umgangsrecht bei 550km distanz

Lonny76

Panikteilchen
Wie macht ihrs / würdet es machen?

Vorgeschichte bekannt: Erzeuger=verantwortungslos und "mehr schein als sein"

Ich zieh ja nun bald 550 km. Nu hat der Vater die Kinds alle 2 WO von sa 10-19h und einmal die wo 2-4 std.

Geht ja nicht auf 550km.

Ich will sie aber nicht alle 2 WO für 2 GANZE woenden abgeben 1. zu klein (grad 4,fast 2), 2. sorge ums wohlergehen, 3. die beiden müssen ja auch die chance haben, sich einzuleben.

Ggf würde ich, wenns finaziell geht, alle 6-8 Wochen "hoch fahren", auch um meine Ma zu sehen, das ganze natürlich am WE, dann könnte er sie ne nacht nehmen, obwohl ich die nacht schon heavy find, hätte mehr an morgens 10-18 uhr gedacht...

Gern natürlich an nem langen WE mal ne Nacht...

Aber mehr kann und will ich von mir aus nicht machen.

Was meint ihr? wie handhabts ihr? Ideen? Meinungen? Gesetzte? Gerichtssprüche? Danke!!

LG Ilona
 

suchtleser

Hühnerflüsterin
AW: umgangsrecht bei 550km distanz

Ich habe da keine Erfahrungen, würde aber meine kleinen Kinder - die keine starke emotionale Bindung an den Erzeuger haben - auch nicht über Nacht bei ihm lassen.

Wie Du es vorschlägst, den ganzen Tag über und Du besuchst solange Deine Mutter, finde ich es für den Anfang akzeptabel ( vieleicht verliert der Erzeuger ja auch irgendwann mal die Lust ).

Kann man das nicht so dem Jugendamt vorschlagen, begründen und eine Regelung festmachen an die er sich halten MUSS?
Dann kann er es Dir zwar in die Schuhe schieben, machen kann er aber nichts dagegen...
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: umgangsrecht bei 550km distanz

Eileen war ja schon 10, fast 11, als wir 350km wegzogen. Wir haben uns Anfangs auf halber Strecke in Osnabrück getroffen, dann ist Eileen das WE bei ihm geblieben. Aber seit Sommer 2006 war sie nur August06 für 2 Wochen, Weihnachten06 1 Tag und Sommer07 für 6 Stunden bei ihm. Nun wohnen wir nur noch 100km weg und sie hat ihn noch nicht gesehen. Er will gerne aber nur dann wenn er nix besseres zu tun hat und Eileen will gar nicht mehr. Der nächste Termin wurde von ihm 3x verschoben und ist nun Pfingsten... mal sehen wie das wird!
 

lulu

Königin der Nacht
AW: umgangsrecht bei 550km distanz

Ich habe meine Babies schon unter einem Jahr mit den Vater alleine gelassen. Also ueber Nacht und mehrere Naechte. Bei der Luetten hat es etwas laenger gedauert, weil (damals) Mamakind erster Kajuete.
Ich wuerde also von der ganz normalen Uebernacht-Regelung ausgehen und alles andere dahin interpretieren, dass Du dem Vater die Kinder entfremden moechtest - wenn ich das JA waere. Alle zwei Wochen finde ich bei der Entfernung allerdings nicht realistisch. Eher ein mal im Monat fuer ein langes Wochenende. Spaeter dann halbe Feiertagswochenenden und halbe Schulferien.

Freundliche Gruesse,
Lulu :winke:
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: umgangsrecht bei 550km distanz

Ich schliese mich mal Lulu an.
Zudem hatten wir das auch mal.Bei dieser Entfernung ist es eigentlich üblich das man sich auf halber Strecke trifft.Zudem ist ja der Vater verpflichtet seine Kids abzuholen und zurück zu bringen. Und in dem Fall ist es so das Du ihm dann die hälfte zum Sprit dazu zu geben hast wenn Du ihm nicht entgegen fährst.
Außerdem sind die kInder NICHT mehr zu klein um auch über Nacht bei ihm bleiben zu können.

LG
 

Volleybap

Herzkönig
AW: umgangsrecht bei 550km distanz

Die Kinder können sicherlich, ohne Schaden zu nehmen, ein WE bei ihm bleiben. Natürlich ist so eine Fahrt belastend und anstrengend, sie werden "fertig" wiederkommen. Aber das wird mehr an der >Strecke liegen.

Juristisch ist ein so weiter Wegzug problematisch. Theoretisch kann Dir da was ans Bein gebunden werden. Darum solltest Du dem Vater einfach mehrere Vorschläge unterbreiten. Davon soll er sich den aussuchen, der ihm genehm ist. Also alle 2 Wochen die Kids holen für eine Nacht. Oder für ein WE... Alle X Wochen fährst Du rüber zu Deiner Mutter, Kids sind eine Nacht bei ihm usw.
Er muss dann sehen...
 

Dana

Ikea Junky
AW: umgangsrecht bei 550km distanz

Wir wohnen auch 500 Km von meinem Noch-Mann weg und haben uns geeinigt, dass er die Ferien soweit wie möglich abdeckt (in den Sommerferien natürlich nur die Hälfte) und kurzfristig bei Feier- Brückentagen den Kleinen holt. Auch hier ist die Betreuung und das Umfeld für Chris nicht optimal und ich muß auch damit leben, dass seine neuen Freundin eine große Rolle spielt. Aber im Vordergrund steht für mich das Kind. Ich weiß, dass Chris seinen Vater liebt und möchte nicht, dass er das Gefühl hat, sich zwischen uns entscheiden zu müssen. Ich finde deine Kinder mit 2 und 4 Jahren nicht zu klein, um ein WE beim Vater zu verbringen.

Sollte es wirklich Anlass zur Sorge geben, dann würde ich versuchen, übers Jugendamt eine Überprüfung anzustrengen, ob die Voraussetzungen für eine adäquate Kinderbetreuung innerhalb der Papa-Zeit gegeben ist.

Ansonsten versuch doch eure persönliche Fede beim Umgangsrecht außen vor zu lassen (das ist nicht einfach, ich weiß) und die Zeit, die dir dann für dich bleibt ausgiebig zu genießen.

Alles Liebe
 

Lonny76

Panikteilchen
AW: umgangsrecht bei 550km distanz

Ich versuch ja das persönliche raus zu lassen, echt. Ich rede kaum mehr mit ihm, leg ihm bei der "Übergabe" aber immer"Briefe" mit bei, in denen steht, was die Kids ind er WOche so gemacht haben, was z.B. bei der U UNtersuchung raus gekommen ist, etc. Also ich WILL ja nur noch über die Kinder sprechen. Ich bin der Meinung, der Rest wurde vom JA festgelegt und die Anwälte vertreten uns auch...

AAABER... Gibt ja ne Menge Baustellen von mir hier :)

LG Ilona
 
Oben