Schülerpraktikum Klasse 9

Elchen

Aufraffbremse
AW: Schülerpraktikum Klasse 9

:winke:

Kann sie nicht mit dem Rad fahren? Rad fahren ist doch peinlich!:rolleyes:Damit sie die Pause sinnvoller nutzen kann.
Lg und deiner Süßen viel Spaß! Will sie das denn beruflich machen? :)
Beruflich dachte sie eigentlich an was ganz anderes. Sie möchte gerne Tierpflegerin, Pferdewirtin oder Tierarzthelferin werden. Sie kann nämlich sehr gut mit Tieren umgehen.
Allerdings ist sie auch sehr gerne mit Menschen zusammen und interessiert sich für fremde Länder (zwar mehr Urlaubsmäßig).
Bei unserem TA hats nicht geklappt mit dem Praktikum, Pferdehof für Praktikanten haben wir keinen in der Nähe und der Affen- und Vogelpark hier im Nachbarort wäre zwar machbar gewesen, aber der ist mir nicht ganz geheuer.
Daher war ihre Wahl dann zwar nur 2. Wahl, aber ich glaube es war eine gute Entscheidung.
Aus Bequemlichkeit wollte sie bei meiner Freundin im Beautysalon machen. Das hab ich ihr aber ausgeredet, da sie auf gar keinen Fall in dem Bereich arbeiten wird! Und dann wäre da ein Praktikum ja auch blöd.
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: Schülerpraktikum Klasse 9

Einmal hab ich das hier gefunden:
Arbeitszeit:
- Kinder höchstens sieben Stunden täglich und 35 Stunden pro Woche;
- Jugendliche höchstens acht Stunden täglich oder 8,5 bei entsprechendem Ausgleich an anderen Wochentagen, 40 Stunden pro Woche;
- Ruhepausen von mindestens 30 bzw. mindestens 60 Minuten entsprechend der o.g. Beschäftigungszeiten müssen festgelegt sein.

Und dann noch das hier:
Beschäftigungsdauer:
Es gilt die 35-Stunden-Woche bei einer täglichen Arbeitszeit von 7 Stunden (nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 JArbSchG i.V. § 7 JArbSchG).
Die erste Pause ist nach 4½ Sunden (max. 6 h) einzulegen bzw. länger als 4 Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden (§ 11(2) JArbSchG).
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: Schülerpraktikum Klasse 9

Nun hab ich noch was anderes gefunden:
§ 2 Kind, Jugendlicher
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(:relievedface: Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.



Unter (:relievedface:: Da gehört Eileen mit ihren 15 Jahren dann wohl noch dazu, oder?! Also doch nur 37,5 Stunden in der Woche!
So langsam kommen wir der Sache näher.:rolleyes:
Aber um nen Anruf bei der Lehrerin kommen wir wohl nicht rum!
 

Suum

Gehört zum Inventar
AW: Schülerpraktikum Klasse 9

@Suum: Deine Tochter ist ja auch noch keine 15, da zählt sie als Kind. Ab 15 gehört man zu den Jugendlichen und da gelten andere Zeiten.
In dem Schrieb der Schule stand nichts von Arbeitszeiten!

Jetzt ist sie noch nicht 15...g. Das Praktikum ist ja erst im Herbst, wenn sie in der 9. Klasse ist. Aber bewerben mussten sie sich jetzt schon.:winke:
 

ina

Gehört zum Inventar
AW: Schülerpraktikum Klasse 9

Nein das ist nicht zulæssig:
Zitat (JArbSchG Paragraf 8 Absatz 1&2):
Paragraf 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.


LG Ina
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: Schülerpraktikum Klasse 9

Nein das ist nicht zulæssig:
Zitat (JArbSchG Paragraf 8 Absatz 1&2):
Paragraf 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.


LG Ina

Nun hab ich noch was anderes gefunden:
§ 2 Kind, Jugendlicher
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(:relievedface: Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.



Unter (:relievedface:: Da gehört Eileen mit ihren 15 Jahren dann wohl noch dazu, oder?! Also doch nur 37,5 Stunden in der Woche!
So langsam kommen wir der Sache näher.:rolleyes:
Aber um nen Anruf bei der Lehrerin kommen wir wohl nicht rum!

Aber zählt sie nun zu den Jugendlichen oder Kindern? (siehe unter :relievedface: Ich versteh bald nix mehr!:ochne:
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: Schülerpraktikum Klasse 9

Aber selbst wenn es so wäre, müsste sie ja dann arbeiten von 9-13 Uhr und von 14.30-18.30 Uhr. Das finde ich schon heftig. Zumal Schüler ja auch Nachmittagstermine haben, die wir nun für die nächsten 3 Wochen alle absagen. Und wenn sie abends dann um 19 Uhr zuhause ist und noch 2 Stunden beim Pferd war, wird sie wahrscheinlich halbtot ins Bett fallen.
 

Jona

mit Schild
AW: Schülerpraktikum Klasse 9

Naja, zumindest wisst ihr jetzt, dass es nicht zulässig ist. Ich würd sagen, sie soll einfach mal Chef/Chefin ansprechen. Die haben sicher nicht die erste Praktikantin und i.d.R. wird einem bei Schulpraktika auch echt entgegen gekommen. Evtl. mal fragen, wie lange die Freundinnen "müssen" und dann etwas danach richten. Ich denke, 8 Std. sind das Maximum. Ob sie ihr dann wegen der Pause entgegenkommen, würde ich direkt im Gespräch klären. Evtl. kann sie ja 17h aushandeln, denn immerhin ist sie ja ab 9 ausm Haus.

Lg
 
Oben