Je nach dem, wie lange die beiden zusammen waren, ist er durchaus für sie unterhaltspflichtig - die unterhaltspflichtige Zeit für die Frau ergibt sich m.E. aus der Zeit, die die beiden zusammen waren. Für das Kind ist er auf jeden Fall unterhaltspflichtig. Seit dem 1.7. gibt es übrigens ein wenig mehr Unterhalt. Also wenn ihr eine Düdorfer-Tabelle habt, schaut nach, ob die auch aktuell ist.
Wenn sie das alleinige Sorgerecht hat - besteht seitens des Jugendamtes die Amtspflegschaft (oder wie das Teil auch immer heisst?). Zur Erklärung: Ich hab einen Mitarbeiter beim JA, der für mich den ganzen Papierkrieg bezüglich des Unterhaltes erledigt.
Ansonsten würde ich es mal bei den Familienberatungsstellen versuchen und sich nicht so ohne weiteres abwimmeln lassen. Ich weiss, dass meine liebe Beraterin in Koblenz vom SkF immer eine "Notfall"-Sprechzeit hatte. Also ein bis zwei Stunden pro Woche, die sie nicht langfristig für Gespräche vergeben hat, sondern für Notfälle freihielt. Denn die andere Erfahrung ist, dass die Berater alle völlig aus-bzw. überlastet sind und man eher einige Wochen auf einen Termin warten muss.
So, genug Senf dazugequetscht *g*.
Liebe Grüsse
Martina