielleicht kann/darf ich ja mit jemandem der schon Erfahrungen gemacht hat in pn-Kontakt treten.?
Besteht in Deutschland die Unterstützungspflicht für erwachsene Geschwister? D.h. wenn die vom Sozialamt abhängig werden, müssen deren Geschwister diese finanziell unterstützen?

Danke

Corina
 

Cathleen

Familienmitglied
Das was ich auf die Schnelle ergoogelt habe ;-) Zwar aus nem anderen Zusammenhang heraus, aber das meisnt doch, oder ? Erfahrungen hab ich allerdings selber nicht damit.

"Das Bürgerliche Gesetzbuch legt fest, wer wem wie in Deutschland Unterhalt schuldet. Danach sind Ehegatten und Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, einander zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Werden aus Unterhaltspflichten Unterhaltszahlungspflichten, können die Geldleistungen als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sein. In der Praxis findet sich nicht selten der Fall, dass Geschwister einander finanziell unterstützen. Der Geldgeber fühlt sich "moralisch" verpflichtet, den Verwandten vor dem Gang zum Sozialamt zu bewahren. Geschwister sind nur in der Seitenlinie miteinander verwandt. Eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht also nicht. "

Quelle: Finanzen & Steuer
 

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
:winke: Corinna

Cathleen hat Recht. Du mußt nur Verwandte in gerader Linie von Dir (sowie Ehegatten) finanziell unterstützten. Für die Seitenlinie gibt es keine rechtliche Unterstützungspflicht.

LG Silly
 

Jill A.L.

Dauerschnullerer
Heißt das wenn meine Eltern Sozialhilfeempfänger wären, steh ich mit Eigentum und Einkommen dafür gerade? :entsetzt:

Gruß
Jill
 
L

Lawxanaa

Ja, alles, was über den Selbstbehalt ist ginge dann an das Sozialamt.

Für die Unterhaltsleistung von Kindern an Eltern gelten höhere Selbstbehaltsgrenzen, als für Eltern an Kinder, wie hoch es momentan ist, weiss ich leider nicht.
 
M

Maren1975

Es gibt da aber wohl noch Härtefall-Entscheidungen!
Ich bräuchte vermutlich nicht für meinen Vater aufkommen, der mich auf`s Übelste Belogen und Betrogen hat und dafür dreieinhalb Jahre im Knast verbracht hat!
 

Corinna

Forenomi
Maren1975 hat gesagt.:
Es gibt da aber wohl noch Härtefall-Entscheidungen!
Ich bräuchte vermutlich nicht für meinen Vater aufkommen, der mich auf`s Übelste Belogen und Betrogen hat und dafür dreieinhalb Jahre im Knast verbracht hat!

MEIN letzter Wissensstand ist, daß man auch den "Unterhalt" an Eltern verweigern kann, sofern man glaubhaft belegen kann, daß diese es "nicht wert" sind, bzw. daß die Eltern sich ebenfalls in Englagen nicht um die Kinder kümmerten. -Oder so ähnlich jedenfalls!

Allerdings ist DAS schon ein paar Jahre her, daß mir das mal jemand gesagt hat...:verdutz:

Aber Geschwister? Ich glaube nicht, daß jemand dafür aufkommen "muß"...

:-? War dir ja nicht wirklich eine Hilfe...

:winke:
Corinna
 
D

Darkdancer

Was den Geschwisterunterhalt angeht, hat Pearliii schon alles dazu gesagt :jaja:

Eltern - Kind - Unterhalt bei Sozialhilfe ist ein wahnsinnig komplexes Thema, in das ich mich grade einzuarbeiten beginne.
Es gibt aber Härtefallklauseln, d.h. wenn man glaubhaft machen kann, dass der eigene Vater einen z.B. sexuell mißbraucht hat (schlimmster Fall, aber der einzige, den ich momentan aus der Praxis kenne), braucht man keinen Unterhalt zu zahlen.
Die bloße Behauptung dieses Vorfalles reicht allerdings da nicht aus, soweit ich weiß. Da müste man schon nachweisen, dass man in Behandlung ist / war und / oder Anzeige erstattet hat usw.
Aber auch ohne diese schlimmen Sachen ist das Thema Unterhalt extrem emotional belastet...

:winke:

Darky
 
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