Schräge Beamtenvorschriften Deutschlands ....

C

Carrrie

Vorschriften ...... oh je ....Deutschland wie soll es nur ....:!

"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern." ¿¿ (alles klar ....)
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.! ¿¿ (auch klar...)
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbzügen)

"Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente." (schade eigentlich ...hihihi)
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar." ¿¿ (aha....)
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise
beendet." ¿¿ (KREISCH!!!)
(Kommentrar zum Bundesreisekostengesetz)

"Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes." ¿¿ (ok, erscheint mir logisch...)
(Bundesanstalt für Arbeit)

"Es ist nicht möglich, den Tod des Steuerpflichtigen als 'dauernde Berufsunfähigkeit' im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." ¿¿ (Wer macht denn auch sowas?)
(Bundessteuerblatt)

"An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben." ¿¿ (uijuijuijui)
(Beschluß des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

"Die Fürsorge umfaßt den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen." ¿¿ (meine Güte ....)
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen." ¿¿ (ach komm?!)
(Deutsches Lebensmittelbuch)

"Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden.! ¿¿ (irjendswie logisch?!?!)
(Formular Postgirodienst)

Achtung nun wirds bissel eklig :


"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteile des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)


(ich kann nicht mehr - ich glaub ich muß abkoten ....)
 
M

Mama-Huhn

Carrrie hat gesagt.:
"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteile des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)


(ich kann nicht mehr - ich glaub ich muß abkoten ....)

Das wird den Wiesenbesitzer aber in der Seele schmerzen!:weglach:

Carrie, was um alles in der Welt liest Du da zur Zeit?

lg
 
M

Mama-Huhn

Hochbezahlte höhere Beamte, Angelika. Mein Mann durfte letzten Winter dem Hausmeister nicht die Leiter halten, als der die Christbaumspitze auf dem Behördenbaum anbringen wollte. Er ist überqualifiziert und wäre nicht versichert, wenn der Hausmeister von der Leiter auf ihn drauf fiele. Die entspr. Vorschrift hat er mir gemailt. Ich bekam schier Migräne vor lauter Kopfschütteln....
 
N

Nicoletta

ne is nich wahr oder.....


die gewürzmischung gefällt mir *fiesgrins*
 
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