Rückwirkende Kündigung bei Selbstständigkeit?

Annette

Die Nette
:winke:
Kennt sich da jemand aus? Ich bin ja seit Februar selbstständig. Offiziell bin ich aber noch bei meiner alten Firma angestellt, bzw. dort in Elternzeit noch bis 3.11.2013.
Bei der IHK wurde mir eigentlich geraten, nicht zu kündigen, deshalb hab ich es auch bis jetzt nicht getan. Nun muss ich aber wegen der freiwilligen Krankenversicherung doch kündigen, weil ich sonst noch auf meine alte Firma bzw. als Familienversicherte laufe.
Geht das rechtlich, dass ich rückwirkend kündige? Können die mir einen Strick drehen weil ich selbstsändig bin? Das ist ein Thema wo ich bisher gar nicht richtig dran gedacht hab.

Danke und Grüße
Annette
 

teriessa

Gehört zum Inventar
AW: Rückwirkende Kündigung bei Selbstständigkeit?

Liebe Annette,

genau kann ich dir leider nicht weiter helfen. Hast du einen Steuerberater?
Frag da mal nach, der müsste dir da weiter helfen können. Oder wende dich
an die Arbeiterkammer, da kriegst du sicherlich die besten Auskünfte.

lg
sabine
 

laispa

Rettender Engel
AW: Rückwirkende Kündigung bei Selbstständigkeit?

du bist doch über deine alte firma krankenversichert, warum dann freiwillig krankenversichern??

Kann deine selbständigkeit nicht Nebenberufliche Selbständigkeit laufen? dann musst du dich nicht
selber krankenversichern, sondern bist weiterhin über deinen AG versichert, außer:

In der Zeit des Elterngeldbezugs ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei. Das trifft nicht auf zusätzliche beitragspflichtige Einnahmen zu. Für die Krankenkasse gilt für eine Nebentätigkeit die Grenze von 18 Stunden pro Woche. Bauen Sie Ihre Nebentätigkeit auf die beim Elterngeldbezug möglichen 30 Stunden pro Woche aus, sind Sie für die Krankenkasse hauptberuflich selbständig. In diesem Fall müssen Sie Beiträge zur Krankenversicherung zahlen
 

lena_2312

Fotoholic
AW: Rückwirkende Kündigung bei Selbstständigkeit?

du bist doch über deine alte firma krankenversichert, warum dann freiwillig krankenversichern??

Kann deine selbständigkeit nicht Nebenberufliche Selbständigkeit laufen? dann musst du dich nicht
selber krankenversichern, sondern bist weiterhin über deinen AG versichert, außer:

nein, seit Januar 2011 zählt neben den 18h auch noch, ob man in der Regel den größeren Teil des Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit erzielt. Ist das der Fall MUSS sie sich selbst versichern.

Anette, wer hat Dich jetzt darauf aufmerksam gemacht?
Bist Du allein drauf gekommen? Wenn ja dann könntest Du auch ganz normal kündigen. Läuft eine Selbsttändigkeit erst an kann man ohne weiteres plausibel erklären, dass man zu Beginn nicht gleich Höchstbeträge verdient.
Jetzt sieht man eben, dass es doch mehr ist und das Ganze läuft. Ich denke die IHK hatte ebenso gedacht :jaja:
LG Uta
 

Annette

Die Nette
AW: Rückwirkende Kündigung bei Selbstständigkeit?

Ich selbst mach mir grad den Druck, weil ich mich ja endlich mal bei der KV melden sollte. Das hab ich nun gemacht, und die hätten halt gerne nen Nachweis über die Beendigung der Beschäftigung.
Dagmar, da ich eine Mitarbeiterin habe und locker mehr als 18 Stunden wöchentlich im Laden bin gilt das nicht mehr als Nebenerwerb.

Danke euch. Uta, ja, ich hoffe dass die einfach nur die Kündigung zur Kenntnis nehmen und fertig. Auf der anderen Seite sind sie in meiner alten Firma vielleicht froh, weil unsere Marketing gibt es nicht mehr, die Arbeit wird in der Zwischenzeit von externen Agenturen gemacht.

Grüße
Annette
 
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