Unser Nachbar...

michaM

Familienmitglied
AW: Unser Nachbar...

Hallo Babuu,
frag doch mal bei der Stadt/Gemeinde an wo bei Euch die gesetzlichen Regelungen für Lärmschutz (Sonn-, Feiertage, ABendstunden, etc.) zu finden sind. Dies ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Ein Ensprechenden Auszug der Regelungen kannst Du dann ja zusammen mit dem §117 OWiG Deinem Nachbarn in den Briefkasten werfen lassen und ihn bitten sich künftig an diese Regelungen zu halten, da Du nur sehr ungern die Polizeit und das Ordnungsamt bemühen willst.
Gruß
MichaM

§ 117 OWiG
Unzulässiger Lärm

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
 

Murmel

Familienmitglied
AW: Unser Nachbar...

Moin moin,
Nachbarn ein tolles thema hier auch gerade, wir haben nene 1,80m zaun einfach so vor die nase gesetzt bekommen :-(
Wir müssen echt schlechte nachbarn sein das man sich so vor blicken von "nur" uns schützen muss!
 

michaM

Familienmitglied
AW: Unser Nachbar...

@Murmel
In welchem Bundsland liegt denn die romatischste Stadt Deutschland?
In Hessen wären nur 1,50cm genehmigungsfrei (HBO, §55).
Gruß
MichaM
 
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