unbezahlter Urlaub

C

Carmen-G

AW: unbezahlter Urlaub

@Mullemaus
Ich danke Dir für den Gesetzestext. Du hast mir sehr geholfen.
@Sabine, Su
Es kommt auf gar keinen Fall in Frage, daß Lena von 6 Uhr morgens bis 17 Uhr abends von Fremden betreut wird. Das kann ich nicht zulassen. Nennt mich Übermutter, aber das kann ich nicht!
Eine Haushaltshilfe kann ich natürlich bekommen. Aber die ist nur für ein paar Std. am Tag da und wie gesagt, kommt nicht in Frage wenn ich nicht dabei bin und Lena mit dieser Person alleine sein muß.
@Su
Es ist jetzt auch schon nicht schön für Ihn dort zu arbeiten, darauf kommt es nicht mehr an.
Ich danke Euch!
Carmen
 
C

celmin

AW: unbezahlter Urlaub

Hallo Carmen,
der Gesetzestext stimmt zwar, bezieht sich aber nur darauf, wenn Kinder krank sind. Und Lena ist ja nicht krank. Also kann man sich auch nicht deshalb freistellen lassen.
Warum geht es denn nicht mit Freunden? Eine Freundin von mir hat das damals auch so gemacht. Die Große war zwei Nächte bei ihrem besten Freund, der Rest war dann glücklicherweise Wochenende.
Den Job (auch wenn er nicht so gefällt) würde ich deshalb auf keinen Fall aufs Spiel setzen.
Gruß
Iris
 
C

Carmen-G

AW: unbezahlter Urlaub

@Iris
du hast recht, habe ich überlesen. Dann muß ich wohl doch mal einen Anwalt anrufen....
Ich kenne keine Freunde die Lena den ganzen Tag nehmen könnten.
Er würde wohl den Job nicht verlieren (bestimmt nicht)! Wir müssen es einfach so machen, ändern können wir daran nichts. Mein Mann MUSS Zuhause bleiben, bleibt nur die Frage, steht der Gesetzgeber hinter einem oder nicht??
 

Mullemaus

Chatluder
AW: unbezahlter Urlaub

Carmen,

versuch doch erstmal, ob Du bei RuB eine Auskunft bekommst.

Ich vermute mal, daß das o. g. in ähnlicher Weise auf euren Fall angewendet werden könnte (euer Kind ist schließlich erst 2 und kann von niemand anderem versorgt werden - Du bist ja dann erst mal im KH).

LG,
Mullemaus
 
C

Carmen-G

AW: unbezahlter Urlaub

Hallo Mullemaus,
genauso habe ich das nämlich auch verstanden!
Ich war gerade mal auf der Homepage, finde mich da aber irgendwie nicht zurecht. Ist so unübersichtlich. Ich schau morgen nochmal nach, ich falle nämlich gleich in mein Bettlein!
Lieben Gruß
Carmen
 

Su

Das Luder
AW: unbezahlter Urlaub

celmin hat gesagt.:
Hallo Carmen,
der Gesetzestext stimmt zwar, bezieht sich aber nur darauf, wenn Kinder krank sind. Und Lena ist ja nicht krank. Also kann man sich auch nicht deshalb freistellen lassen.
Warum geht es denn nicht mit Freunden? Eine Freundin von mir hat das damals auch so gemacht. Die Große war zwei Nächte bei ihrem besten Freund, der Rest war dann glücklicherweise Wochenende.
Den Job (auch wenn er nicht so gefällt) würde ich deshalb auf keinen Fall aufs Spiel setzen.
Gruß
Iris

Ja, ich würde sagen das Baby ist ja wohl im Krankenhaus und da die Mutter beim Baby bleiben muss, muss der Vater das 2te Kind betreuen. Also kann man doch auch sorum sehen, oder?

Also, wenn das Verhältnis zwischen cheff und Deinem Mann eh schon besch....ist es natürlich eh schon egal.

Ich denke mal noch ein bischen drüber nach,
Bussi
Su
 
C

celmin

AW: unbezahlter Urlaub

Hallo Carmen,
vielleicht habe ich ja etwas falsch verstanden. Will der Chef Deinem Mann überhaupt keinen Urlaub gewähren, weil vielleicht irgendetwas dringendes in der Arbeit anliegt? Kann Dein Mann deshalb nicht ein paar Tage normalen Urlaub machen? (Das machen ja auch viele Männer so, dass sie z.B. 2 Wochen Urlaub machen, wenn das Kind kommt, eben um der Frau dann unter die Arme greifen zu können) Oder will Dein Mann sich seinen Urlaub "sparen"?
Um nochmal auf die Kind-krank-Tage zurückzukommen. Normalerweise ist das ja so, dass das Kind krank ist, man zum KiA geht und diesem mitteilt, dass man ja arbeiten geht. Dann bekommt man diesen blauen Schein, den man dann bei der Krankenkasse einreicht. Bei uns ist es so, dass ich dann noch zwei Tage mein Gehalt weiterbekomme und ab dem dritten Tag gibt es dann Krankengeld von der KK. (Ich weiß jetzt nicht, ob das generell so gemacht wird, ich arbeite in einer großen Firma)
Selbst wenn man das jetzt so sehen würde wie Su, eben dass die Mutter beim Baby im KKH ist, kann man wegen des ersten Kindes kein Kind-krank nehmen, weil es ja nicht krank ist.
Gruß
Iris
 
Oben