Steuebescheid :-( Bräuchte mal professionelle Hilfe

C

Christian

Jetzt ist mal ein Steuerrat gefragt und ich habe ihn nicht gesehen. Ich bin zwar keine Steuerfachangestellte, aber evtl. kann ich dir als Steuerfachwirt auch ein wenig helfen ;-)

Die Krux an der Sache wurde ja schon genannt: Die anderen positiven Einkünfte, die du während des Jahres hattest. Dadurch wird auch dein Einkommen aus den ansonsten steuerfreien 325-Euro-Jobs als Steuerpflichtig angerechnet. Vereinfacht ausgedrückt: Diese Einkünfte werden also im Nachinein so gestellt, als ob du auf LSt.-Karte gearbeitet hättest. In diese "Falle" sind leider viele getappt :-(

Durch eine getrennte Veranlagung hättest du wohl keine Steuern nachbezahlen müssen, wohl aber dein Mann. Höchstwahrscheinlich arbeitet er wohl auf LSt.-Klasse III/1 und zahlt somit weniger Steuern. Also fällt bei euch auch die getrennte Veranlagung flach.

Was du aber noch versuchen kannst, sind Werbungskosten. Von deinem erabreiteten Betrag werden pauschal lt. Gesetz Euro 1.022 als Werbungskosten angesetzt. Diese sollten auch auf dem Steuerbescheid bei deinen Einkünften abgerechnet worden sein. Wenn du nun aber höhere Werbungskosten nachweisen kannst, kannst du diese im Wege eines Einspruchs noch ansetzen. Werbungskosten sind z. Bsp. deine Fahrtkilometer, Arbeitskleidung und so weiter.

Zu den Vorauszahlungen: Diese kannst du mit einem Antrag auf Null festsetzen lassen. Lass dich von der Tante vom Fiamt nicht ins Bockshorn jagen. Stell einen schriftlichen Antrag und Begründe diesen damit, dass im Veranlagungsjahr 2003 bei eurer Zusammenveranlagung lediglich lohnversteuerte EInkünfte deines Mannes vorliegen und bei dir keinerlei positie Einkünfte anfallen. Diesem Antrag sollte eigentlich statt gegeben werden. Wenn nicht, kannst du auch hier Einspruch einlegen.

Bei diesem Antrag auf Herabsetzung würde ich noch Aussetzung der Vollziehung (AdV) beantragen, ansonsten kann es sein, dass ihr die VZ zum 10.06. doch noch leisten müsstet. Diesen AdV begründest du dann genauso wie deinen Antrag auf Herabsetzung auf Null Vorauszahlungen (wenn du zwei getrennte Briefe machst).

Wenn noch Fragen offen sind, immer nur her damit, ich helfe da gerne weiter.
 

MelT

Gehört zum Inventar
hi christian,

na also hatte ich mich mittlerweile mit der vorauszahlung abgefunden. so kann ich dann geld sparen, was ich dann nächstes jahr wiederbekomme. das wird ja wohl so sein, oder? :o

danke für deine hilfe. :jaja:
 
C

Christian

Hy MelT,

ja, deine Vorauszahlungen werden (ebenso wie die Lohnsteuer, evtl. gezahlte KapErtrSt. u.ä.) bei der Einkommensteuererklärung als "bereits gezahlt" mit angerechnet.

Nur leider wird dein Guthaben beim Fiamt nicht verzinst... Dort beginnt eine Verzinsung erst 15 Monate nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes. Demzufolge wäre ein Dauerauftrag iHv Euro 100,00 pro Monat auf ein Sparbuch besser angelegt.
 
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