rumpelwicht
Dauerschnullerer
Ich habe da mal eine Frage: Wir wohnen ja in einem Doppelhaus,das uns gehört. In dem einen teil eben wir, der andere Teil ist vermietet. Im Gemeinschaftsgarten steht das Stelzenhaus samt Rutsche und Kletternetz unserer Kinder. Lothar hat das für unsere Mädels gebaut. Unser mieter hat auch zwei Mädchen in ähnlichem Alter, die dürfen auch da spielen, von unserer Seite ist das auch okay.
Aber wie ist dass, wenn am Spielplatz etwas passiert, weil bspw. am Spielplatz etwas kaputt geht und die Mieterkinder sich daran verletzen?? Muss ich haften, weil es der Spielplatz der Vermieter ist?? Oder haben die Mieter auch eine Sorgfaltspflicht, sich vom Spielgerät sammt Sicherheit zu überzeugen?
Was meint ihr?
lg verena
Aber wie ist dass, wenn am Spielplatz etwas passiert, weil bspw. am Spielplatz etwas kaputt geht und die Mieterkinder sich daran verletzen?? Muss ich haften, weil es der Spielplatz der Vermieter ist?? Oder haben die Mieter auch eine Sorgfaltspflicht, sich vom Spielgerät sammt Sicherheit zu überzeugen?
Was meint ihr?
lg verena