Passverlängerung beim Kind

Volleybap

Herzkönig
AW: Passverlängerung beim Kind

Danke ihr zwei :winke::winke:

@Volleybap: ihr Ausweis ist bis 2010 gültig und es ist ein Kinderausweis.
Und die gelten auch, nach den Neuen Bestimmungen?

liebe grüsse
Sabine

Für Kinderausweise gelten extra verkürzte Laufzeiten. Innerhalb des Gültigkeitsrahmens sind die Ausweise damit auch gültig. In der verkürzten Laufzeit ist auch mit einberechnet, dass Kinder sich innerhalb von 5 Jahren erheblich verändern. Darum halt nur solch eine kurze Laufzeit.

Also wenn Du einen Pass/Ausweis hast, ist alles im grünen Bereich.
 

Shun-kun

Rising Sun
AW: Passverlängerung beim Kind

ich habe jeweils einen richtigen (teuren:umfall:) reisepass fuer die Kinder, der ist jeweils nur 5 jahre gueltig. Bei Kinderpaessen habe ich nicht allzu viel Ahnung, weiss aber, dass sie zB in den USA nicht anerkannt werden, auch von einigen anderen Laendern nicht. Der beste Anlaufpunkt waere also immer die zustaendige Botschaft/Konsulat zu befraegen.....
 

Katja

Löwenbändiger
AW: Passverlängerung beim Kind

Hallo,

Ralf, Du hast definitiv nicht recht.
Jule hatte einen Reisepass der auch irgendein "Ablaufdatum" hat.

Wenn das Bild darin aber zu alt ist wird er definitiv ungültig!!!!!!
 

Six-Pack

Dauerschnullerer
AW: Passverlängerung beim Kind

Da muss ich Katja Recht geben.

Ich musste 2x einen Kinderausweis weit vor Ablaufdatum erneuern, weil er wegen eines veralteten Fotos ungültig wurde.

Gruß,
Berrit
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Passverlängerung beim Kind

Ich habe vom hess. Innenministerium definitiv andere Auskünfte bekommen vor zwei Jahren.
Ein ausgestellter Reisepass behält seine Gültigkeit bis zum eingetragenen Termin. Eine Ungültigkeitserklärung muss schriftlich durch das ausstellende Organ bei gleichzeitigem Einzug des Passes erfolgen. Der Pass als solches ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Die jeweilige Anerkennung anderer Staaten ist durch Verträge geregelt. In denen ist, in unterschiedlichen Formulierungen, geregelt, dass diese Staaten das Dokument anerkennen.

Bei Kinderausweisen der alten Art, die als Ersatzdokument gelten, wurden einige Jahre lang, bis zum neuen Passgesetz, anscheinend lange Laufzeiten eingetragen. Das ist aber abgestellt.

Rechtlich ist es einfach so, dass keine Behörde ein ausgestelltes, mit Laufzeit versehenes Dokument einfach nicht mehr anerkennen darf.

In der Praxis hilft es natürlich nichts, wenn an der Grenze ein Kontrolleur die einreisende Person nicht identifizieren kann und deshalb Terz macht und erst eine Bestätigung der Botschaft u.ä. erfolgen muss. Nur kann das in einigen Ländern auch mit einem neuen Pass geschehen, weil der auch immer verdächtig ist...
Innerhalb Europas ist das allerdings nicht zu erwarten.
 

Six-Pack

Dauerschnullerer
AW: Passverlängerung beim Kind

Ralf, ich musste letztes Jahr sowohl den Kinderausweis von Tanisha (wo noch ein Babyfoto drin klebte) als auch den Kinderausweis von Dennis (wo ein 4 Jahre altes Foto drin war) erneuern lassen. Beide Ausweise wären noch bis September 2008 gültig gewesen.

Gruß,
Berrit
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: Passverlängerung beim Kind

Also, ich habe eben bei unserer Gemeinde angerufen: Alle alten, grünen Kinderausweise die vor dem 31.10.07 ausgestellt wurden sind gültig bis zum 16. Lebensjahr des Kindes. Uns betrifft es in den Herbstferien, da wir dann in die Türkei fliegen.
 

Six-Pack

Dauerschnullerer
AW: Passverlängerung beim Kind

Also, ich habe eben bei unserer Gemeinde angerufen: Alle alten, grünen Kinderausweise die vor dem 31.10.07 ausgestellt wurden sind gültig bis zum 16. Lebensjahr des Kindes. Uns betrifft es in den Herbstferien, da wir dann in die Türkei fliegen.

Yepp und unsere Gemeinde hat unsere für ungültig erklärt, weil Kind aus Fleisch und Blut anhand des veralteten Fotos nicht mehr zu identifizieren war.
Alte Pässe, obwohl noch gültig, wurden gelochte und neue erstellt.

Passwesen muss doch ein Bundeswesen sein, oder?
 
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