"Rechtliche" Frage

Eben kam unser Vermieter hoch und fragte wann wir denn endlich mal die Nebenkostenabrechnung bezahlen würden. Bekommen haben wir die von ihm am 3. , also vor drei Wochen ... und er weiss genau, dass wir so viel nie sofort zahlen können sondern dann immer auf das Gehalt meines Mannes warten müssen.

Innerhalb welcher Frist muss man sowas denn zahlen wenn keine Frist gesetzt wurde?
 

Laney

Strandluder
AW: "Rechtliche" Frage

Meine Vermieterin erwartet immer eine sofortige Zahlung der Nebenkostenabrechnung, da sie die Kosten (gerade Heizung) ebenfalls schnellstens überweisen muss. "Sofort" heißt bei ihr, die Kosten spätestens mit der nächsten Miete an zu zu überweisen.

Leider. :(

Nach Eingang der Rechnung hat der Mieter einen Monat Zeit, die Forderung zu bezahlen. Danach kann der Vermieter Verzugszinsen verlangen.

Quelle: http://www.mdr.de/escher/1365601.html

LG
 

Sane

Gehört zum Inventar
AW: "Rechtliche" Frage

Genau der Vermieter muß euch einen Monat Zeit geben aber solltet ihr Geld von ihm bekommen muß er so schnell wie möglich also sofort.

Rede mit ihm das ihr das Geld überweist wenn der Lohn deines Mannes da ist.
 

Helga

Frau G-Punkt
AW: "Rechtliche" Frage

Christina, das müsste eigentlich auch im Mietvertrag stehen :???: ?!

:winke:
 
AW: "Rechtliche" Frage

Echt? Da muss ich doch mal schauen.

Aber ich hab noch mal ne Frage. Unsere Miete muss am 3. Werktag auf seinem Konto sein. Zählt der Samstag da mit? Weil da arbeiten die Banken ja nicht. Letzten Monat hat er nämlich am 2. schon gewettert , dabei war der dritte Werktag (wenn ich den samstag nicht mitrechne) der 4.4.
 
Oben