Rechtliche Frage bzgl Urlaubsanspruch 400 Minijob

christine

Weltreisende
AW: Rechtliche Frage bzgl Urlaubsanspruch 400 Minijob

Hallo Apfelkuchen!

Wie ist das dann, Du wirst ja die vier Tage nicht am Stück nehmen, dann wärst Du ja vier Wochen weg. Du gehst zB 14 Tage in Urlaub und davon sind dann zwei Tage ('die Freitage) eingetragener Urlaub?

Mir ist grad noch eingefallen, ich muß ja meine Stunden aufschreiben, die ich an WoE arbeite. Das kann variieren....weiß gar nicht, wie die mir das dann bezahlen würden, ich denke mal nach dem Durchschnitt. Und ich hab ja eh wenn erst nach 6 Monaten Anspruch auf Urlaub

Ach Mensch, hoffentlich verrenne ich mich hier nicht in was. Wenn ich nur den Arbeitsvertrag hätte, aber da kann ich ja auch anrufen und mit dem Verantwortlichen telefonieren, dann weiß ich mehr als hier zu spekulieren.

Aber so einfach auf Urlaub zu verzichten, das seh ich auch nicht ein.

Vielen Dank für Eure Antworten!

christine
 

Apfelkuchen

Dauerschnullerer
AW: Rechtliche Frage bzgl Urlaubsanspruch 400 Minijob

Christine hat gesagt.:
Du gehst zB 14 Tage in Urlaub und davon sind dann zwei Tage ('die Freitage) eingetragener Urlaub?
Ja, genau!:)

Ich kann aber auch mal den Wochentag tauschen. Diesen Freitag z.B. hat mein Vater Geburtstag, der immer auf Emma aufpasst. Ich tausche dann und arbeite Donnerstag, so brauche ich keinen Urlaubstag dafür zu nehmen. Wenn man nur 5 Stunden in der Woche arbeitet, ist das ja ziemlich locker. Arbeite dafür Do. den ganzen Tag, weil Emma da auch im Spielkreis ist. So gibts noch ein bißchen mehr Geld:bravo:
 
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