Steuerklasse I

Su

Das Luder
AW: Steuerklasse I

Alsoi jetzt mal langsam,

1. Ein Steuerberater kann keine Aufnahmegebühr verlangen:piebts:, er will eine Vorauszahlung da Du Neumandat bist und er Angst hat kein Geld zu bekommen.

2. Wenn Du Dir von ihm helfen lässt, sag ihm auch warum Dein Mann hier komplett abgemeldet ist, Ihr könnt nicht auf der einen Seiten in hier rechtlich nicht mehr zur Verantwortung ziehen wollen und andererseits steuerlich ihn wieder auftauchen lassen.

3. Zählt man für das komplette Jahr als zusammenlebend, auch wenn er im laufenden Jahr weg ist, somit brauchst Du Dir um 2006 keine Gedanken machen, wegen einer Rückzahlung.

4. Für 2007 wäre dann wohl Lst-Klasse II angebracht, dann einen Lohnsteuerjahresausgleich und Du bekommst die ganze gezahlte STeuer wieder zurück, wenn Du eh nur bis Mai in D arbeitest, das wird nämlich aufs ganze Jahr dann gerechnet.

5. Unter www.nettogehalt.de kann man es auch ausrechnen, je nachdem wieviel Du verdienst, kann es auch sein, das die Summe gar nicht so groß ist.

Das mal auf die Schnelle,
Su
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Steuerklasse I

Alsoi jetzt mal langsam,

1. Ein Steuerberater kann keine Aufnahmegebühr verlangen:piebts:, er will eine Vorauszahlung da Du Neumandat bist und er Angst hat kein Geld zu bekommen.
Na wenn das die Hälfte ist von dem, was ich insgesamt zahlen muss, dann ist das absolut kein Problem.

2. Wenn Du Dir von ihm helfen lässt, sag ihm auch warum Dein Mann hier komplett abgemeldet ist, Ihr könnt nicht auf der einen Seiten in hier rechtlich nicht mehr zur Verantwortung ziehen wollen und andererseits steuerlich ihn wieder auftauchen lassen.
Ich hatte ihm in der Mail ja schon geschrieben, dass wir vorhaben auszuwandern und er eine Grundlage schaffen möchte. Genaueres werden wir aber dann wohl nächste Woche besprechen.

3. Zählt man für das komplette Jahr als zusammenlebend, auch wenn er im laufenden Jahr weg ist, somit brauchst Du Dir um 2006 keine Gedanken machen, wegen einer Rückzahlung.
Das hört sich noch besser an ;-)

4. Für 2007 wäre dann wohl Lst-Klasse II angebracht, dann einen Lohnsteuerjahresausgleich und Du bekommst die ganze gezahlte STeuer wieder zurück, wenn Du eh nur bis Mai in D arbeitest, das wird nämlich aufs ganze Jahr dann gerechnet.
Und warum hat das Finanzamt mich dann in I gesteckt? Hat das wohl einen Grund oder war das ein Fehler des Finanzamts?

5. Unter www.nettogehalt.de kann man es auch ausrechnen, je nachdem wieviel Du verdienst, kann es auch sein, das die Summe gar nicht so groß ist.
Da war ich auch schon. Aber was schreibe ich denn bei "Steuerlicher Freibetrag" hin?
Wenn ich das frei lasse und Steuerklasse II wähle mit 1,0 Kinderfreibetrag, dann kommen da schon so ca. 450 € weniger raus, als ich jetzt verdiene.

Das mal auf die Schnelle,
Su
Kennst du dich da noch mehr aus? Wäre über jeden Ratschlag dankbar.

Liebe Grüße

Rebecca
 

Jenni

Gehört zum Inventar
AW: Steuerklasse I

:winke:

Wenn ich mal kurz dazusenfen darf, ist es nicht so, daß zwischen Lst-Klasse I und II kein finanzieller Unterschied besteht? Wenn ich mich recht an mein Jahr Steuerrecht erinner, dann sind die Abzüge doch gleich hoch :???:

Rebecca, Euch alles Gute und viel Erfolg beim Steuerberater :tröst:

Liebe Grüße
Jenni
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Steuerklasse I

rebecca, II musst du beantragen und unterschreiben, dass du wirklich alleinerziehend bist. - und ich vermute mal, jedes Jahr neu. Werd ich dann sehen, wenn die Steuerkarte kommt.

:winke:
 

Lapislazuli

Steinchen
AW: Steuerklasse I

Zwischen I und IV besteht kein Unterschied (meines Wissens)

:winke:

Öhm, kann mir dann vielleicht jemand sagen wieso es denn überhaupt zwei verschiedene Klassen gibt, wenn die sich gar nicht unterscheiden?

Ganz ehrlich, ich finde dieses Steuersystem hierzulande sowas von unfassbar unmöglich :umfall:

L.

ps: ok, ich gebe zu, dass meine obige Frage doch eher rhetorisch gemeint ist ;)
 

Kathi

Dino
AW: Steuerklasse I

Öhm, kann mir dann vielleicht jemand sagen wieso es denn überhaupt zwei verschiedene Klassen gibt, wenn die sich gar nicht unterscheiden?

Ganz ehrlich, ich finde dieses Steuersystem hierzulande sowas von unfassbar unmöglich :umfall:

I und IV sind nur gleich, wenn man keine Kinder hat und NICHT gemeinsam veranlagt wird. Sobald Kind(er) im Spiel sind, ist IV günstger als 1, und natürlich, wenn man gmeinsam veranlagt wird.

Und beim zweiten stimme ich dir voll zu.
 
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