Rechtsanwaltskosten

Wiesel

Grasl
AW: Rechtsanwaltskosten

Hallo zusammen,

die BRAGO gibts nicht mehr und wurde durch das RVG abgelöst (in der Art des GKG). Und ja, der RA kann Dir in etwa die Kosten sagen.

Viel Glück und liebe Grüße
 

Lenchen

Geliebte(r)
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Astrid66 hat gesagt.:
Hallo Kim,

Es kommt darauf an wie hoch Eure Einnahmen sind.
Du kannst vorab zum Amtsgericht gehen, dort gehst Du dann zur Rechtsantragsstelle und holst Dir einen Beratungshilfeschein.
Du mußt allerdings nachweisen wie hoch Euer Einkommen ist und was Ihr an Fixkosten habt.Danach wird entschieden ob Du diesen Beratungsschein bekommst.
Mit Diesem Schein kannst Du Dir einen Anwalt Deiner Wahl nehmen.Er darf dann höchstens noch 10 Euro noch an Gebühren verlangen.
Der Anwalt kann aber auch diesen Schein beantragen.

LG

Wir hatten auch schonmal diesen Beratungsschein beantragt und bekommen. Das hat aber alles unsere Rechtsanwältin gemanagt. Wir mußten nur unsere Einnahmen uns Ausgaben (auch Kredite) vorweisen. Hat eigendlich gut geklappt. Prozeßkostenhilfe kann man dann beantragen wenn es zum Rechtsstreit kommt, aber soviel ich weiß gehts dann nicht nur um Einkommen, sondern da hat dann der Richter auch noch irgendwie mitzuentscheiden, ob es genehmigt wird. Also, wenn Ihr wenig Einkommen habt, holt Euch ruhig den Schein, oder redet mit dem Anwalt darüber. Ist nicht schlimm!!!!!!

LG Sandra
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
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Wiesel hat gesagt.:
Hallo zusammen,

die BRAGO gibts nicht mehr und wurde durch das RVG abgelöst (in der Art des GKG). Und ja, der RA kann Dir in etwa die Kosten sagen.

Viel Glück und liebe Grüße

Och siehste, das ist ja 'n Ding. Ist meine Ausbildung wohl doch einen Tick zu lange her. Herrjeh ich werd alt :umfall: :-D
 
M

Murmelmami

AW: Rechtsanwaltskosten

Der Rechtsanwalt rechnet nach dem RVG ab (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Es heißt dort auch nicht mehr 10/10 Gebühr sondern 1/1 Gebühr
Öfter mal was neues ...
Bei weiteren Fragen - fragen.
Silvi
 

Hedwig

Sternenfee
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:oops: ihr lieben, sorry.
ich bin so chaotisch im moment, dass ich euch noch gar nicht danke gesagt habe.

prozesskostenhilfe fällt wohl eh flach. (was nicht heißt, dass wir genug geld für einen anwalt haben :-? ) aber erkundigen werde ich mich auf jeden fall.


dadurch, dass ich den streitwert nicht kenne, komm ich auch nicht wirklich weiter....
mir belibt wohl das gespräch mit dem anwalt nicht erspart *g*
und ich hasse es, über geld was man nicht hat zu reden ;-)

lieben dank euch allen
kim
 

Semmel

Gehört zum Inventar
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Vielleicht kann Dir das Forum Jurathek.de weiterhelfen?
Wäre vielleicht mal einen Blick hinein wert.
 
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