Unterhalts Vorschuss

M

mizirab

Hallo ,

habe diese Seite , zufällig entdeckt ,finde sie gut.
habe mal eine frage , eventuell kann mir jemand Hefen
bis zu welchem alter zahlt das Jugendamt Kindes Unterhalt Vorschuss
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Unterhalts Vorschuss

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3150.html
Anspruchsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn

* ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
* der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und
* der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge erhält.
Höhe des Unterhaltsvorschusses

Die Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt sechs Jahre gezahlt. Wenn der allein erziehende Elternteil Anspruch auf volles Kindergeld hat, beträgt der Unterhaltsvorschuss seit dem 1. Juli 2007 in Niedersachsen

* für Kinder unter sechs Jahren 125,00 € monatlich und
* für ältere Kinder unter 12 Jahren 168,00 € monatlich.

Etwaige Einkommensgrenzen sind nicht zu beachten. Unterhaltsvorschuss wird allerdings gegebenenfalls auf Hilfeleistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII – Zwölftes Buch - durch das Sozialamt bzw. auf das Sozialgeld nach dem Sozialgesetz

Salat
 
M

mizirab

AW: Unterhalts Vorschuss

Dank dir , wie ist es wenn die kinder über 12 jahre sind !:idee:
 
Oben