Unterschied Geamtbrutto und Steuerbrutto?

NicSam

Gehört zum Inventar
Hi!
Ich hab mal kurz eine Frage, wie schon aus dem titel ersichtlich: was ist der Unterschied zwischen Gesamt- und Steuerbrutto? Und welches ist ausschlaggebend für den Kiga? Wer klärt mich mal auf?

Viele Grüße,
Nicole
 

Nechbet

Gehört zum Inventar
AW: Unterschied Geamtbrutto und Steuerbrutto?

Gesamtbrutto sind immer alle Einnahmen die Du hast. Also inclusive Fahrgeld, Zuschlägen und so. Steuerbrutto ist nur das, was auch versteuert wird.

Was genau jetzt für welche Bescheinigung zählt, hängt von den Bedingungen ab. Hast Du eine Verdienstbescheinigung da, die Dein AG ausfüllen muss? Da muss es genau drinstehen.
 

NicSam

Gehört zum Inventar
AW: Unterschied Geamtbrutto und Steuerbrutto?

Hi,
das Formular habe ich nicht da, die Kids sind ja schon lange angemeldet. Hier ist ein Auszug aus der Beitragsordnung:

Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der positiven Einkünfte
der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes.
Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit
Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten ist dagegen nicht zulässig.
Dem Einkommen im Sinne des Satzes 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen
sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen
Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag
gezahlt wird, hinzuzurechnen. Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz
und entsprechenden Vorschriften und das Erziehungsgeld nach dem
Bundeserziehungsgeldgesetz sind nicht hinzuzurechnen.

Zählen zu den steuerfreien Einkünften dann eben auch all die Dinge, die im Gesamtbrutto enthalten sind?
sorry, dass ich das alles hier frage, aber ich hab eben erst den Lohnzettel von Dezember gesehen... und da heute Samstag ist, kann ich ja nicht im Jugendamt anrufen. Und ich bin doch so schrecklich ungeduldig... gerade wenn es um solche dinge geht.

LG
Nicole
 

Saso

.. gesucht und gefunden..
AW: Unterschied Geamtbrutto und Steuerbrutto?

Wir hatten mal einen ewigen Kampf mit der Verwaltung von unserem Kiga.
Die haben den Unterschied auch nicht verstanden.
Sind vom Gesamtbrutto ausgegangen, brauchten aber nur das zu versteuernde Einkommen und das ist bei uns um einiges geringer wegen der steuerfreien Schichtzulagen.
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Unterschied Geamtbrutto und Steuerbrutto?

Hi,
das Formular habe ich nicht da, die Kids sind ja schon lange angemeldet. Hier ist ein Auszug aus der Beitragsordnung:

Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der positiven Einkünfte
der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Bruttolohn, wie auf Lohnzettel steht plusEin Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit
Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten ist dagegen nicht zulässig.
Dem Einkommen im Sinne des Satzes 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen
sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen
Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag
gezahlt wird, hinzuzurechnen. ...etwaige Unterhaltszahlungen an Euch/Kind (denkbar wäre in bestimmten Fällen Kindesunterhalt des Expartners u.ä.). Aber nicht hinzuzählen Ki-Geld und Erziehungsgeld. Sprich: Wenn bei Euch nur Lohn fließt, dann nur den Bruttolohn ansetzen. Wenn zusätzliche Einnahmen (Nebentätigkeiten und zusätzliche staatliche Förderungen u.ä einlaufen, BAFöG u.ä.), dann die noch addieren. Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz
und entsprechenden Vorschriften und das Erziehungsgeld nach dem
Bundeserziehungsgeldgesetz sind nicht hinzuzurechnen.

Zählen zu den steuerfreien Einkünften dann eben auch all die Dinge, die im Gesamtbrutto enthalten sind? Nein. Die sind ja schon berechnet.
sorry, dass ich das alles hier frage, aber ich hab eben erst den Lohnzettel von Dezember gesehen... und da heute Samstag ist, kann ich ja nicht im Jugendamt anrufen. Und ich bin doch so schrecklich ungeduldig... gerade wenn es um solche dinge geht.

