Schwangerschaft zum Ende der Elternzeit

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Tanja73

Hallöchen

Mein Mann und ich sind uns einig das Jonas kein Einzelkind bleiben soll, aber ich wollte eigentlich bis Ende des Jahres die Pille nehmen und dann erst Absetzen. Nächstes Jahr im Juni wird Jonas 3 Jahre das heißt dann Endet ja logischerweise auch die Elternzeit.
Wie sieht es aus, muß der Arbeitgeber weitere 3 Jahre den Arbeitsplatz frei halten?
Und muß ich dann bis zur Geburt dann Arbeiten gehen oder ist man freigestellt?
Sagen wir mal nächstes Jahr im April werd ichSchwanger und im Juni müsste ich eigentlich wieder anfangen zu Arbeiten? Wie läuft das dann?
Ich habe überhaupt keine Ahnung, wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.


LG Tanja
 

Fidelius

Gehört zum Inventar
Bei einer Kollegin war das so.
Die ist während der Elternzeit schwanger geworden, hat wieder ein paar Monate gearbeitet und ist dann wieder in Elternzeit gegangen. Der arbeitsplatz muß weiterhin freigehalten weren. Auch wenn es genauso paßt, das eine Elternzeit in die nächste übergeht ohne dazwischen zu arbeiten.

Ich hoffe das war jetzt nicht zu durcheinander :eek: :? :eek: :?

LG carina
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
*Falls* du es schaffst, pünktlich zum Ende deiner jetzigen Erziehungszeit in die sechswöchige Mutterschutzfrist einzutreten, dann, ja dann muß dein AG natürlich weitere drei Jahre für dich den Arbeitsplatz freihalten.
Wenn du vor dem Ende der EZ schwanger wirst, kannst du die alte Erziehungszeit *nur* vorzeitig beeenden, wenn du inzwischen bereits in Teilzeit gearbeitet hast. Wenn nicht, überlappen halt die Erziehungszeiten. Den Rest der 1. EZ kannst du nur dann nutzen, wenn dein Mann von vornherein diese Monate nehmen wollte.
Wirst du nach dem Ende der EZ schwanger, hast du zwar lt. Gesetz einen Anspruch auf Teilzeit, nicht aber auf Freistellung. Auch hier wieder: drei weitere Jahre EZ.

Etwas verständlicher steht das hier nochmal durchdiskutiert: http://www.schnullerfamilie.de/forum/viewtopic.php?t=30869&highlight=unterbrechen+mutterschutz

Gruß,
Buchstabensalat
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Auf dein konkretes Beispiel hin: Du wirst im April schwanger, fängst im Juni an zu arbeiten und legst deinem AG den Mutterpaß vor, aus dem hervorgeht, daß du Mitte November in Mutterschutz gehst und im Januar entbindest.
Dazwischen arbeitest du ganz normal, entweder Teil- oder Vollzeit, je nach Vereinbarung.

Gruß,
Buchstabensalat
 
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