Selbstständig & dann arbeitslos, keinen Anspruch auf Hilfe?

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Selbstständig & dann arbeitslos, keinen Anspruch auf Hilfe?

Ich nochmal. Mit dem Überbrückungsgeld meinte ich was anderes. Nicht, dass er es beantragen könnte (das dürfte wohl nicht gehen) aber wenn er es bekommen hat - sozusagen vom AA geförderte Selbständigkeit, dann könnte es mit dem sozialen Netz für ihn anders aussehen, als jemand der ganz alleine ins kalte Wasser gesprungen ist. Bei der Ich-AG ist man mind. 3 Jahre geschützt z.B. und kann ohne Probleme nach Pleite wieder in den vorherigen Stand bezüglich Alo-Geld und gesetzliche KV zurückwechseln.

Liebe Grüße
Angela
 

JASMIN

Gehört zum Inventar
AW: Selbstständig & dann arbeitslos, keinen Anspruch auf Hilfe?

Soweit ich weiss (erfahrung in Familie) hat er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld aber Anspruch auf Harzt 4 (Sozialgeld) auch seine Krankenkasse wird übernommen für eine gewisse Zeit. (Notfall) Er soll sich sofort Arbeitssuchend melden.


Liebe grüße Jasmin
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Selbstständig & dann arbeitslos, keinen Anspruch auf Hilfe?

Wenn es so herb ist, sollte der Bekannte sich an einen RA für Arbeitsrecht wenden und beraten lassen, wie die Sache jetzt aussieht.
Denn wenn er erst ein paar Wochen tätig war, muss noch nichts festgeschrieben sein... Dazu muss man aber haarklein und genau wissen, wie rum man argumentiert, um nicht auf der anderen Seite vom Pferd zu fallen.
 

Hedwig

Sternenfee
AW: Selbstständig & dann arbeitslos, keinen Anspruch auf Hilfe?

@Angela:
Er ist allein ins kalte Wasser gesprungen. :-?

@Ralf: Wo das Gled für einen Anwalt hernehmen, wenn nicht stehlen?
In erster Linie versuchen wir jetzt mit aller Kraft, ihn wieder in einen Job zu bekommen, er verkauft sein Auto und wird so seine Krankenversicherung zahlen können / müssen.
Ich frag ihn mal, vielleicht hat er eine Rechtschutzvers. Danke :bussi:
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Selbstständig & dann arbeitslos, keinen Anspruch auf Hilfe?

Wie wäre es mit der Verbraucherzentrale? Auf dem NRW-Fest hab ich mich mal näher informiert. Die übernehmen auch Rechtsberatungen für wirklich kleines Geld. Vielleicht fällt diese Sache deines Bekannten ja auch in deren Bearbeitungsgebiet. Wenn er Glück hat, haben sich schon andere betroffene gemeldet und er kann sich einer Sammelklage anschließen.

Liebe Grüße
Angela
 
S

sweetzombie

AW: Selbstständig & dann arbeitslos, keinen Anspruch auf Hilfe?

Hallo!

Wenn man keine eigenen Mittel hat, bekommt man Prozesskostenhilfe! Man kann direkt zum Sizialgericht gehen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe und kann dort direkt den Antrag stellen, nchdem man seine Geschichte erzählt hat.

Ich habe das direkt über einen Anwalt gemacht, der zusammen mit mir dann die Prozesskostenhilfe beantragt hat!

Das würde ich auch auf jeden Fall versuchen!

Viel Erfolg, ich drücke die Daumen!

:winke:

Simone
 

Hobi1978

Gehört zum Inventar
AW: Selbstständig & dann arbeitslos, keinen Anspruch auf Hilfe?

Ich bin gerade am überlegen ob das Arbeitsgericht da nicht sogar Kostenlos berät... ein Bekannter hatte da mal was nach ner Kündigung... glaube nicht das der dort gewesen wäre wenns was gekostet hätte.

Aber ich denke auch das das Arbeitsamt auf jeden Fall informieren kann wie es für ihn weitergeht!

LG Kerstin
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: Selbstständig & dann arbeitslos, keinen Anspruch auf Hilfe?

Wenn er die Selbständigkeit noch nicht so lange ausgeübt hat, was hat er dann vorher gemacht? Falls er arbeitslos war und im Leistungsbezug Alg, dann hat er möglicherweise noch einen Restanspruch, den er jetzt geltend machen kann... damit könnte er auch wieder in die gesetzliche KV wechseln.

Falls an der Front nichts mehr zu holen ist, zur ArGe gehen und beraten lassen, ob dort Anspruch auf AlgII besteht. Wenn dem so ist, wäre er über den Bezug dort auch wieder krankenversichert. Auf jeden Fall beraten lassen, bevor er sich noch tiefer reinreitet. Ich wäre auch vorsichtig mit dem Verkauf des Autos - je nachdem, was er beruflich macht, benötigt er das doch, um flexibel bei der Stellensuche sein zu können, und dann hoffentlich auch bald, um eine neue Arbeitsstelle erreichen zu können.
 
Oben