Mara
Zuckerbäcker
Eine Zwangseinweisung geht leider nicht so einfach.
Ist er freiwillig in einer Psychatrischen Anstalt untergebracht, müssen sie ihn gehen lassen, wenn er darauf besteht.
Die einzige Möglichkeit ist, wenn es gar nicht mehr geht, ihn über den §10 HFEG (Hessisches Freiheits Entziehungs Gesetz / andere Länder haben aber entsprechende Gesetze) zunächst von der Polizei/Gericht einweisen zulassen, sodaß er erstmal untergebracht ist. Der zuständige Richter, welcher mit dem Fall dann betraut wird, kann ihn dann längerfristig dort zwangsweise Einweisen.
Danach ist das Gesundheitsamt zuständig.
Diese müssen dann dafür sorgen das er in einer für ihn passenden Weise untergebracht wird.
Solange ihn aber aller machen lassen, wird es auch so weitergehen.
Ist er freiwillig in einer Psychatrischen Anstalt untergebracht, müssen sie ihn gehen lassen, wenn er darauf besteht.
Die einzige Möglichkeit ist, wenn es gar nicht mehr geht, ihn über den §10 HFEG (Hessisches Freiheits Entziehungs Gesetz / andere Länder haben aber entsprechende Gesetze) zunächst von der Polizei/Gericht einweisen zulassen, sodaß er erstmal untergebracht ist. Der zuständige Richter, welcher mit dem Fall dann betraut wird, kann ihn dann längerfristig dort zwangsweise Einweisen.
Danach ist das Gesundheitsamt zuständig.
Diese müssen dann dafür sorgen das er in einer für ihn passenden Weise untergebracht wird.
Solange ihn aber aller machen lassen, wird es auch so weitergehen.