@"unechte" Alleinerziehende wg. Steuerklasse/Steuererklärung

F

FriMa

Hallo,
ich habe gerade meine Steuererklärung für letztes Jahr gemacht. Ab 1.1.2004 greift ja für alle nichtehelichen Lebensgemeinschaften ein neues Gesetz, das besagt, dass die "unechten" Alleinerziehenden (also die mit Partner im Haushalt) nicht mehr Steuerklasse 2 haben, sondern rückwirkend die 1.
Dies beschert mir nun offenbar eine fette Nachzahlung an Steuern. :verdutz: :-?

Wie ist das bei euch, macht sich das auch so heftig bemerkbar?

Grantige Grüße,
Peggy
 

Su

Das Luder
Hallo Peggy,

hat Dein AG nicht schon im laufenden Jahr die Steuerklasse geändert und Dich verständigt:verdutz:

Leider ist das richtig. Nur noch echte Alleinerziehende bekommen den Freibetrag.

Hattest du hohe Kinderbetreuungskosten? Ev. kann man da was machen.
Gerne auch per PN.

LG
Su
 
M

manuela becker

also nach der trennung von meinen mann war ich ja im november letzten jahres und hab alles ändern lassen ... der bearbeiter hat bei mir aber auch noch steuerklasse 2 eingetragen .... von sich aus ..... wenn ich das jetzt richtig verstanden hab ist das nun FALSCH ?
 

Su

Das Luder
Hallo Manuela,

Du lebst doch jetzt alleine mit den Kindern? Oder mit neuen Partner? Wenn Du alleine mit den Kindern lebst bist Du eine "echte" Alleinerziehende und dann stimmt das.

Es soll nur vermieden werden, das Paare die ohne Trauschein zusammenleben auch in den "Genuss" des Freibetrages kommen, da die ja weniger Mehrkosten haben wie echte Alleinerziehende. Z.B. Wohnungsmiete kann durch zwei geteilt werden.

Wenn Du noch Fragen hast, ich helfe gerne.

LG
Su
 
F

FriMa

Su hat gesagt.:
Es soll nur vermieden werden, das Paare die ohne Trauschein zusammenleben auch in den "Genuss" des Freibetrages kommen, da die ja weniger Mehrkosten haben wie echte Alleinerziehende. Z.B. Wohnungsmiete kann durch zwei geteilt werden.

Das ist ja im Prinzip auch richtig. Ungerecht finde ich nur, dass man dann nicht auch gemeinsam zur Steuer veranlagt werden kann - es also nicht interessiert ob und wieviel Einkommen der Partner hat. :-? Wenn man die nichtehelichen LG schon mit den ehelichen weitgehend gleichstellt, dann müsste man das in dieser Hinsicht m. M. n. auch tun.

@Su: Nein, mein AG hat nichts geändert, obwohl wir drüber gesprochen hatten.
 

nici

keiner Titel
Su,

ich hab grad mit meinem AG gesprochen, der sagt, er schickt mir die Lohnsteuerkarte zu und dann muß ich die Steuerklasse ändern lassen ...

Grüßle Nici
 

Finele

Fitznase
Ja, so weiß ich das auch. Für die Änderung der Steuerklasse ist man selbst verantwortlich.
Bei uns war das so, dass die Einwohnermeldeämter vor dem Druck der Steuerkarten 2004 alle Alleinerziehenden bzw. die, die Steuerklasse 2 hatten, angeschrieben haben und sich den Tatbestand bestätigen lassen haben, dass die Voraussetzungen für diese Steuerklasse 2 noch bestehen (welche ein Schachtelsatz! :p ). Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass bei etwaiger Änderung die Karte unverzüglich beim Meldeamt zur Änderung vorgelegt werden muss.
Also, was ich damit sagen wollte, der AG hat bei uns damit nichts zu tun.....
Das mit der Nachzahlung ist natürlich ärgerlich, aber da kannst Du nichts dran ändern. Die Verpflichtung, ändern zu lassen, liegt bei Dir.
Bei mir macht sich der Unterschied zwischen Steuerklasse zwei und eins mit etwa +30€ bemerkbar. Da hatte ich gedacht, es ist mehr. Aber als Jahresnachzahlung wären es auch schon 360€, die könnte ich auch nicht aus`m Ärmel schütteln.
 
F

FriMa

In Berlin - die Stadt hat ja kein Geld :-? - wurde nichts aber auch gar nichts zugesandt. Ich habe es zufällig irgendwie mitbekommen und mich kundig gemacht. Da hieß es, die "echten" Alleinerziehenden sollen sich bis September 04 auf dem Amt melden und eine Art Erklärung abgeben, dass sie "echt" sind, damit sie weiterhin die Klasse "2" bekommen. Da ich das nicht getan habe, hatte ich dann auf meiner Lohnsteuerkarte für 2005 automatisch die "1" stehen.

Was ich nicht wusste ist, dass man im laufenden Jahr 2004 schon die "2" in die "1" umwandeln lassen kann/muss, damit es keine Nachzahlungen gibt.

Überhaupt finde ich es fragwürdig, sowas rückwirkend zu machen. Das Gesetz wurde im April verabschiedet, trat dann aber rückwirkend ab 1.1. in Kraft. Das sollte man als Normalbürger mal versuchen - rückwirkend Verträge zu ändern. :-? Dann würde ich gern mal rückwirkend meinen Mietvertrag ändern und meinem Vermieter eine Rückzahlungsaufforderung schicken. ;-)

Es ist genau, wie MamaNele schreibt: Auf den Monat gerechnet ist es zu verschmerzen, aber auf einmal ist es ein ganzer Batzen...
 
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