M
magic
Hallo!
Ich habe folgendes Problem.
Mein Sohn besucht seit dem 10.08.05 den Kindergarten.
Wir haben einen Antrag auf Übernahme der Kindergartenbeiträge bei der politischen Gemeinde gestellt.
Einen Teil bekommen wir bezahlt, den anderen Teil müssen wir selber zahlen.
Mein Mann ist Berufskraftfahrer und erhält Spesen. Bei der Berechnung wurden die Spesen mit angerechnet. Jedoch benötigt er die für Verpflegung, da er immer nur alle 2 Tage wieder nach Hause kommt und sich somit essen kaufen muß. Hierfür sind die Spesen ja auch gedacht.
Wenn er Urlaub hat, is ja logisch, das er keine Spesen gezahlt bekommt und somit schon mal über 100 Euro fehlen.
Dürfen die die Spesen mit anrechnen?
Des weiteren bekommt mein Mann Nachtzuschlag, da er nur nachts fährt. Auch dies ist mit bei der Berechnung angerechnet worden.
Jedoch auch hier ist es eben so, das wenn er Urlaub hat, diesen Nachtzuschlag nicht bekommt und je nach länge des Urlaubs bis zu 200 Euro wegfallen.
Auch hier meine Frage, dürfen die das?
Weiß da vielleicht jemand drüber bescheid?
Habe schon gegoogled aber leider nichts gefunden.
Über schnelle Antwort würde ich mich freuen!
Gruß Nancy
Ich habe folgendes Problem.
Mein Sohn besucht seit dem 10.08.05 den Kindergarten.
Wir haben einen Antrag auf Übernahme der Kindergartenbeiträge bei der politischen Gemeinde gestellt.
Einen Teil bekommen wir bezahlt, den anderen Teil müssen wir selber zahlen.
Mein Mann ist Berufskraftfahrer und erhält Spesen. Bei der Berechnung wurden die Spesen mit angerechnet. Jedoch benötigt er die für Verpflegung, da er immer nur alle 2 Tage wieder nach Hause kommt und sich somit essen kaufen muß. Hierfür sind die Spesen ja auch gedacht.
Wenn er Urlaub hat, is ja logisch, das er keine Spesen gezahlt bekommt und somit schon mal über 100 Euro fehlen.
Dürfen die die Spesen mit anrechnen?
Des weiteren bekommt mein Mann Nachtzuschlag, da er nur nachts fährt. Auch dies ist mit bei der Berechnung angerechnet worden.
Jedoch auch hier ist es eben so, das wenn er Urlaub hat, diesen Nachtzuschlag nicht bekommt und je nach länge des Urlaubs bis zu 200 Euro wegfallen.
Auch hier meine Frage, dürfen die das?
Weiß da vielleicht jemand drüber bescheid?
Habe schon gegoogled aber leider nichts gefunden.
Über schnelle Antwort würde ich mich freuen!
Gruß Nancy