Ratschlag! Elternzeit trotz befristetem Arbeitverhältniss?

Lonny76

Panikteilchen
Huhu!!

Vielleicht wisst ihr mehr...

Eine Freundin ist schwanger, im öffentl. Dienst, hatte eine Stelle mit 12 Monaten befristung.

Geb. Termin Anf. Dez. Vertrag läuft Anf. Okt. aus, also mind. ne Woche vor dem Mutterschutz.

Hat sie dennoch anspruch auf Elternzeit, bzw wird sie dennoch bei der Gesetzlichen KV für max. 3 Jahre kostenfrei versichert? Fam. Versicherung ist schlecht, weil Mann privat versichert ist ( also sie würd lieber in der GKV bleiben)

Erzeihungsgeld bekommt sie ja eh für ein Jahr...
 

Florence

Gehört zum Inventar
AW: Ratschlag! Elternzeit trotz befristetem Arbeitverhältniss?

Ilona, soweit ich weiß, ist es so, daß sie sich entweder arbeitslos melden müßte (sollte sie sowieso für die Zeit bis zum Mutterschutz, um keine Lücken in der Versicherungshistorie der Rentenversicherung zu haben), dann aber auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müßte - oder sie muß sich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern (und zahlt im "Hausfrauentarif" ca. 130 Euro monatlich).
Das Kind muß dann mit eigenem Beitrag auch freiwillig versichert werden (siehe http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2005/juli/050731_03.phtml).
Alles in allem sieht es mit der Krankenversicherung zum Nulltarif eher schlecht aus...
LG, Anke
 

Su

Das Luder
AW: Ratschlag! Elternzeit trotz befristetem Arbeitverhältniss?

Erzeihungsgeld bekommt sie ja eh für ein Jahr...

Das nennt sich jetzt Elterngeld, Achtung ist ganz anders und Neu!

Ich bin ja selbständig und werde offiziell in Elternzeit gehten für ca. 10 Monate und da zahle ich meine Krankenversicherung leider voll weiter. Markus ist auch privat versichert.

LG
Su
 

Florence

Gehört zum Inventar
AW: Ratschlag! Elternzeit trotz befristetem Arbeitverhältniss?

Su, stimmt - dann wird sie sich wohl nach dem halben Gehalt des Ehegatten versichern müssen? Heftig, heftig...
 

Saso

.. gesucht und gefunden..
AW: Ratschlag! Elternzeit trotz befristetem Arbeitverhältniss?

Also ich war auch arbeitssuchend als ich schwanger wurde, somit auch nicht weiter vermittelbar. Habe aber trotzdem bis zum Mutterschutz ALG I bezogen und bin jetzt in Elternzeitin der gesetzlichen weiterversichert.
 

Ossimum

Mama Himmelsstürmer
AW: Ratschlag! Elternzeit trotz befristetem Arbeitverhältniss?

Bei mir war die Situation ähnlich.
Ich hatte einen befristeten Vertrag bis Ende Mai und mein Mutterschutz bagann erst ca. 10 Tage später. Für die Zeit musste ich mich arbeitslos melden (ALG I). Jetzt 1 Jahr später hatte ich mich beim Arbeitsamt gemeldet und hab ca. 1 Woche ALG I bezogen, denn ich habe nun wieder die Möglichkeit auf der alten Stelle anzufangen.

Hätte ich mich nicht beim Arbeitsamt gemeldet, hätte ich mich freiwillig versichern müssen, da mein Mann auch Privatversichert ist.
 

Florence

Gehört zum Inventar
AW: Ratschlag! Elternzeit trotz befristetem Arbeitverhältniss?

Ok, ich hab mich nochmal eingelesen: Arbeitslos melden für die Zeit vor dem Mutterschutz. Dann zahlt die ARGE bis zu drei Jahre die GKV, auch wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. ALG I steht einem dann aber nicht zu, weil man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Ob das Kind bei der Mutter mitversichert sein kann, hängt wohl von einer Einkommensgrenze des Vaters ab - da kann die KV aber sicher noch besser Auskunft geben.
LG, Anke
 
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