LG
Nicole


Soweit verstehe ich den Text. Mal wieder super formuliert...:umfall:
 

Nechbet

Gehört zum Inventar
AW: Unterschied Geamtbrutto und Steuerbrutto?

Hallo,

ich schreib Dir jetzt mal, wie ich es lesen würde, wenn meine Arbeitnehmer mit so einer Bescheinigung auftauchen.

Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der positiven Einkünfte
der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes.

hier mal der Link dazu. http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p2.html
Im Einkommenssteuergesetz wird hier nur von steuerpflichtigen Einkünften gesprochen. Also nur das Steuerbrutto hier nehmen.

Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit
Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten ist dagegen nicht zulässig.

Damit sind zum Beispiel Verluste von Spekulationsgeschäften bzw. Mietverluste gemeint.

Dem Einkommen im Sinne des Satzes 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen
sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen
Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag
gezahlt wird, hinzuzurechnen.

Mit diesem Passus sind sie dann wieder beim Gesamtbrutto, da steuerfreie Einkünfte dazuzurechnen sind. Ausserdem gehören noch Unterhaltsleistungen oder Leistungen wie Wohngeld oder Hartz IV oder sonstige Sachen dazu. Alles was Du bekommst um Deinen Lebensunterhalt mit Kind zu bestreiten. Auch Unterhalt den Du vielleicht vom Vater für Dich bekommst, muss dazugerechnet werden.

Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz
und entsprechenden Vorschriften und das Erziehungsgeld nach dem
Bundeserziehungsgeldgesetz sind nicht hinzuzurechnen.

Wenigstens das Kindergeld und das Erziehungsgeld gehören hier nicht rein.

Zählen zu den steuerfreien Einkünften dann eben auch all die Dinge, die im Gesamtbrutto enthalten sind?

Das kommt darauf an, was da noch so im Gesamtbrutto schlummert. Nicht rein gehören hier zum Beispiel Sachbezüge oder ein Geldwerter Vorteil.

sorry, dass ich das alles hier frage, aber ich hab eben erst den Lohnzettel von Dezember gesehen... und da heute Samstag ist, kann ich ja nicht im Jugendamt anrufen. Und ich bin doch so schrecklich ungeduldig... gerade wenn es um solche dinge geht.

LG
Nicole

Wenn Du magst, kannst Du gern Deine Abrechnung einscannen und sie mir mailen. Dann kann ich Dir ausrechnen, was mMn reinzählt.

Ich hoffe ich konnte ein bissel Licht ins Dunkel bringen :bussi:
 

NicSam

Gehört zum Inventar
AW: Unterschied Geamtbrutto und Steuerbrutto?

Okay, so weit ich sehe, findet ihr es auch irgendwie verwirrend, danke:)
@nechbet: pn ist unterwegs.

LG
Nicole
 

NicSam

Gehört zum Inventar
AW: Unterschied Geamtbrutto und Steuerbrutto?

So ihr Lieben,

ich habe heute mit dem Jugendamt telefoniert - und was soll ich sagen... Ihr/ich waren ja verwirrt, wegen der Angabe mit dem Einkommenssteuergesetz und der späteren Anmerkung, dass alles als Einkommen zählt...
Die nette Dame vom Jugendamt bestätigte mir, dass das Gesamtbrutto zählt (O-Ton: "das was mehr ist" haha). Was ich als Nachweis einreichen muss: Entweder die Dezemberabrechung oder den Steuerbescheid... Als ich aufgelegt hab, war ich erstmal kurz vorm verzweifeln, weil nachzahlen würde ca. 1200 bedeuten, die ich mal gerade nicht übrig habe, überhaupt gar nicht.
ABER: auf dem Steuerbescheid ist ja nur das Steuerbrutto angegeben. Wenn ich jetzt also den Steuerbescheid einreiche, würde alles okay sein - wenn ich die Dezemberabrechnung einreiche, muss ich nachzahlen. Wie schizophren ist das denn?
ich werde jetzt also schön brav meine Steuererklärung machen, und damit hat sich das... Unglaublich. :umfall:

Viele Grüße
Nicole
 
Oben