Parkett kaputt durch Kinderbett - ? Kündigung und Kautionseinbehalt

hellinger

Gerade reingestolpert
Hallo!
Mein kleiner ist jetzt 2 Monate alt und wirklich süss und lieb und.. könnte die ganze Zeit nur schwärmen. Doch hier geht’s um was anderes.. und Zwar habe ich von meinem Vermieter eine fristlose Kündigung erhalten, da mein Kleiner angeblich den ganzen Tag fast 24h weint und schreit. 1. Das stimmt nicht, und 2. Ist es doch klar, dass Kinder weinen. Vor 2 Wochen war der Vermieter in der Wohnung, weil er den Beschwerden von Nachbaren nachgehen wollte und hat jetzt in dem Schreiben noch vermerkt, dass er die Kaution einbehalten wird, und ich zusätzlich noch die Rechnung eines Parkettverlegers draufschlagen werde, da ich angeblich mit dem Kinderbett das Parkett ruiniert hätte. Die Kosten würden sich auf 3900 euro belaufen, davon die Kaution von 1500 weg und den restlichen Betrag müsste ich so noch bezahlen. Doch das sehe ich nicht ganz ein, der Parkett war auch bei Einzug nicht mehr der neueste, und ich habe sicher mit dem kinderbett keinen weiteren Schaden angerichtet. Auch erscheint mir der Betrag von 3900 etwas sehr hoch – ich habe selbst etwas recherchiert und mir ein Angebot für 2100 Euro eingeholt. Doch mir wurde auch gesagt, dass abschleifen und versiegeln sicher auch reichen würde. Dem Vermieter habe ich das mitgeteilt, doch er bleibt starr auf seinem Standpunkt und den 3900. Was kann ich in dem Fall machen? Weiss jemand Rat? Danke!
 

Raupe Nimmersatt

lieber nackig & knackig als kackig
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Haftpflichtversicherung.

Hatteh hier einen ähnlichen Fall, ich habe die Versicherung kontaktiert und die haben sofort einen Gutachter geschickt und die Sache war recht schnell wieder vom Tisch. ;-)
 

Eos

Gehört zum Inventar
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Evtl. kannst du bei eurem örtlichen Mieterschutzverein Hilfe bekommen. Da kann man auch schnell mal Mitglied werden, wenn es akut ist. Eigene Erfahrung... :nix:
 

Thalea

(E)I-App
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Ich würd mir da auch rechtliche Unterstützung in welcher Form auch immer holen.
 

PePaMel

Dauerschnullerer
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Schon alleine die fristlose Kündigung würde mich dazu veranlassen mir rechtlichen Rat zu holen.
 

Irrlicht

Lichtlein
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Ich auch. Babyweinen ist kein Grund für eine fristlose Kündigung, denke ich! :ochne:
 

Jesse

sprachlos im Spreewald
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Ganz ehrlich? Für mich klingt das alles ziemlich merkwürdig!
Eine fristlose Kündigung wegen Kinderlärm ist mehr als fragwürdig.
Desweiteren muss der Vermieter ja quasi einen "Gutachterblick" haben, wenn
er bei einem kurzen Besuch feststellt, dass das Parkett vom Kinderbett deratig beschädigt ist,
das solch hohe Kosten entstehen :nein: Alles sehr merkwürdig
 

Jacqueline

Ohneha mit der Lizenz zum Löschen
Mitarbeiter
Moderatorin
AW: Parkett kaputt durch Kinderbett - ? Kündigung und Kautionseinbehalt

Ich bin sicher, dass sich das klären wird - vermutlich mit einem Link zu einem Parkettreparateur oder - hersteller :-D

Liebe Grüsse, Jacqueline
 
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