@Su und alle frisch Verheirateten *G*

Conny

Mrs. Snape
Hallo!
Klingt spannend, das Thema, ne??? ;-)

Es geht um meinen Bruder. Er möchte nächstes Jahr heiraten. Jetzt haben wir zufälligerweise darüber gesprochen, welche steuerlichen Vergünstigungen er dann hat und mir fiel ein, dass bei der Änderung der Lohnsteuerklasse bzw. der Einkommensteuererklärung die Lst-Klasse auf das ganze Jahr rückwirkend berechnet wird. Soll heißen, er hat jetzt Klasse 1. Sollte er dieses Jahr meinetwegen im Nov. heiraten und dann die Lst-Erklärung machen wird er dann erst ab Nov auf Lst-Klasse 3 gerechnet oder wird das dann rückwirkend auf das ganze Jahr von Januar bis Oktober datiert??
Er überlegt jetzt eben, ob sie nicht doch noch dieses Jahr standesamtlich heiraten und nächstes Jahr dann die kirchliche und nicht beides zusammen nächstes Jahr wenn sie noch ein bißchen Geld "sparen" können :bissig: ( bzw. zurückbekommen)- versteht ihr was ich meine?

Liebe Grüße
Conny und danke für die Auskunft!
 

Glace

nächtliche Muse
Hihi Conny ich versteh seehr gut...
Wir haben im Dezember Geheiratet und frag mal warum :-D
GG wurde für das Gesammte Jahr als Steuerklasse 1 Gerechnet und wir bekamen das Geld zum Lohnsteuerjahresausgleich wieder :-D...
Da uns eh klar war das wir Heiraten möchten und vorerst nur Standesamtlich, wieso dann 2 oder 3 Monate warten...
Wir haben davon die Standesamtliche Hochteit sozusagen Bezahlt...
Das passte, was wir gezahlt haben und bekommen haben...

Ach ja und eine Woche vor Weihnachten den Hochzeitstag feiern zu können finde ich seehr schön, da ich die Zeit auch besonders schön finde...
Hmmm Hochzeitstag aufm Weihnachtsmarkt, schöön...
Alles schöön Geschmückt...
Ich freu mich schon wieder drauf... OH... ich bin garnich mehr beim Thema...



LG Katja
 

Conny

Mrs. Snape
Wann hattet ihr denn geheiratet Glace? Also welches Jahr. Dann gibts das scheinbar immer noch. Ein Wunder, dass das der Staat noch nicht gestrichen hat :-D

LG Conny
 

Su

Das Luder
Ach Conny,

ich dachte das Thema wäre romantischer *lach*

Also, für eine vernünftige Antwort wäre es wichtig zu wissen, was die Glückliche Verlobte macht.

Fall 1: Dein Schwager arbeitet voll, Sie arbeitet nix, bedeutet es gibt richtig viel Kohle raus bei der Steuererklärung, wenn sie noch dieses Jahr heiraten.

Fall 2: Dein Schwager arbeitet und Sie auch, sie verdienen aber unterschiedlich viel, dann wird das mit der Steurerklärung zusammengenommen und es kann je nach Unterschied des Einkommens ein Erstattung geben.

Fall 3: Beide arbeiten und verdienen gleich viel, da kommt nix raus.

LG
Su
 

Conny

Mrs. Snape
Sorry für die Illusion Su *G*.

Also mein Bruder arbeitet voll und seine "noch" Freundin befand sich bis Anfang Juli 2005 noch in Ausbildung als Verkäuferin. Wurde jetzt übernommen, aber nur als Teilzeitkraft. Bekommt also genausoviel raus wie in der Lehrzeit zuletzt.

Mein Bruder verdient netto 1100,- Euro mehr als sie monatlich.

Lohnt sich das dann?

LG Conny
 

Su

Das Luder
Conny hat gesagt.:
Mein Bruder verdient netto 1100,- Euro mehr als sie monatlich.

Lohnt sich das dann?

LG Conny

Ja, bestimmt! Ein entsprechendes Programm oder ein Lohnsteuerhilfeverein, kann es auch mal hochrechnen. Auf alle Fälle zählt das Verheiratet sein dann fürs ganze Jahr. Ich wäre nur vorsichtig mit der Klassenwahl 3 und 5 für 2006, wenn SIE nicht soviel verdient und keine Steuer zahlt und dann zu IHM dazugerechnet wird am Jahresende kann eine Nachzahlung rauskommen. Entweder das miteinkalkulieren oder vorsichtshalber bei 4 und 4 bleiben und auf die Erstattung am Jahresende warten. Ansonsten mal beraten und ausrechnen lassen, dazu gibt es uns ja :nix:

LG
Su
 

Conny

Mrs. Snape
Hm ok. Also für 2005 auf alle Fälle dann 3-5 oder?
Sie zahlt aber 2006 auch Steuern. Das geht nicht über 400,- Euro Job sondern schon als Angestellte in Teilzeit. Soll heißen sie verdient meinetwegen jetzt 600,- und nochwas und bekommt 400,- und nochwas raus (weiß jetzt nicht die genauen Zahlen, ist aber auch egal) mit der 1er Klasse.

Dann funktioniert doch die 3-5er Konstellation?? Oder kommt da auch ne Nachzahlung?

:winke:
 

Su

Das Luder
Conny hat gesagt.:
Hm ok. Also für 2005 auf alle Fälle dann 3-5 oder?
Sie zahlt aber 2006 auch Steuern. Das geht nicht über 400,- Euro Job sondern schon als Angestellte in Teilzeit. Soll heißen sie verdient meinetwegen jetzt 600,- und nochwas und bekommt 400,- und nochwas raus (weiß jetzt nicht die genauen Zahlen, ist aber auch egal) mit der 1er Klasse.

Dann funktioniert doch die 3-5er Konstellation?? Oder kommt da auch ne Nachzahlung?

:winke:

Für 2006:
Eben! Das ist ja das Problem sie zahlt angenommen für die 600,00 Euro nur sehr, sehr wenig LST, selbst mit LSt-Klasse 5 (da sie damit sehr weit unten in Progression ist). ER zahlt auch wenig Steuer da er nur mit Steuerklasse 3 versteuert wird (bei der 3 wird davon ausgegangen, sie verdient nix). Am Jehresende werden beide Einkommen zusammengenommen und die Steuer nach der Splittingtabelle ausgerechnet, davon wird die bezahlte Lohnsteuer abgezogen. So und jetzt kann es eben sein, das auf Grund obiger Konstellation zu wenig Steuer im Laufe des Jahres gezahlt wurde und somit kommt es zu einer Nachzahlung.

Bei der klasenwahl 3 und 5 muss immer eine Steuererklärung abgegeben werden, weil eben oft zu wenig gezahlt wurde.

Für 2005:
Für die letzten 2 Monate wird eigentlich die Lohnsteurkarte nicht mehr geändert. Die Erstattung kommt über die Steuererklärung.

Zum Verständnis:

Der Arbeitgeber behält mit der Lohnsteuer sozusagen eine Vorauszahlung ein, die genaue Steuerlast wird mit der Steuererklärung ermittelt und davon wird dann die gezahlte Lohnsteuer abgezogen.

Da mit der Steuerklasse 1 die Steuer locker abgedeckt wird, wird hier auf eine Abgabepflicht für die Steuererklärung verzichtet.

So, ehrlich gesagt bin ich ja heute krankgeschrieben und hab jetzt keine Lust mehr, muss jetzt noch schnell einen Fall für mein Büro bearbeiten und dann geh ich ins Bettchen.....

Ciaoi,
Su
 
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