Steuerhinterziehung

Pilot

Bruchpilot
Huhu,

ich skizziere mal den Fall und wuerde gern wissen, ob sich das Finanzamt dafuer interessieren wuerde und es den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfuellt oder ob es legal ist.

Also Unternehmer A ist Vollkaufmann und Kleinunternehmer und hat die Ist-Besteuerung gewaehlt, erstellt also ueber ein Geschaeftsjahr eine Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung und darauf basierend eine Umsatzsteuererklaerung auf Basis der Zahlungen. Er weist in den Rechnungen die Umsatzsteuer ganz normal aus.

Unternehmer B ist Vollkaufmann und macht doppelte Buchfuehrung und Soll-Besteuerung, erstellt also jeden Monat (oder alle 3 Monate etc) eine Umsatzsteuer-Voranmeldung auf Basis der eingegangenen Rechnungen und ausgestellten Rechnungen.

Unternehmer A stellt Unternehmer B eine Rechnung, dieser zahlt diese nicht. Unternehmer A fuehrt keine Umsatzsteuer ab, da er auf Basis der Zahlungen besteuert wird. Unternehmer B hat aber nun diese Rechnung und kann sie beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen, ohne sie tatsaechlich bezahlt zu haben.

Fall klar?

interessierte Gruesse,
Ingo
 

Sonja

Integrationsbeauftragte
AW: Steuerhinterziehung

Unternehmer B hat aber nun diese Rechnung und kann sie beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen, ohne sie tatsaechlich bezahlt zu haben.

Darf er nicht - früher oder später muss er sie ausbuchen (sag ich jetzt mal so ohne Gewähr).

Das heißt, er kann zwar für den Moment die Vorsteuer abziehen, aber wenn er sie - am Ende des Jahres, in ein, zwei Jahren oder wenn halt letztendlich klar ist, dass er sie definitiv nicht zahlen wird - wieder ausbucht, muss er die Umsatzsteuer wieder zurückzahlen.

Ob er das macht? Also die Rechnung ausbuchen?

Früher oder später wird es machen müssen denke ich.
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Steuerhinterziehung

Was ist mit Mahnbescheid? Titel erwirken? Oder lohnt das alles nicht? Ich denk mal, der Fall hat einen realen Hintergrund?

Salat
 

Su

Das Luder
AW: Steuerhinterziehung

Also für Unternehmer A kein Problem.

Für Unternehmer B kommt es darauf an, wenn er sie einbucht in der Annahme er zahlt sie demnächst ist es i.O. Bucht er sie ein und weiß schon dass er sie nicht zahlen kann, holt sich aber die Vorsteuer vom Finanzamt um andere Dinge damit zu bezahlen - Eingeungsbetrug.

So sehe ich das,
Su
 

Pilot

Bruchpilot
AW: Steuerhinterziehung

Salat, natuerlich hat der Fall einen realen Hintergrund. Und Mahnbescheid lohnt auch eher nicht. Aber zurueckaergern lohnt.

meint
Ingo, dankend fuer die Bestaetigung
 

Su

Das Luder
AW: Steuerhinterziehung

...und irgendwann trifft es ihn eh, er kann die Verbindlichkeit ja nicht ewig als offener Posten stehen lassen, irgendwann muß er es berichtigen und dann auch die Vorsteuer zurück zahlen.


LG
Su
 

Su

Das Luder
AW: Steuerhinterziehung

...wenn Du sicher bist, das Geld eh nicht zu bekommen, schicke eine Gutschrift die muß er einbuchen und schwupp muß er bei erhalt der Gutschrift die Vorsteuer wieder ausbuchen :teufel:
 
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