Rat gesucht- Konto und Mietbürgschaft

Mamafee

Gehört zum Inventar
AW: Rat gesucht- Konto und Mietbürgschaft

Meine Meinung dazu... lass es lieber.
Sven hat das auch mit ner Bankbürgschaft gemacht, und als wir auszogen, hat der Vermieter das Geld eingesackt, obwohl alles in Ordnung war beim Auszug (wurde vom Vermieter auch bestätigt).
Eine Erklärung, weshalb und wofür er das Geld abgehoben hat, hat er nie bekommen.
Beim Rechtsanwalt erkundigt, ob er das Geld zurückfordern könne, ergab, dass er wenig Handhabe hat, das Geld je wieder zu sehen. Offenbar der Kasus Knacktus an der Sache, dass Bankbürgschaften sowas wie ein Freibrief für Vermieter sind, zuzulangen, wenn der Mieter geht... auch wenns nicht berechtigt ist.
Leider so erlebt.

LG Heike
 

Jano

Engel auf Erden
AW: Rat gesucht- Konto und Mietbürgschaft

hmm, aber einfach so kann er da nciht räumen, es gibt ja welche , die auf den mieter ausgestellt sind
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: Rat gesucht- Konto und Mietbürgschaft

Wir hatten damals auch so eins welches auf unseren Namen war. Wir haben es dem VM gegeben und als wir wieder auszogen und die Übergabe des Hauses i.O. war, bekamen wir das Buch und son Wisch von der Bank mit der Unterschrift des Vermieters und ohne Probleme kriegten wir unser Geld. Der Vermieter hätte es gar nicht einfach so bekommmen, da es ja auf unseren Namen war.
Es ist ja eben genau dafür da, dass Mieter und Vermieter nicht einfach drankönnen. Geld wollten wir ihm auch nicht so in die HAnd drücken.
 

Mamafee

Gehört zum Inventar
AW: Rat gesucht- Konto und Mietbürgschaft

Wenn es eine Bürgschaft auf erste Anforderung ist, kann der Vermieter das Geld sofort verlangen, ohne dass der Mieter vorher seine Zustimmung geben muss.

aus Wiki:
In der Praxis ist die Bank aber nicht bereit, sich in Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter einzuschalten. Es wird daher typischerweise formularmäßig vereinbart, dass
  • die Bank die Pfandreife nicht prüfen muss
  • die Bürgschaft auf erste Anforderung fällig ist (also der Vermieter nicht belegen muss, dass der Mieter Rückstände hat)
  • die Auszahlung nach einer kurzen Zeit nach Fälligkeit erfolgt (der Vermieter nimmt die Bank in Anspruch. Die Bank informiert den Mieter. Der kann sich nun mit dem Vermieter einigen, ansonsten zahlt die Bank, z. B. nach 14 Tagen)
 
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