AW: Private Arztpraxis - haben die eine Kassenzulassung oder nicht?
Wer arbeitet will in der Regel auch Geld damit verdienen. Das gilt nicht nur für den Hilfsarbeiter sondern für ALLE anderen Berufe auch. Also auch für Ärzte. Von irgendetwas muß man schließlich auch als Arzt leben ...
ES GIBT KEINEN EID !!!
Kein Arzt in Deutschland hat je den Eid des Hippokrates abgelegt, das ist ein Märchen. Arzt wird man durch die Bestallung, auch Approbation genannt. Dadurch erlaubt der Staat, den Beruf des Arztes auszuüben.
Hat der Arzt dann gearbeitet, möchte er auch Geld für seine Arbeit haben. Zum einen, weil eine Praxis verschiedene Kosten generiert, zum anderen, weil eben auch Ärzte - siehe oben - leben müssen.
Der Arzt schreibt also eine Rechnung. Diese Rechnung schreibt er entweder an den Patienten ("privat"), an eine private Krankenversicherung ("privat für Kasse") oder an eine gesetzliche Krankenversicherung, GKV ("Kasse"). Es gibt auch Leistungen, die kombiniert abgerechnet werden. Wie z.B. beim Zahnersatz. Die eigentliche Behandlung am Zahn selbst (im Mund des Patienten) zahlt die Krankenkasse. Diese gibt auch einen Zuschuß für den Zahnersatz. Den Rest muß der Patient bezahlen - wie hoch dieser Rest ist, hängt auch vom Wunsch des Patienten bezüglich seiner Versorgung ab.
Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur das, was NOTWENDIG und ZWECKMÄSSIG ist. Was das ist, bestimmen die Kassen. Alles, was darüber hinausgeht, zahlt der Patient ( oder eine private Zusatzversicherung --> "privat für Kasse", der Patient zahlt und holt es sich von der Kasse wieder).
Nun gibt es zunehmend Wünsche und Behandlungen, die nicht von den Krankenkassen bezahlt werden bzw. die die Krankenkassen sehr schlecht bezahlen. Diese Wünsche und Behandlungen müssen dann privat abgerechnet werden, wenn sie vom Patienten in Anspruch genommen werden.
Nicht nur der Patient darf sich seinen Arzt aussuchen, auch der Arzt darf sich seine Patienten aussuchen ! Zumindest in den Bereichen in Deutschland - und das sind die meisten - in denen die Versorgung der Menschen im Land durch eine ausreichende Anzahl von Kassenärzten sichergestellt ist.
Ein Arzt, der nur "Privat!" behandelt, rechnet also nur mit dem Patienten ab. Dieser kann sich unter bestimmten Bedingungen sein Geld trotzdem von der Krankenkasse wiederholen. Und zwar immer dann, wenn die Behandlung notwendig und zweckmäßig war und der Preis/Steigerungsfaktor in den Grenzen der GKV-Abrechnungsregeln liegt.
Und: Auch ein "privater" Arzt muß helfen. In einem echten Notfall muß jeder Mensch sofort helfen, auch jeder Arzt.