Schadensmeldung bei Umzug

M

Märilu

Kennt sich hier Jemand damit aus?

Beim Umzug gab es Schaden, den habe ich telefonisch am Umzugstag und brieflich innerhalb der Schadensmeldungsfrist eingereicht. Die Schäden wurden auf Rat des Disponenten (beim Telefonat) im Umzugsprotokoll vermerkt.

Jetzt leugnet die Firma, dass diese Schäden durch den Umzug entstanden ist, sie wären schon vorher da gewesen und schließlich hätten sie ja im Umzugsprotokoll gestanden.

Zeugen hab ich Keine, im Endeffekt steht Aussage gegen Aussage.

Servicewüste Deutschland.

Schließlich hab ich den Umzug genau DESWEGEN nicht schwarz gemacht, damit die Sachen versichert sind... *grummel*

Bitte Tipps, wie ich denen beikomme, muss ich irgendetwas beachten? Wie kann ich am besten Druck machen?

Merci vielmals!
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Schadensmeldung bei Umzug

Verständnisfrage: Im Umzugsprotokoll steht was? "Spiegel beschädigt"? (weil Spiegel beim Umzug beschädigt wurde...) Und jetzt sagt die Firma, diese Aussage bedeute, der Spiegel sei vorher beschädigt gewesen?

Wie hoch ist denn der Schaden in Euro? Wg Gretchenfrage, ob sich die Sache lohnt...
 

Riccarda

hat ihre eigenen Regeln und Gesetze
AW: Schadensmeldung bei Umzug

hallo kerstin,

wir hatten einmal einen ähnlichen fall, vielleicht hilft dir die schilderung:

wir borgten uns für eine messe von einem möbelhaus einen neuen glastisch aus. der ging beim transport durch die von uns beauftrage transportfirma kaputt. somit betrachtete das möbelhaus den tisch als verkauft und wir mussten zahlen.

die transportunternehmerin meinte, kein problem, meine versicherung steigt in den schaden ein, gab auch zu, dass ihre leute den tisch kaputt gemacht hatten alles schien klar.

dann stellte sich heraus, dass die prämie nicht bezahlt war, die versicherung nicht zahlen würde. dann hieß es plötzlich: nein, meine leute waren das nicht.
also landeten wir vor gericht und gewannen, weil wir alle telefonate mittels fax bestätigt hatten und somit den verlauf recht gut nachweisen konnten.

die dame war jedoch ncith zahlungsfähig, also bekamen wir einen 30 jahre gültigen titel, den wir nach 7 jahren nun einlösen konnten.

wenn es nur der spiegel ist, ist es vielleicht war anderes, aber sonst bin ich der meinung, dass es sich immer rechnet. denn genau diese einstellung "ach das steht sich nicht dafür" bringt den unkorrekturen viel geld und sie kommen wieder mal davon. ich gebe zu, das ärgert mich.

alles gute
riccarda
 
M

Märilu

AW: Schadensmeldung bei Umzug

Ja, das ärgert mich auch. Ich habe das Gefühl, sie lassen es drauf ankommen.

Es geht um eine Keramikspüle (und ein paar andere Kleinigleiten), die war bei der Anschaffung nicht billig - jetzt hab ich mir eine Neue für 30 € gekauft, tatsächlich überlege ich mir, ob es mir die insgesamt ca. 50 € Wert sind, da weitere Schritte zu gehen. (Keine Ahnung, wieviel die Keramikspüle noch Wert wäre, ich hab jetzt mal die Neuanschaffung eingerechnet - qualitativ liegen natürlich Welten dazwischen!) Aber wie Du sagst Riccarda, mich ärgert das auch. Gerade damit rechnen sie ja, das ich nachgebe. Zeugen hab ich nicht und für die Telefonate während des Umzugs hab ich auch keine Belege. Ich fühle mich da ziemlich über den Tisch gezogen. Erst heißt es - ja, vermerken Sie es auf dem Arbeitszettel - und nun das. Jedenfalls werde ich die Firma nicht weiterempfehlen. Die Herren waren sich u.a. zu fein, einen Matratzenschoner überzuziehen, so dass auch ein Spannbettlaken kaputtgerissen wurde, aber wie! Überhaupt haben sie alles ziemlich locker-flockig, z.T mit "Gewalt" abgewickelt (Der Möbeltransport). mir wird im Nachhinein noch schlecht, wenn ich daran denke. Da fehlte jegliche Umsicht. Die Herdanschlussdose war z.B. gebrochen, das Kabel wurde regelrecht "rausgeroppt". Naja, es sind keine größeren Schäden entstanden. Aber diese Masche - "wir warens nicht" , das regt mich schon sehr auf, diese Unehrlichkeit.

