"Rausgehregeln" bei Krankschreibung?!

N.i.c.o.l.e

Buchdealer
Also ich bin ja momentan krank geschrieben mit einer seid Freitag diagnostizierten Bandscheibenvorwölbung.
Ich arbeite auf 400,-€Basis an der Kasse eines Möbelgeschäftes.
Soviel zu den Eckdaten...

Wir ziehen ja nächsten Monat um und da ich ja nun durch die Rückenprobleme beim streichen usw. nicht helfen kann und darf wurden meine Ma und ich heute neben kochen losgeschickt nach noch fehlendem Teppich zu schauen.
Klar schaue ich zuerst bei mir auf Arbeit.
Meine Ma hat mir wirklich die ganze Zeit den Terrorkeks abgenommen und ich habe nix geschleppt oder sonstwas aber ich habe jetzt doch echt Panik das das auf Arbeit blöde rüber kam.So nach dem Motto 'Läßt sich krank schreiben aber geht shoppen' :(
Nun kam ich dann heute abend nach Hause und hatte nen Anruf von Arbeit auf dem Telefon...
Hab jetzt echt Angst gekündigt zu werden :(

Blöde Frage aber habe ich gegen was verstoßen?
Bewegung brauch ich ja und belastet habe ich mich nicht zu arg(wir waren keine Stunde unterwegs).War es trotzdem falsch was ich gemacht habe?!
Irgendwie muß ich doch mithelfen wenn ich schon nicht anpacken darf...


Hab gerade echt ein ungutes Gefühl...:ochne:
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: "Rausgehregeln" bei Krankschreibung?!

Ungünstig war es auf jeden Fall. Ich glaube nicht, daß man dir da wirklich eine Kündigung unterschieben kann, aber der Eindruck bei deinen Kollegen wird wohl kaum zu entkräften sein.

Salat
 

Sonna

W(ö)rlds best Coach
AW: "Rausgehregeln" bei Krankschreibung?!

Grund für eine Kündigung ist es sicher nicht, aber ganz ehrlich? Das find ich schon arg ...na ja, sagen wir es mal mit Salats Worten UNGÜNSTIG....
Genau in DEM Laden einkaufen zu gehen... Auf die Idee würde ich niemals kommen...


Lieben Gruss
Sonja

 

Florence

Gehört zum Inventar
AW: "Rausgehregeln" bei Krankschreibung?!

Es gibt keine Regelung, daß Du mit einer Krankschreibung nicht rausgehen darfst. Du darfst nur keine Sachen machen, die Deine Gesundung erschweren oder verhindern. Und das hast Du nicht gemacht.
Daß Du nun ausgerechnet dort nach einem Teppich suchst, wo Du arbeitest, war sicher nicht gerade geschickt - aber ein Grund für eine Kündigung ist es nicht.
Liebe Grüße, Anke
 

N.i.c.o.l.e

Buchdealer
AW: "Rausgehregeln" bei Krankschreibung?!

Oh man ich bin aber auch zu blöde...:-?
Ich denke über solche Sachen auch echt immer zu spät nach.

Ich meine es ist ja nicht so das ich mir ein Späßchen draus mache sondern ein arbeiten (halben tag oder länger sitzen) wirklich nicht möglich wäre.Ich hatte auch,gerade mit den Mädels an der Kasse gesprochen und versucht zu erklären wie ,wieso und weshalb aber sicher könnte da ein fader Nachgeschmack für den ein oder anderen enstehen :-?

Stress mit meinen Kollegen will ich auch echt nicht haben...Arbeite dort nämlich echt gerne :(
 

Su

Das Luder
AW: "Rausgehregeln" bei Krankschreibung?!

Hallo,

dürfen tut man bestimmt einiges, aber ob es schlau ist, ist eine andere Geschichte.

War Dir das nicht peinlich? Ich hätte mich das nie im Leben getraut.

LG
Su
 

N.i.c.o.l.e

Buchdealer
AW: "Rausgehregeln" bei Krankschreibung?!

Ach es war einfach nur saudumm!

Eigentlich ging es nur darum mich nützlich zu machen ohne mich zu belasten...

Ich schalte einfach zu oft,zu spät meinen Kopf ein!!!
Und ja Su mir ist das oberpeinlich!Und noch peinlicher das dieses Gefühl erst jetzt einsetzt!

Werde mich bei den Kassenmädels auf jedenfall für mein unfaires Handeln entschuldigen.
Alles andere kann ich wohl leider jetzt nicht mehr beeinflussen.
 

Su

Das Luder
AW: "Rausgehregeln" bei Krankschreibung?!

Ich glaube ganz offen ansprechen und erklären ist das beste, dann bleibt kein blöder Nachgeschmack.

Hat den Deine Mama nichts gesagt, meine Eltern wären nie im Leben mit mir in den Laden gegangen, wenn ich krankgeschrieben wäre.

Ich drück Dir die Daumen.
Su
 
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