Probleme mit Arzt wegen Hebammenbetreuung

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Lawxanaa

So, hab grade mal meine Krankenkasse angerufen.

Die nette Dame erzählte mir folgendes:

Es ist meine Sache, wer mich betreut, der Arzt kann und darf niemanden unter Druck setzten und es sei seine Pflicht das zu tun, was die Patientin möchte!!

Solange die Hebamme sämtliche Bestandteile der VU genauso durchführen kann wie ein Arzt, ist diese auch berechtigt die VU´s zu machen (Blutabnahme, Blutdruckmessen, Urinscreening, Gewicht, Muttermund tasten, Fundusstandtasten etc.) kann sie das nicht, muss man eben zum Arzt.

Ich könne lediglich keine Regressansprüche gegenüber dem Arzt stellen, sollte irgendwas schiefgehn ( logisch!)

Die Ärzte stellen sich nur quer, weil sie eben nur noch das abrechnen können, was auch wirklich durchgeführt wird.

Die Ärzte dürfen "Behandlungsmittel" sprich Magnesium, Jod etc. nicht mehr verschreiben, seit dem 1.1.2004, da diese regulär zu erwerben wären und die Patienten dies dann auch machen müssen, nur Medikamente welche Schwangerschaftsbedingt verschrieben werden müssten, wären auch frei für die Schwangere ( Magnesium etc. gilt nicht als Medikament!)

Die leidige Praxisgebühr darf in der SChwangerschaft nur erhoben werden, wenn:

- der Arzt eine Untersuchung durchführen muss, welche nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat!!!!

Also hat mein Frauenarzt in dieser Schwangerschaft 3 x unrechtmässig die Praxisgebühr kassiert.

Die für dieses Quartal verlange ich schriftlich von ihm zurück !!

Die Hetzkampagnen gegen die Hebis haben also nur Abrechnungstechnischen Ursprung, den Ärzten schwimmen die Felle weg, nicht mehr und nicht weniger !

Liebe GRüsse
Sabine
 

Hedwig

Sternenfee
danke, sabine!
das mit dem magnesium wusste ich gar nicht...
und auch ich zahle fleißig praxisgebühr für stinknormale vu´s :-?

liebe grüße
kim
 
L

Lawxanaa

Das wäre total unrechtmässig, dass die Ärzte die Praxisgebühr für schwangerschaftsbedingte Untersuchungen verlangen, sie versuchen es wohl gerne.

Nu hab ich einen noch viel grösseren Hals auf meinen FA. Oder sollte ich Mitleid haben?
 

Hedwig

Sternenfee
und was passiert dann mit dem geld? an die kk wirds bestimmt nicht weiter gegeben....

ich mail jetzt mal meine kk an, damit ich was schriftlich habe.

liebe grüße
kim
 
L

Lawxanaa

die dame meinte ,d ass es natürlich schwierig sein wird das Geld zurück zubekommen, der Arzt würde begründen, das Geld wäre ja schon abgerechnet.

Für dieses Quartal stehen die Chancen aber gut, da es ja noch läuft und eben die Gebühr unrechtmässig eingezogen wurde!
 

Hedwig

Sternenfee
wasn das für ne begründung "schon abgerechnet". an wen denn? an die kasse? dann müsste sie es zurück erstatten. und wenn die kasse es nicht hat, soll der doc mal sein eigene geldbörse aufmachen :bissig:
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Hm, dann kontern die Ärzte aber, daß sie dann keine Fragen mehr beantworten dürften, die wiederum nicht direkt mit der Schwangerschaft zu tun hätten, weil es den Umfang der VU überschreiten würde.
Und was die Rezepte angeht: neuerdings sind Rezepte, die "auf einem Krankheitswert basieren", nicht mehr zuzahlungsfrei, sondern nur noch "vorbeugende" Verschreibungen.
Also Mittel gegen Pilzinfektion, weil schon besteht: Zuzahlung, Mittel gegen Pilzinfektion zur Vorbeugung: weiterhin frei. Ist das nicht ein Irrsinn?

Gruß,
Buchstabensalat
 
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