selbständige Tätigkeit und Babysitter - Finanzamt

Katl

Dauerschnullerer
Hallo!

Is hier jemand der selbständig tätig ist (in geringem Umfang) und für die Zeit einen Babysitter hat und dies bei den Ausgaben bei der Einnahmenüberschuss-rechnung angibt?

Mich würd mal interessieren ob das FA dann die Rechnungen des Babysitters sehen möchte; denn wenn eine Mutter aufpasst als "Selbständige" müsste sie das ja eigentlich auch anmelden und versteuern (weiß sie aber nicht, hat ja nie was mit Steuern zu tun gehabt). Wenn ich ihr das einfach nicht sage und sie so Rechnungen schreiben lasse, kann ich dann Ärger bekommen?

LG
katja
 

Volleybap

Herzkönig
AW: selbständige Tätigkeit und Babyitter-Finanzamt

Ich rechne meine Betreuungskosten mit dem Fin-Amt ab.
Du bist nicht dafür verantwortlich, was derjenige, der Dir eine Rechnung schreibt, beim Fin-Amt abrechnet. Wenn es eine ordnungsgemäße Rechnung ist. Ein freundlicher Hinweis wäre in diesem Fall aber schon gut. Dein Prüfer wird sich nämlich sicherlich gleich eine Notiz anlegen und eine Abfrage starten... Und im üblen Fall hat dann Deine Tagesmutter keine Lust mehr und Du musst wen neues suchen...
 

Katl

Dauerschnullerer
AW: selbständige Tätigkeit und Babyitter-Finanzamt

Und im üblen Fall hat dann Deine Tagesmutter keine Lust mehr und Du musst wen neues suchen...

Es handelt sich ja um meine Mutter die unbedingt möchte dass ich Betreuungskosten angebe; ich hab versucht ihr zu erklären dass das eigentlich nicht geht, oder sie es versteuern muss oder ich sie anmelden muss und dann Pauschalabgaben zahle auf Lohn der nicht existiert :)

Ich werd ihr einfach sagen das geht nicht...
 
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