Danke für Eure Beiträge!
 

Su

Das Luder
AW: Schadensmeldung bei Umzug

Kerstin,

hast Du den die Rechnung schon komplett bezahlt?

LG
Su
 
M

Märilu

AW: Schadensmeldung bei Umzug

Ich hol den Thread aus aktuellem Anlass noch einmal hoch, verbunden mit einer neuen Frage. Die Umzugsfirma hat einen bösen Brief von mir bekommen und den Schadensfall an die Versicherung weitergeleitet, besteht aber nach wie vor auf die Aussage, dass die Schäden nicht beim Umzug entstanden sind.
Die Allianz (Versicherung) hat innerhalb kürzester Zeit das Geld überwiesen, echt super, ABER: Die Umzugsfirma hat einen Selbstbehalt von 100 €. Die Versicherung hat die Firma "gebeten", den Selbstbehakt in der nächsten Zeit auf mein Konto zu überweisen (Hat sie aber bisher noch nicht). MUSS Sie das nun? Welche Handhabe hab ich nun? Angela, kennst Du Dich da aus?

Liebe Grüße

P.S.: Su, üblicherweis wird bei Umzug bar sofort nach Umzug bezahlt, im Vertrag wird auch ausgeschlossen, dass der Betrag wegen Schaden eigenmächtig gekürzt wird.
 

Su

Das Luder
AW: Schadensmeldung bei Umzug

Wir haben übrigens (hatte ich das schon geschrieben?) unserem Umzugsunternehmen das Geld im Vorfeld überwiesen, da Barzahlungen trotz Rechnung nicht vom Finanzamt bei haushaltsnahen Dienstleistungen anerkannt werden.

Tobias

Genau, das ist immens wichtig !!! Da werden sich die Umzugunternehmen noch etwas kundenfreundlicher umstellen müssen.

P.S: Angenommen aber die eigene Mutter hat ausgeholfen und den Umzug einstweilen bar bezahlt und man überweis dann der Mutter das Geld zurück, kann auch erst nach Monaten sein, Müttern sind da ja sehr kulant, gilt es als geheilt und geht beim Finanzamt durch;)
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Schadensmeldung bei Umzug

Kerstin, normalerweise ist der Selbstbehalt eine interne Regelung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Als Geschädigter hast du da im Normalfall nichts mit zu tun. Es sei denn du bist Versicherungsnehmer und Geschädigter gleichzeitig - wie es im Kfz-Bereich schon mal vorkommt. Da ist es durchaus üblich, dass die Werkstatt nur den Betrag abzüglich Eingebeteiligung bekommt und du dann als Versicherungsnehmer direkt mit der Werkstatt den Rest abwickelst.

Wie die Allianz auf den Plan kommt, dir das als Geschädigte aufzudrücken, weiß ich auch nicht. :piebts:

Wende dich erstmal an die Versicherung mit der dringlichen Bitte, doch bitte ihre Selbstbehaltsklamotten intern zu regeln. Ist nicht deine Aufgabe als Geschädigte hinter deinem Geld herzurennen.

:winke:
Angela
 
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