Trennung: Recht auf Unterhalt?

P

Paulchen

danke ihr lieben,

das ist doch schon mal ein erster Weg!

Liebe Grüsse, Katja (die gleich morgen nochmal beim Jugendamt anruft)
 

Tulpinchen

goes Hollywood
Laney, mal im eigenen Interesse gefragt: Sind das die aktuellen Daten aus der neuen Düsseldorfer Tabelle von diesem Jahr?

Deiner Freundin wünsche ich viel Glück und starke Nerven, Paulchen.

:winke:
 

Semmel

Gehört zum Inventar
Hallo,

es gibt ein Informationsbuch:
Allein erziehend
Tipps und Informationen
vom Verband alleinerziehender Mütter u. Väter Bundesverband e.V.
kontakt@vamv-bundesverband.de
www.vamv.de
Ich habe das Heft seinerzeit von pro familia bekommen.

Soweit ich das alles begriffen habe kann es sein, das sogar das Kindergeld dem Kindsvater zur Hälfte zusteht und das ihr vom Unterhalt abgezogen werden kann.
Erkundigt Euch da bitte sehr genau.

Viele Grüße von M.
 

Dana

Ikea Junky
martinamin hat gesagt.:
Hallo,

es gibt ein Informationsbuch:
Allein erziehend
Tipps und Informationen
vom Verband alleinerziehender Mütter u. Väter Bundesverband e.V.
kontakt@vamv-bundesverband.de
www.vamv.de
Ich habe das Heft seinerzeit von pro familia bekommen.

Soweit ich das alles begriffen habe kann es sein, das sogar das Kindergeld dem Kindsvater zur Hälfte zusteht und das ihr vom Unterhalt abgezogen werden kann.
Erkundigt Euch da bitte sehr genau.

Viele Grüße von M.

nein, ihm steht nicht die hälfte kindergeld zu.

wenn er 1200 euro verdient ist dies noch nicht die berechnungsgrundlage zum unterhalt.

es muß erst ein bereinigtes netto-einkommen errechnet werden.

von seinem jetzigen gehalt werden abgerechnet: entweder fahrtweg zur arbeit (km-pauschale) ODER autokredit (gemeinsam), zusätzliche renten- /krankenversicherungen, und gemeinsam aufgenommen kredite, die er nun allein bedient. erst wenn das alles abgezogen ist, hast du das gehalt, von dem unterhalt berechnet werden kann. da wird bei ihm wohl nicht viel übrig bleiben.

sollte es unterhalt für die kindesmutter geben, wird dann noch zusätzlich die hälfte des kindergeldes von seiner berechnungsgrundlage abgezogen.

so kenne ich das zumindest.

allerdings kann sie sofort einen antrag auf hartz IV stellen (bin in der gleichen situation). ich war erstaunt wie schnell die reagieren und helfen und auch unterhaltsvorschüsse zahlen, damit man nicht ganz ohne geld dasteht.

liebe grüße und alles gute für deine freundin
 

Krabbelkaefer

Hier riechts nach Abenteuer
Je nach dem, wie lange die beiden zusammen waren, ist er durchaus für sie unterhaltspflichtig - die unterhaltspflichtige Zeit für die Frau ergibt sich m.E. aus der Zeit, die die beiden zusammen waren. Für das Kind ist er auf jeden Fall unterhaltspflichtig. Seit dem 1.7. gibt es übrigens ein wenig mehr Unterhalt. Also wenn ihr eine Düdorfer-Tabelle habt, schaut nach, ob die auch aktuell ist.
Wenn sie das alleinige Sorgerecht hat - besteht seitens des Jugendamtes die Amtspflegschaft (oder wie das Teil auch immer heisst?). Zur Erklärung: Ich hab einen Mitarbeiter beim JA, der für mich den ganzen Papierkrieg bezüglich des Unterhaltes erledigt.
Ansonsten würde ich es mal bei den Familienberatungsstellen versuchen und sich nicht so ohne weiteres abwimmeln lassen. Ich weiss, dass meine liebe Beraterin in Koblenz vom SkF immer eine "Notfall"-Sprechzeit hatte. Also ein bis zwei Stunden pro Woche, die sie nicht langfristig für Gespräche vergeben hat, sondern für Notfälle freihielt. Denn die andere Erfahrung ist, dass die Berater alle völlig aus-bzw. überlastet sind und man eher einige Wochen auf einen Termin warten muss.

So, genug Senf dazugequetscht *g*.

Liebe Grüsse
Martina
 
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