Rechtsanwaltskosten

Hedwig

Sternenfee
hallo zusammen,

wisst ihr, wie das normalerweise läuft, wenn man einen rechtsanwalt beauftragt?
spricht man vorher über die kosten?
gibt es sowas wie einen kostenvoranschlag? wahrscheinlich ja nicht, weil nicht vorhersehbar ist, was kommt....

beauftragen und überraschen lassen? :hahaha:

ich würd schon gern wissen, ob ich mir einen anwalt überhaupt leisten kann, weiß aber nicht, wie ichs angehen soll.

liebe grüße
kim
 
M

Mama-Huhn

AW: Rechtsanwaltskosten

Huhu Kim,
hast Du eine Rechtschutzversicherung?

Normalerweise kann Dir der Anwalt schon einen Anhaltspunkt geben, was es in etwa kosten wird. Jede Sache hat ja einen Streitwert und von dem ab berechnen sich dann die weiteren Kosten.

Wir hatten mal einen kurzen Schriftwechsel zwischen Anwalt und Bundesverwaltungsamt wegen Kostenübernahme Pregomin AS, da kosteten die 2 Briefe, die der Mann aus dem Compi ausdruckte, ca. 200€.
Billig sind die Kameraden nicht...

Liebe Grüße
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Rechtsanwaltskosten

:winke:

im Normalfall rechnet ein Anwalt über die BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung ab). Da gibt es Tabellen, welche Gebühr der Anwalt für eine Amtshandlung nehmen darf. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Handlung an sich aber auch nach der Höhe des Streitwertes.

Für ein Vorabberatungsgespräch gibt es auch eine entsprechende Gebühr, allerdings machen hier viele Anwälte eine Honorarvereinbarung.

Wenn du den Streitwert weißt, kannst du in etwa rausfinden, was dich Beratung/Prozess etc. kosten würde. Die Brago gibt es bestimmt mittlerweile auch im Internet.

Bei einem Prozess fällt in der Regel an

7,5 - 10/10 Besprechungsgebühr
7,5 - 10/10 Geschäftsgebühr
7,5 - 10/10 Prozessgebühr
+ Gerichtskosten
+ festgelegte Auslagenpauschale.
+ Mehrwertsteuer.


Liebe Grüße
Angela
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: Rechtsanwaltskosten

Hallo Kim,

Es kommt darauf an wie hoch Eure Einnahmen sind.
Du kannst vorab zum Amtsgericht gehen, dort gehst Du dann zur Rechtsantragsstelle und holst Dir einen Beratungshilfeschein.
Du mußt allerdings nachweisen wie hoch Euer Einkommen ist und was Ihr an Fixkosten habt.Danach wird entschieden ob Du diesen Beratungsschein bekommst.
Mit Diesem Schein kannst Du Dir einen Anwalt Deiner Wahl nehmen.Er darf dann höchstens noch 10 Euro noch an Gebühren verlangen.
Der Anwalt kann aber auch diesen Schein beantragen.

LG
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Rechtsanwaltskosten

Astrid, die Höhe der Anwaltskosten haben nichts mit den Einnahmen zu tun. Was du meinst, ist die Prozeßkostenhilfe bzw. Beratungshilfe, die sozial schwachen Familien von Amtswegen zugestanden wird. In den Fällen (Hartz IV z.B.) werden die Anwaltskosten vom Staat gezahlt. Die Anwaltskosten bleiben also die gleichen - nur der Zahler ändert sich ;-)
 

Kathi

Dino
AW: Rechtsanwaltskosten

Hallo Kim,

wir haben auch schon einmal einen anwalt beauftragt, für uns tätig zu werden. Er hat uns im Vorfeld über die Kosten, die uns entstehen, aufgeklärt. Und die Rechnung entsprach auch dem, was er uns gesagt hattet. Wir erlebten also keine böse Überraschung.

Lieben Gruß
Kathi
 

Sfanie

Dauerschnullerer
AW: Rechtsanwaltskosten

Hallo Kim

der Rechtsanwalt kann Dir schon sagen, was es in etwa kostet.

Ich hätte da nen guten an der Hand, meinen Bruder.
 

BiankaK

Familienmitglied
AW: Rechtsanwaltskosten

Angela hat gesagt.:
:winke:

im Normalfall rechnet ein Anwalt über die BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung ab). Da gibt es Tabellen, welche Gebühr der Anwalt für eine Amtshandlung nehmen darf. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Handlung an sich aber auch nach der Höhe des Streitwertes.

Für ein Vorabberatungsgespräch gibt es auch eine entsprechende Gebühr, allerdings machen hier viele Anwälte eine Honorarvereinbarung.

Wenn du den Streitwert weißt, kannst du in etwa rausfinden, was dich Beratung/Prozess etc. kosten würde. Die Brago gibt es bestimmt mittlerweile auch im Internet.

Bei einem Prozess fällt in der Regel an

7,5 - 10/10 Besprechungsgebühr
7,5 - 10/10 Geschäftsgebühr
7,5 - 10/10 Prozessgebühr
+ Gerichtskosten
+ festgelegte Auslagenpauschale.
+ Mehrwertsteuer.


Liebe Grüße
Angela



Hallo zusammen,

ich glaube die BRAGO gibt es doch nicht mehr???? Es gibt da jetzt eine andere Gebührenverordnung. Mitlerweile wird das etwas anders abgerechnet.

Ich kann Dir das auch nicht genau sagen, aber in der REgel, halten die sich an die KOsten die sie Dir schon beim Beratungsgespräch sagen.

Man kann wie schon gesagt, auch einen PKH-Antrag stellen. ABer das kommt auf Deine Einnahmen an und das solltes DU mit dem Anwalt selbst besprechen.

LIebe Grüße und viel Glück Bianka
 
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