Teilweise Freigabe eines Mietkautions-Sparbuches möglich?

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
:winke:

wir haben für unsere jetzige Wohnung die Mietkaution per Sparbuch hinterlegt, welches zu Gunsten des Vermieters gesperrt ist.

Nun weiß ich, dass der Vermieter zur Prüfung seiner Ansprüche die Kaution bis zu einem halben Jahr einbehalten darf. (wovon unser Vermieter sicher auch regen Gebrauch machen wird) :umfall:

Ich weiß aber auch, dass der Vermieter - wenn die Wohnung z.B. keine Mängel hatte und es nur noch um die reine NK-Abrechnung geht - nicht den gesamten Betrag behalten darf, wenn zu erwarten ist, dass seine vermutliche Forderung nur einen Bruchteil der Kaution betragen wird.

Was ich nicht weiß ist, wie kann man das denn mit dem gesperrten Sparbuch handhaben? Kann er das auch teilweise wieder freigeben?

Liebe Grüße
Angela
 

Kathi

Dino
AW: Teilweise Freigabe eines Mietkautions-Sparbuches möglich?

Angela, soweit ich weiß, darf die Kaution nicht wegen einer evtl. Nachforderung von Nebenkosten einbehalten werden! Ich suche mal und melde mich dann noch einmal.

:winke:
 

Saso

.. gesucht und gefunden..
AW: Teilweise Freigabe eines Mietkautions-Sparbuches möglich?

Meine das Gleich wie Kathi. Ganz genau könnte ich es Dir am Montag sagen, da ich den Rest der Woche frei habe bzw. krank bin. Soltest Du bis dahin noch nichts wissen, meld Dich einfach nochmal.
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Teilweise Freigabe eines Mietkautions-Sparbuches möglich?

:winke:

aber er kann generell die Kaution 6 Monate einbehalten - auch ohne Grund. Und so wie ich gelesen hatte, wäre er durchaus berechtigt eine ausstehende NK-Abrechnung mit der Kaution zu verrechnen.

Aber im Netz gibt es zig Meinungen zum Thema. Ich weiß auch nicht.

Die 6 Monats-Info hatte ich aber vom Mieterbund.

Liebe Grüße
Angela
 

Kristina

Dauerschnullerer
AW: Teilweise Freigabe eines Mietkautions-Sparbuches möglich?

Kann man schon machen.

Wir hatten schon mal Mieter bei denen hatten wir einen Teil des Sparbuches
gesperrt.

Ruf doch einfach mal bei deiner Bank an ob die das machen.

Allerdings muss dein Vermieter zustimmen. ob er das macht?
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: Teilweise Freigabe eines Mietkautions-Sparbuches möglich?

Da häng ich mich doch glatt mal dran wenn ich darf?! Wir sind im Januar ausgezogen und haben unsere Kaution bis jetzt noch nicht wieder (2700€). Es ist auch ein Sparbuch. Auf unsere Nachfragen sagt der Vermieter immer ich kümmer mich drum, aber nix passiert.
 

rumpelwicht

Dauerschnullerer
AW: Teilweise Freigabe eines Mietkautions-Sparbuches möglich?

........man kann die Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten - strittig ist dieses Thema trotzdem immer, vor allem, da man auf gerichtlichem Wege in diesem Zeitrahmen wenig erreicht, wenn man als Mieter sein Geld vorher möchte. Billiger ist also abwarten.

Ich sehe da beide Seiten: ich habe als Vermieter auch schon gleich nach Auszug die Kaution freigegeben - Fazit: Nachzahlungen von Nebenkosten sah ich nie wieder.

Daher rücke ich die Kaution nur teilweise oder gar nicht raus - dies darf ich auch, sofern Nachzahlungen bei der NK-Abrech. zu erwarten sind (vergleich mit Vorjahren). Eine teilweise Auszahlungen ist normalerweise schon möglich - wurde auch schon gemacht: ich teile der Bank mit, dass ich von 2000€ nur 1000€ freigeben aus dem und dem Grund. Der ehem. Mieter kann dann dagegen Einspruch erheben, wenn er möchte.
Unsere Kautionssparbücher laufen alle auf die Mieter - aber freigeben kann das Geld nur der Vermieter.

lg verena
 
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