Umtausch von Waren bzw. Rückgabe

gummibär

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hallo :winke:
wir haben am 23.12. eine Senseo -Kaffemaschine gekauft(die mit dem Milchaufschäumdings).Zwei Wochen später ist sie kaputt gegangen.Mein Mann hin(Saturn)-in der Annahme die Masch. werde umgetauscht.War aber nicht so-wurde eingeschickt und braucht gute 2Woche zur Reperatur.

Wie lang kann man denn sein Geld zurückverlangen?Bei Metro gibts die gleiche Masch. jetzt deutlich günstiger.Geht das jetzt noch?

Gruß-Claudia
 

Fidelius

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AW: Umtausch von Waren bzw. Rückgabe

Ich weiß nicht ob das bei allem gleich ist....
Bei unserem Kinderwagen stand auf dem Reparaturschein drauf, das wenn nach zweimaligem Versuch den Schaden zu beheben,die Mängel immernoch da sind, du dein Geld oder Warenerstattung kriegst.
 
Zuletzt bearbeitet:

janniksmamie

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AW: Umtausch von Waren bzw. Rückgabe

Das ist im allgemeinen Gewährleistungsrecht so, der Händler hat die Pflicht zwei mal zu Reparieren, erst dann kann der Käufer das Geld zurückverlangen :jaja:
Alles andere ist Kulanz des Händlers.

LG
Heike
 

gummibär

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AW: Umtausch von Waren bzw. Rückgabe

ok-dann muss ich wohl abwarten bis die Masch. repariert ist.Schade-hatte mich schon so an den Kaffe gewöhnt und gehofft dass ich den wieder schneller trinken könnte...
Danke für Eure Infos!
VG-Claudia:)
 
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