Haustiere schriftlich nachfragen

nine

Gehört zum Inventar
Hallo
ich habe gerade noch mal in den Mietvertrag geschaut.
Da steht doch tatsächlich drin, dass man sich eine schriftliche
Einwilligung holen muss, bei jeglicher Anschaffung eines
Kleintieres...
:(
lg
nadine
 
B

Beate

So weit ich weiß, darf die Anschaffung von Kleintieren, also Hamster, Meerschweinchen und Co. nicht verboten werden, das gleiche gilt für reine Wohnungskatzen. Aber frag' doch einfach - bekommst Du die schriftliche Erlaubnis, bist Du auf der sicheren Seite, wird sie verweigert, kannst Du Dich immer noch streiten. :-D

Liebe Grüße
 
M

MamaKati

Jepp!

Nur bei den Katzen war ich immer im Glauben, dass man dafür eine Einwilligung braucht?! Auch bei Wohnungskatzen.

Hm, ich schau später noch mal.

Grüße, Kati
 
M

MamaKati

Habe das hier gefunden:

Allgemeines zur Tierhaltung in einer Mietwohnung und in Eigentumswohnungen


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Der Bundesgerichtshof in Karlruhe hat 1993 die häufig in Mietverträgen benutzte Klausel "Das Halten von Haustieren ist unzulässig" für unwirksam erklärt. Es heißt zwar, daß die Tierhaltung der Einwilligung des Vermieters bedarf; er darf sie allerdings nur dann versagen, wenn die Tierhaltung nachteilige Auswirkungen auf die anderen Mieter oder auf die Mietsache (Beschädigung der Wohnung) hat.

Haustiere sorgen immer wieder für Streit und Ärger zwischen Mieter, Vermieter und oft auch mit Nachbarn, die sich durch den Lärm oder Gestank gestört fühlen.
Kleintiere wie Vögel, Fische oder Meerschweinchen, die man normalerweise im Käfig, Aquarium und Terrarium hält, sind immer erlaubt. Egal, ob das laut Mietvertrag oder durch den Vermieter verboten wäre.

Ist man als Mieter oder dessen Familienangehöriger zum Beispiel aus gesundheitlichen, medizinischen oder psychotherapeutischen Gründen auf eine Tierhaltung angewiesen, muß das der Vermieter dulden.

Abgesehen davon hängt die Tierhaltung in einer Mietwohnung grundsätzlich immer von der Zustimmung des Vermieters ab.
Meistens ist im Mietvertrag geregelt, daß der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muß.
Steht im Mietvertrag nichts über Haustiere, dann kann man in der Regel davon ausgehen, daß man zumindest einen Hund oder eine Katze halten darf.
In einem größeren Mehrfamilienhaus wird die Rücksichtnahme auf die Nachbarn von deutschen Gerichten allerdings hoch eingeschätzt.

Vor einer Klage auf Beseitigung des Tieres muß der Mieter abgemahnt werden. Geschah dies nicht, hat der Vermieter einen entscheidenden Formfehler zugunsten des Mieters begangen.
Hat der Vermieter bereits abgemahnt und der Mieter hat nicht reagiert, liegt der Formfehler auf der Seite des Mieters.

Bei Katzen :winke: Beate, habe ich einige Gerichtsurteile gefunden, dass auch reine Wohnungskatzen nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden dürfen.

Was wollt ihr denn überhaupt für ein Kleintier?

Kati
 
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